Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen

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sonoio:
Originaltext

Zahlungserinnerung
Vertragskonto xxx

Sehr ....

Sie haben uns Ihren Widerspruch gegen die Erdgaspreisanhebung zum 1. Oktober 2004 mitgeteilt und sich entschieden, Ihre monatlichen Abschlagsbeträge bzw. den Betrag Ihrer Jahresrechnung für Erdgas vorerst nicht in voller Höhe zu zahlen.

Unseren Standpunkt dazu haben wir Ihnen schriftlich erläutert und die Jahresendabrechnung 2004 zugeschickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus den bereits erwähnten Gründen an unserer Forderung festhalten müssen.

Preisvergleiche neutraler (pers. Anmerkung: wer\'s glaubt, wird seelig.) Institutionen (pers. Anm.: Es war genau eine) zeigen, dass wir heute mit unseren Erdgaspreisen nachweislich deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen!

Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Ihr Anrechnungskonto weist zwischenzeitlich einen offenen Betrag in Höhe von insgesamt ... auf.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 03.05.05. auf unser Ihnen bekanntes Konto und geben Sie dabei Ihre Vertragskontonummer an. Nur so können wir die Zahlung zuordnen. Vielen Dank! Sollte bis zum genannten Datum von Ihnen keine Zahlung bei uns eingehen (Anm.: Worauf Ihr Gift nehmen könnt!), behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten (Anm.: Hoffentlich!).

Alle Zahlungseingänge bis zum .. haben wir ...

MfG
E.ON Westfalen Weser AG

(Zeichnung durch zwei Sachbearbeiter)

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Ich habe den O.Text mit einigen emmotionalen Anmerkungen versehen. Das möge man mir nachsehen.

Wer auf dieses Schreiben hin zahlt, ist selber schuld!

Es kommt doch wohl darauf an, dass der Versorger endlich klagt. Heilbronn lässt grüssen.

 :lol:  Wenn E.ON so sinnlosen Schriftwechsel produziert, sollten wir Verbraucher darüber nachdenken, ob man noch mehr kürzen sollte.

Spass beiseite!

Ich warte auf einen Mahnbescheid, dem ich mit Freuden widersprechen werde und dann sehen wir uns endlich vor Gericht, E.ON! Ich freu mich drauf!

Genauso arrogant, wie die E.ON bisher meine Briefe nicht beantwortet hat, werde ich auf diesen nicht reagieren. Somit bleibt mein Widerspruch bestehen.
:?:  Oder weiss es jemand besser? Sollte ich reagieren?

Cremer:
Hallo,

auch die Stadtwerke Kreuznach  haben uns allen Widersprüchlern, die die Abschläge reduziert haben, bereits die vierte Aufforderung zur Zahlung der von den Stadtwerken festgesetzten Höhe der Abschläge aufgefordert, mit dem Hinweis, dass man ja unter Vorbehalt und Protest dies tun kann.  :twisted:

Urteil Heilbronn läßt grüßen, siehe Entscheidungsgründe I. auf Seite 7.

Mal sehen, wie lange die das noch aushalten wollen  8)

Cremer:
@ sonoio

Ergänzend zu meiner Antwort von vorhin

Ich schlage trotzdem vor, auf dieses Schreiben mit einem Zweizeiler zu antworten, denn der Versorger hat da Ihnen einen Termin genannt.

Antwort so ähnlich:

Ich beziehe mich auf mein(e) Schreiben vom ...... worin ich Ihnen gemäß  § 315 BGB Widerspruch eingelegt habe auf der Preisbasis vom ...  2004. Eine Zahlung der Abschläge in der von Ihnen vorgeschlagenen Höhe kann ich daher leider nicht nachkommen.

Es wäre sicherlich später in einem möglichen Rechtstreit sicherlich hilfreich, wenn Sie ein Antwortschreiben vorweisen können. Es ist so wie in der Geschäftswelt. Es gelten immer diejenigen Bestellkonditionen, der die letzten Allgemeinen  Liefer-/Bestellkonditionen dem Partner genannt hat.

sonoio:
@ Cremer

:idea: Danke für den Hinweis!

Auch wenn es der Versorger nicht nötig hat, so gehört es zum guten Ton und wird in einem Rechtstreit sicherlich positiv bewertet, Schreiben der Gegenseite zu beantworten.

Grüsse
sonoio

RR-E-ft:
@sonoio

In PB gibt es ja eine sehr aktive Bürgerinitiative, die sich mit dem Versorger offensiv auseinandersetzt.

Wenn ein Versorger auf die bisherigen Einwendungen nicht eingeht und immer wieder mahnt, kann man diesem mitteilen, dass die Unklarheit einem nicht länger zuzumuten ist und man deshalb selbst eine Feststellungsklage wie in Heilbronn erwägt.

Ich glaube nicht, dass irgendein Versorger in der jetzigen Situation ebenfalls eine solche Klage eines Verbrauchers riskieren will.

Er wird deshalb irgendwie versuchen, deeskalierend zu antworten, um eine solche Klage noch abzuwenden. Ersichtlich will man nun nicht noch weitere Urteile, sondern wohl erst einmal die Entwicklung in Hamburg und ggf. bald Bremen abwarten.

E.on Westfalen weser hatte ja schon Info-Material nach dem Motto: diskutieren nicht prozessieren.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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