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Autor Thema: E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen  (Gelesen 6459 mal)

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Offline sonoio

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« am: 23. April 2005, 14:13:53 »
Originaltext

Zahlungserinnerung
Vertragskonto xxx

Sehr ....

Sie haben uns Ihren Widerspruch gegen die Erdgaspreisanhebung zum 1. Oktober 2004 mitgeteilt und sich entschieden, Ihre monatlichen Abschlagsbeträge bzw. den Betrag Ihrer Jahresrechnung für Erdgas vorerst nicht in voller Höhe zu zahlen.

Unseren Standpunkt dazu haben wir Ihnen schriftlich erläutert und die Jahresendabrechnung 2004 zugeschickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus den bereits erwähnten Gründen an unserer Forderung festhalten müssen.

Preisvergleiche neutraler (pers. Anmerkung: wer\'s glaubt, wird seelig.) Institutionen (pers. Anm.: Es war genau eine) zeigen, dass wir heute mit unseren Erdgaspreisen nachweislich deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen!

Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Ihr Anrechnungskonto weist zwischenzeitlich einen offenen Betrag in Höhe von insgesamt ... auf.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 03.05.05. auf unser Ihnen bekanntes Konto und geben Sie dabei Ihre Vertragskontonummer an. Nur so können wir die Zahlung zuordnen. Vielen Dank! Sollte bis zum genannten Datum von Ihnen keine Zahlung bei uns eingehen (Anm.: Worauf Ihr Gift nehmen könnt!), behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten (Anm.: Hoffentlich!).

Alle Zahlungseingänge bis zum .. haben wir ...

MfG
E.ON Westfalen Weser AG

(Zeichnung durch zwei Sachbearbeiter)

-------------------------------------------------------------------------------------

Ich habe den O.Text mit einigen emmotionalen Anmerkungen versehen. Das möge man mir nachsehen.

Wer auf dieses Schreiben hin zahlt, ist selber schuld!

Es kommt doch wohl darauf an, dass der Versorger endlich klagt. Heilbronn lässt grüssen.

 :lol:  Wenn E.ON so sinnlosen Schriftwechsel produziert, sollten wir Verbraucher darüber nachdenken, ob man noch mehr kürzen sollte.

Spass beiseite!

Ich warte auf einen Mahnbescheid, dem ich mit Freuden widersprechen werde und dann sehen wir uns endlich vor Gericht, E.ON! Ich freu mich drauf!

Genauso arrogant, wie die E.ON bisher meine Briefe nicht beantwortet hat, werde ich auf diesen nicht reagieren. Somit bleibt mein Widerspruch bestehen.
:?:  Oder weiss es jemand besser? Sollte ich reagieren?

Offline Cremer

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #1 am: 23. April 2005, 16:01:10 »
Hallo,

auch die Stadtwerke Kreuznach  haben uns allen Widersprüchlern, die die Abschläge reduziert haben, bereits die vierte Aufforderung zur Zahlung der von den Stadtwerken festgesetzten Höhe der Abschläge aufgefordert, mit dem Hinweis, dass man ja unter Vorbehalt und Protest dies tun kann.  :twisted:

Urteil Heilbronn läßt grüßen, siehe Entscheidungsgründe I. auf Seite 7.

Mal sehen, wie lange die das noch aushalten wollen  8)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #2 am: 23. April 2005, 20:48:04 »
@ sonoio

Ergänzend zu meiner Antwort von vorhin

Ich schlage trotzdem vor, auf dieses Schreiben mit einem Zweizeiler zu antworten, denn der Versorger hat da Ihnen einen Termin genannt.

Antwort so ähnlich:

Ich beziehe mich auf mein(e) Schreiben vom ...... worin ich Ihnen gemäß  § 315 BGB Widerspruch eingelegt habe auf der Preisbasis vom ...  2004. Eine Zahlung der Abschläge in der von Ihnen vorgeschlagenen Höhe kann ich daher leider nicht nachkommen.

Es wäre sicherlich später in einem möglichen Rechtstreit sicherlich hilfreich, wenn Sie ein Antwortschreiben vorweisen können. Es ist so wie in der Geschäftswelt. Es gelten immer diejenigen Bestellkonditionen, der die letzten Allgemeinen  Liefer-/Bestellkonditionen dem Partner genannt hat.
MFG
Gerd Cremer
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Offline sonoio

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #3 am: 24. April 2005, 13:27:12 »
@ Cremer

:idea: Danke für den Hinweis!

Auch wenn es der Versorger nicht nötig hat, so gehört es zum guten Ton und wird in einem Rechtstreit sicherlich positiv bewertet, Schreiben der Gegenseite zu beantworten.

Grüsse
sonoio

Offline RR-E-ft

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #4 am: 24. April 2005, 23:38:45 »
@sonoio

In PB gibt es ja eine sehr aktive Bürgerinitiative, die sich mit dem Versorger offensiv auseinandersetzt.

Wenn ein Versorger auf die bisherigen Einwendungen nicht eingeht und immer wieder mahnt, kann man diesem mitteilen, dass die Unklarheit einem nicht länger zuzumuten ist und man deshalb selbst eine Feststellungsklage wie in Heilbronn erwägt.

Ich glaube nicht, dass irgendein Versorger in der jetzigen Situation ebenfalls eine solche Klage eines Verbrauchers riskieren will.

