Nein, ich bin nicht bei einem EVU beschäftigt, aber ich habe eine PV-Anlage.
Ich glaube wir missverstehen uns da:
Ich meine mit Zweirichtungszähler eigentlich einen einfachen Zähler ohne Rücklaufsperre, der also bei Netzeinspeisung rückwärts läuft.
Das ist kein Zweirichtungszähler, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Du hast mit Deinem BHKW wahrscheinlich einen elektronischen Zweirichtungszähler mit zwei Zählwerken. Das ist die normale Überschusseinspeisung und ist gleichzusetzen mit zwei entgegengesetzt installierten Einzelzählern.
Nur wenn aber am Hausanschlusspunkt ein einzelner
Zähler ohne Rücklaufsperre installiert ist, hast Du durch die interne Hauseinspeisung von BHKW
und PV den von Dir beschriebenen Vorteil. (zeitunabhängige integrierende Billanzierung)
Und das geht bisher nicht.
Ich glaube auch nicht, dass das kommen wird, dass am Hausanschlusspunkt ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist, und mit einzelnen Zählern dann vom BHKW und von der PV-Anlage ins Hausnetz eingespeist werden kann.
Versteh mich nicht falsch: ich würde es gut finden, wenn so eine \"Hausjahresbillanzierung\" für Kleinstromerzeuger möglich wäre. Nur werden das die Netzbetreiber sicher irgendwie zu verhindern wissen.
Für große Stromerzeuger wird das sowieso nie erlaubt werden.
Die Netzbetreiber wollen nicht (und der Gesetzgeber bisher wohl auch nicht), dass Du quasi zeitweise BHKW-Strom für 21ct (Bezugspreis Haushaltsstrom) einspeist, um ihn später wieder aus dem Netz zurückzuholen und zu verbrauchen. Das Netz wäre dann ein kostenloser Speicher für sehr teueren BHKW-Strom.
Schaumermal, nasengmersscho....
ciao,
sh