Guten Tag allerseits,
ich wende mich mit dem Thema \"Aufrechnung\" an Sie. In vielen Beiträgen ist immer die Rede von einem Aufrechnungsverbot.
z.B.: -->
Guthaben einbehalten <--
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Guthaben aufrechnen oder verrechnen ? <--
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Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger <--
Heißt dies konkret, daß ich Forderungen, die ich gegenüber meinem Versorger aus der letzten Jahresabschlußrechnung habe, mit der anstehenden Jahresrechnung 2007/2008 nicht verrechnen darf?
Ich hatte im Abrechnungszeitraum 2006/2007 einen Überzahlungsbetrag von ca. 80,- € lt. meiner selbst aufgestellten Rechnung. Meinem Versorger hatte ich aufgefordert, diesen Betrag auf mein Konto zu überweisen. Da ich dieses Jahr wieder einen Nachzahlungsbetrag von ca. 103,- € erhielt, war mein Gedanke, den Überzahlungsbetrag von 80,- € vom Nachzahlungsbetrag abzuziehen und diese Differenzsumme zu überweisen.
Wo liegt genau der Unterschied zwischen Aufrechnung und Verrechnung? In den Beiträgen wird immer wieder geschrieben, daß die Abschlagszahlungen um den Betrag gemindert werden können, bis das Guthaben aufgezerrt wurde. Dies würde bedeuten, daß ich dann erst im Juni meine erste Abschlagszahlung leiste.
Im allerersten Schreiben aus dem Jahre 2006 hatte ich per Widerspruchsschreiben auch diesen Passus drin.
(...)
Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche
ich gemäß § 366, Abs.1, BGB. Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt den bislang gezahlten
Preis weiter.(...)
Die vom Versorger offenen Forderungen sind in der Jahresrechnung zwar aufgeführt, aber nicht berücksichtigt. Einzig und allein die Stornogebühren für die Rücklastschriften, hat er mir auf die Rechnung mit aufgebrummt.
Edit: Nach Durchsicht meiner letzten beiden Rechnungen ist aufgefallen, daß er die Forderungen des vorangegangenen Jahres mit den Forderungen des letzten Abrechnungsjahres verrechnet.

Über Informationen und Tips würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank bereits im Voraus.
Gruß
Maverick