Es sind ca. 500 Euro.
Darin sind allerding imho unberechtigte Mahnkosten enthalten
sowie ein Wegegeld, weil der Stromsperrer hier war (und niemanden antraf und somit nur sein Briefchen hier ließ).
Auf mein Einschreiben mit dem ich die Rechnung zurückschickte, mit der Bitte eine korrekte Rechnung auszustellen, reagierte entega überhaupt nicht.
Auch nicht auf meine letzte E-Mail an den Kundenservice, in dem ich den Sachverhalt nochmals kurz darstellte.
Nachdem ich eine eigene vorläufige Aufrechnung gemacht habe,
habe ich auch noch Geld überwiesen.
Meine Abschläge überweise ich in Höhe der Vorjahresabschläge,
da mir ja keine gültige Rechnung der entega vorliegt.
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Leider ist unsere Tageszeitung, wie ich hörte, sehr entega-freundlich.
Allerdings habe ich es durchaus vor, Presse und Fernsehen zu informieren und bin dabei, die Unterlagen entsprechend aufzubereiten.
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Frage: Wie ist das mit der Aufrechnung aus Vorjahresrechnungen, wenn mir gemäß meiner Gegenrechnung ein Guthaben zustünde?
Es gibt verschiedene Stimmen, die sagen, ich dürfe nicht aufrechnen sondern müsse eine Rückzahlung einklagen.
Andrerseits rechnet entega generell auf.
Was darf ich denn nun? Es geht ja schließlich auch um Verjährung ...
VG
Regina