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Autor Thema: Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt  (Gelesen 7509 mal)

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Offline nomos

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Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt
« am: 17. April 2008, 14:58:40 »
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Eßlingen sei beim Stuttgarter Landgericht Berufung eingelegt worden, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag.

Stuttgarter Zeitung

Offline tangocharly

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Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt
« Antwort #1 am: 17. April 2008, 15:33:41 »
hoffentlich bei der Kartellkammer (unbekannt ist allerdings, ob die Eingangszuständigkeit auf erstinstanzliche Sachen beschränkt ist und die zweitinstanzlichen Sachen nach dem Geschäftsverteilungsplan bei der Kammer für Handelssachen landen - aber probieren kann man\'s ja mal).

Ist das Aktenzeichen der Entscheidung beim AG Esslingen bekannt und ggf. dasjenige der zweiten Instanz beim LG Stuttgart ?

Wäre schön, wenn mir jemand das Urteil des AG Esslingen zukommen lassen könnte (oder wenigstens eine Fundstelle).
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Offline nomos

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Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt
« Antwort #2 am: 26. April 2008, 11:43:09 »
Die EnBW  zahlt jetzt die höchste Dividende der Konzerngeschichte.
siehe hier
Auch die Kunden der Stadtwerke Eßlingen (49,9 % EnBW) dürften dazu mit den verlangten überhöhten Preisen ihren Beitrag geleistet haben.

Die Verbraucher lassen das bisher ohne großen Widerstand zu. Jammern reicht halt nicht. Leider wehren sich nur einzelne Verbraucher, so wie die \"Gasrebellin\" aus Eßlingen. Es gehört mehr dazu als nur Zivilcourage!
Die Energieverbraucher sollten das anerkennen und unterstützen.

PS:
Esslinger Zeitung:
Berufung  und \"Kleine Verschnaufpause\"

Offline tangocharly

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Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt
« Antwort #3 am: 28. April 2008, 13:55:13 »
Angesichts der Beteiligung von 49,9% kann nicht mehr von \"beherrschendem Einfluss\" gesprochen werden, sondern von \"Beherrschung\". Leicht vorstellen kann man sich, was da angesagt ist, wenn sich die EnBW hier zurück ziehen wollte. Natürlich ist dies aber nicht angesagt. Weshalb sonst beteiligt man sich mit solch einem Volumen an einem Stadtwerk. Interessant wäre auch zu wissen, wie die Energiekunden dieses Stadtwerkes von solch einem finanziellen Engagement in dieser Höhe partizipieren.
Kapitalmarktzins teurer, als Gewinnausschüttungen (Rendite) an die EnBW ?
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Offline bjo

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Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt
« Antwort #4 am: 28. April 2008, 14:09:03 »
EnBW hat die Stadtwerke Düsseldorf gekauf und prombt wurden die teurer!
EnBW will über die Stadtwerke Düsseldorf Beteiligung weitere Stadtwerke in NRW erwerben!

Offline tangocharly

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Esslingen: Berufung beim LG Stuttgart eingelegt
« Antwort #5 am: 28. April 2008, 19:25:46 »
...läßt sich nachlesen:

\"Stadtwerke Düsseldorf\"

Zitat
Am 4. Juli 2001 beschließt der Stadtrat den Verkauf von 29,9 Prozent der Anteile an den Karlsruher Energieversorger EnBW. Der geplante Verkauf von deutlich mehr Anteilen wurde durch einen Bürgerentscheid verhindert.

Die Stadtwerke Düsseldorf werden zentralisiert, auch die Verwaltung zieht nach Flingern, an den Ort, wo das erste Kraftwerk Düsseldorf gebaut wurde. Auf der internationalen Immobilienausstellung in Cannes (MIPIM) belegt das neue Verwaltungsgebäude den zweiten Platz. Beim Bau lag der Fokus auf der Veranschaulichung von Tradition und Moderne; denkmalgeschützte Gebäudebereiche wurden mit gläsern modernen Bürotrakten verbunden. Die Turbinenhalle wurde von Jorge Pardo ausgestaltet.

Im Jahr 2004 muss sich RWE aus kartellrechtlichen Gründen von seinem Aktienpaket trennen. Die GEW Köln AG kauft die 20 Prozent.

Am 16. Dezember 2005 hat der Rat der Stadt den Verkauf von weiteren 25,05 % der eigenen Aktien für 361 Millionen Euro an den EnBW-Konzern beschlossen. Damit hält der Konzern mit 54,95 Prozent die Mehrheit an den Stadtwerken Düsseldorf. Die Stadt hält mit knapp über 25 % weiterhin eine Sperrminorität.

Das darauf hin gestartete Bürgerbegehren, was mehr als 95.000 Unterschriften binnen weniger Tage erreichte, wurde am 9. Januar 2006 durch den Rat als unzulässig erklärt, da die Entscheidung nicht mehr zurückzunehmen wäre.
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