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Autor Thema: Erdgas Schwaben- Privates Gutachten  (Gelesen 4447 mal)

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Offline waltraud

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Erdgas Schwaben- Privates Gutachten
« am: 12. April 2008, 19:02:47 »
Wir brauchen Hilfe
Seit Oktober 2004 erheben wir Einspruch auf die Preiserhöhungen von Erdgas Schwaben und berufen uns auf § 315 BGB. Wir zahlen also regelmäßig nach Verbrauch, aber nicht die Erhöhungen. Bei jeder neuen Erhöhungs- Ankündigung von Erdgas Schwaben haben wir konsequent Widerspruch eingelegt und jedesmal §315 angeführt. Die Jahresabrechnungen haben wir jedesmal mit \"unserem\" Preis neu berechnet und bezahlt, wobei wir 2 x eine 2%ige Erhöhung eingerechnet haben. Die mtl. Abschläge haben wir natürlich auch anders (niedriger) kalkuliert als unser Versorgungsunternehmen.

Der örtl. Presse war am 11.03.08 zu entnehmen, dass das Kartellamt Erdgas Schwaben prüfen wird.

Mit Schreiben vom 11.04.08 teilt uns Erdgas Schwaben mit, dass ab 01.05.08 ein Gerichtsverfahren gegen säumige Zahler eröffnet wird und rät uns, den inzwischen offenen Betrag von 390,80 € zu überweisen. E.S. beruft sich dabei auf das Gutachten eines privaten Wirtschaftsüberprüfungsunternehmens, welches auf den Internetseiten nachzulesen sei. Das Gutachten sagt u.a. aus, dass die Billigkeit der Tarife in ihrer absoluten Höhe nicht zu beurteilen waren.

Frage: Wie müssen wir jetzt reagieren? Einen teuren Rechtsstreit können wir uns nicht leisten. Wie ernst müssen wir diese Ankündigung nehmen? Kann ein Gutachten eines priv. Unternehmens überhaupt in einer gerichtl. Auseinandersetzung von Belang sein oder ist dies nur ein Einschüchterungsversuch?
Gasopfer

Offline Zeus

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Erdgas Schwaben- Privates Gutachten
« Antwort #1 am: 12. April 2008, 19:48:33 »
Über die Wertigkeit dieser Gutachten wurde hier im Forum schon ausfühlich geschrieben und debatiert. Gehen Sie davon aus, daß es sich bei der Androhung nicht mehr nur um einen Einschüchterungsversuch handelt. Zur Zeit beobachten wir, dass mehrere Versorger dazu übergegangen sind gerichtliche Verfahren einzuleiten. In Ihrem Fall, wäre meines Erachtens  eine baldige Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angebracht.

Offline Blume

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Erdgas Schwaben- Privates Gutachten
« Antwort #2 am: 13. April 2008, 11:41:16 »
Hallo, Waltraut,
auch ich bin EGS-Kunde.
auch ich habe am Samstag. den 12.04.2008 einen netten Brief von EGS
bekommen. Ich solte doch meine Restschuld begleichen, um eine gericht-
liche Ausseiandersetzung zum 01 05.2008, wegen  Einspruchung von
§ 315 BGB zu um geben.

Bitte Melde Dich bei Pegasus od. Powerleifer wegen Beitritt einer Intres-
sengemeinschaft. siehe auch Stadt Verbraucher Erdgas Schwaben

Grüsse Blume

Offline RuRo

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Erdgas Schwaben- Privates Gutachten
« Antwort #3 am: 14. April 2008, 21:27:23 »
Ich durfte heute auch einen Blick auf diesen Serienbrief werfen.

Folgende Fragen würde ich mir mal stellen:

In welchem Vertragsverhältnis (Haushaltskunde ehedem Tarifkunde, Norm-Sondervertragskunde oder gar Sondervertragskunde) befindet man sich als Abnehmer, dem die Klage droht?

mit den Folgefragen:
Stehen alle Angeschriebenen in gleichartigen Verträgen?

Kommt es jetzt zu den \"harten Zeiten für Verweigerer\" wie die Augsburger Allgemeine am 07.11.07 titelte und EGS \"knöpft\" sich die hartnäckigen Verweigerer vor? (Originalton EGS)

Hatte die AVBGasV im Jahr 2007 noch eine rechtliche Relevanz?

Wie kommt es zur Höhe des vermeintlichen Aussenstands?

Es bleibt spannend und bis 01. Mai sind\'s nur noch 17 Tage?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Powersafer

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Erdgas Schwaben- Privates Gutachten
« Antwort #4 am: 16. April 2008, 21:53:07 »
Hallo Energierebellen Erdgas Schwaben,
es gibt gute Nachrichten für Euch:
Ihr seid nicht allein, gemeinsam sind wir stark: es gibt keinen Grund, sich von EGS einschüchtern zu lassen, denn wir organisieren gerade ein erstes Treffen der bayerisch-schwäbischen Energierebellen incl. Anwesenheit eines interessierten Rechtsanwaltes. Es wird demnächst stattfinden.
Wer von Euch also Interesse hat bei uns mitzumachen, möge sich umgehend bei mir (Powersafer) oder Pegasus über PN oder Email melden und wird dann von uns über das Treffen informiert werden. Bitte aber nur, wenn ihr auch tatsächlich die Rechnungen gekürzt habt, weil wir nicht bloß vage debattieren wollen, sondern über unsere nächsten ganz konkreten Schritte und Abwehr-  strategieen beraten wollen.
Also, traut Euch alle endlich mal aus der Reserve und meldet Euch !!!

Offline RuRo

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Erdgas Schwaben- Privates Gutachten
« Antwort #5 am: 17. April 2008, 22:08:50 »
Die Ereignisse überschlagen sich.

EGS hat eine Sammelklage gegen 11 Parteien der Verbraucherwehr beim Landgericht Augsburg  eingereicht (Lt. Gerichtsmitteilung herrscht Anwaltszwang).

Klageschrift wurde den meisten heute zugestellt. Jetzt brauchen wir einen RA bis spätestens 02.05. Ich schiele mal nach Jena und werde dorthin Kontakt aufnehmen; verliere nämlich nicht gerne ;) Kontakt zu fast allen Betroffenen wurde bereits hergestellt, wir ziehen das durch.

Das Verbraucher-Treffen wird wohl am 08.05.08 um 19 Uhr in Meitingen, Gasthof Alte Post, Römerstr. 2, stattfinden. Wir brauchen uns nicht verstecken, wir nehmen unsere Rechte wahr - die anderen sind die Nicht-Guten.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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