Hallo und Guten Morgen,
zu meinem Thema habe ich im Forum bisher nichts gefunden und hoffe das ich hier richtig bin.
Mein Gasversorger verweigert mir die Jahresabrechnung 2007 mit der Begründung: \"Die Jahresabrechnung 2007 (die Schätzung, die mir nicht vorliegt -Anmerkung von mir) wurde von uns überprüft. Die Schätzung des Gaszählers wa ok, daher wird keine Änderung vorgenommen. Die Abschläge monatl. ...,.. € bleiben bestehen. Der Restbetrag ist bis 28.04.08 zu bezahlen\".
Ansonsten, so steht es im Vordruck, wird laut §19 GVV die Versorgung kostenpflichtig eingestellt.
Dies wurde handschriftlich von einem Außendienstmitarbeiter auf der \"Androhung der Versorgungseinstellung\" vermerkt und gestern in meiner Abwesenheit meiner Lebenspartnerin übergeben.
Vereinbart war in der vergangenen Woche (am 08.04.08 ), dass ich einen Teilbetrag (1000,00 €) bis 14.04.08 bezahle (das habe ich am 11.04.08 erledigt) und danach wird aufgrund des aktuell abgelesenen Zählerstandes die Jahresabrechnung für 2007 erstellt.
Muss ich mir so ein Vorgehen gefallen lassen?
Habe ich (k)ein Recht auf eine Jahresabrechnung nach tatsächlich abgelesenen Werten?
Vielen Dank schon für eure Tipps
Gruß
Musicmind