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Primagas, wiederholte Lastschriften ohne Ermächtigung - Betrug??
BSEshop:
Liebe Gemeinde,
habe der Primagas im Sommer 2006 die Einzugsermächtigung entzogen, da sie mit der Abschlußrechnung 2005/2006 wieder mal über die Stränge schlugen und erneut (wie schon in mehreren Jahren zuvor) meine Einsprüche gegen die Preisanhebungen ignorierten (Unbilligkeit und Preisgleitklausel).
Zeitgleich habe ich damals diverse zurückliegende Lastschriften storniert, was Primagas nicht daran hinderte, die folgende Abschlagszahlung wieder von meinem Konto einzuziehen.
Primagas hat Klage eingereicht und ein halbes Jahr später den bereits gerichtsanhängigen Betrag durch eine Zahlungsaufforderung erneut reklamiert und den entsprechenden Betrag ohne eine nötige Einzugsermächtigung von meinem Konto abgesaugt (Sommer 07). Selbstredend habe ich dies storniert.
Ende 2007 hat dann der Primagas-Rechtsvertreter diese Zahlungsaufforderung als angeblich erstmalig, selbstredend mit einer entsprechenden anwaltlichen Gebührennote mir nochmals vorgelegt. Spinnen die???
Das Verfahren läuft noch.
Nun hat Primagas erneut eine Zahlungsaufforderung an mich gerichtet, bezeichnenderweise ist der Betrag geringer, als der, für den sie mich verklagten, und hat diesen Betrag erneut ohne eine entsprechende Erlaubnis von meinem Konto eingezogen. Ich habe auch dies storniert.
Nur, das kann doch nicht angehen, dass Primagas über Jahre hin immer wieder trotz keiner bestehenden Einzugsermächtigung, Beträge von meinem Konto absaugt. Ist das denn nicht wiederholter versuchter Betrug?
Wie kann ich mich hier wehren, so dass Primagas zur Änderung ihres Verhaltens gezwungen wird? Strafanzeige?
Danke für Input
BSEshop
bjo:
--- Zitat ---Original von BSEshop
Strafanzeige?
Danke für Input
BSEshop
--- Ende Zitat ---
ich würde Srafanzeige erstatten und zusätzlich die zuständigen Kartellbehörden und Bundesnetzagentur informieren!
Cremer:
@BSEshop,
Sie müssen Ihrer Bank schriftlich mitteilen, dass die Einzugsermächtigng von Primagas nicht mehr existiert und die Bank künftig \"auf ihre Kunden hören soll\" schließlich haben Sie ja ein Vertragsverhaältnis mit der Bank.
bjo:
--- Zitat ---Original von Cremer
@BSEshop,
Sie müssen Ihrer Bank schriftlich mitteilen, dass die Einzugsermächtigng von Primagas nicht mehr existiert und die Bank künftig \"auf ihre Kunden hören soll\"
--- Zitat ---
Die Bank ist hier nur Erfüllungsgehilfe . Der eigendlich Schuldige ist der Versorger. Wenn dieser trotz vorliegendem Verbot weiterhin dein Geld einzieht handelt er rechtswiedrig!
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Regina***:
Ich würde dennoch die Bank der Primagas darüber informieren,
dass ihr Kunde widerrechtlich Lastschriften einzieht.
Wenn Du nicht der einzige Fall bist und noch mehr Beschwerden kommen,
kann es sein, dass die Bank den Kunden nicht mehr am Lastschriftverfahren teilnehmen lässt
(die Bank muss nämlich genehmigen, dass der Kunde sie als Erfüllungsgehilfe für den Einzug von Lastschriften benutzt ...)
Evtl. könnte man der Bank später zur Last legen,
sie habe trotz besseres Wissen als Erfüllungsgehilfe gedient ...
Kannst auch durchaus mal den Namen der Bank hier angeben ...
Du erzählst ja nur, was Dir passiert ist ...
LG
Regina
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