Er wird deshalb irgendwie versuchen, deeskalierend zu antworten, um eine solche Klage noch abzuwenden. Ersichtlich will man nun nicht noch weitere Urteile, sondern wohl erst einmal die Entwicklung in Hamburg und ggf. bald Bremen abwarten.

E.on Westfalen weser hatte ja schon Info-Material nach dem Motto: diskutieren nicht prozessieren.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Sprock

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #5 am: 25. April 2005, 15:10:34 »
E.ON macht Gaspreisverweigerern Druck
Initiative: Nicht zahlen - Veranstaltung am Freitag im AWO-Leo

Per Brief  hat E.ON am Samstag viele Gaspreisverweigerer aufgefordert, ihre einbehaltenen Beträge bis zum 3. Mai zu zahlen. „Sollte bis zum genannten Datum von Ihnen keine Zahlung bei uns eingehen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.“  
Die Sprecher der Bürgerinitiative Gaspreise runter  Roswitha Köllner und Peter Kunze raten allen Verweigerern, sich diesem Druck nicht zu beugen.  Die Front der Gaspreisverweigerer zum Bröckeln zu bringen, das ist die Absicht der Zahlungsaufforderung. Und das alles frei nach der Devise: Was scheren uns das Bürgerliche Gesetzbuch und die Verbraucherrechte,  wir wollen Gewinne machen und nicht unsere Kalkulation offen legen.
Auch in anderen Orten haben die Versorger ihren Kunden Zahlungsaufforderungen geschickt. In Bad Kreuznach  erhielten Verweigerer sogar schon ihre 3. Aufforderung zur Zahlung, die angedrohten rechtlichen Schritte wurden allerdings nicht eingeleitet, weil man die Kalkulation nicht offen legen will.
 E.ON-Vorstandschef Villis erhofft sich wohl durch diese Aktion die „Altlasten“ zu beseitigen, damit die bereits geplante neue Gaspreiserhöhungsrunde ohne Widerstand eingeleitet werden kann.      
Doch die Zeichen stehen nicht gut für E.ON und Konsorten: In den letzten Wochen haben bereits in verschiedenen Bundesländern über 20 Gasversorger auf Druck der Landeskartellämter ihre geplanten Gaspreiserhöhungen nicht durchgeführt. Und jetzt sind in Brandenburg sogar mehrere Gasversorger bereit, ihre Preiserhöhung zumindest teilweise wieder zurückzunehmen. Dies alles ist nur möglich geworden, weil sich bundesweit über 200.000 Gaskunden entschlossen gegen die Preiserhöhungen zur Wehr gesetzt haben und sich auf den § 315 BGB berufen. Eine Bewegung , die Behörden in Schwung und Versorger unter Druck gebracht hat.
Wie sehr sich die Versorger unter Druck fühlen, zeigt eine Reaktion des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft: Er bietet am 27.4.einen Schulungstag unter dem Titel: „Brennpunkt Gaspreisdiskussion“ an, bei dem ein einheitliches Vorgehen gegen die Gaspreisverweigerer abgesprochen werden wird. Das Gaspreiskartell formiert sich. Wir dürfen gespannt sein, was sich die Versorger noch einfallen lassen werden, um dem Verbraucher seine gesetzlich festgeschriebenen Rechte zu verweigern.
Die nächste Veranstaltungen der Bürgerinitiative:
Freitag, 29.4. 19:00 Uhr AWo Leostraße: Zahlungsaufforderung – Neuer Stand in der Gaspreisauseinandersetzung!
Mittwoch 27.4. 19:00, Cafeteria Kulturwerkstatt: Diskussion mit Landtagsabgeordneten zum Thema: Energiepreise und Verbraucherrechte – Was tun gegen die Macht der Energie-Multis?

Offline Frank Striewe

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #6 am: 29. April 2005, 08:59:40 »
Hallo,

ich habe auf die Zahlungerrinnerung folgendes Schreiben entworfen. Kann man es so schreiben, oder gibt es noch etwas zu beachten?

Gruß

Frank Striewe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre o.g. Zahlungserinnerung habe ich erhalten.

Ich möchte in einigen Sätzen auf Ihr Schreiben eingehen.

Bei meinem Jahresverbrauch (2004 waren es 30983 kWh) würde ich bei den Stadtwerken Detmold im Sondertarif c etwa 290 Euro/Jahr weniger zahlen als bei Ihnen. Sicherlich gehören Sie mit Ihrem Gaspreis zum Mittelfeld. Sie sollten sich aber lieber an den günstigeren Versorgern orientieren.

Primär geht es aber um Ihre Gaspreiserhöhung zum 01. Oktober 2004. Diese Erhöhung halte ich für unbillig. Da Sie den Nachweis der Billigkeit nicht erbracht haben, ist der von Ihnen geltend gemachte Anspruch nach § 315 Absatz 3 Satz 2 BGB nicht fällig. Somit kann mein Abrechnungskonto auch keinen Rückstand aufweisen.

Ich hatte Sie bereits mehrfach aufgefordert, den Nachweis der Billigkeit Ihrer Preiserhöhung zu bringen. Diese ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis dafür, dass ich aus den bereits erklärten Gründen, an meiner Forderung festhalte.

Sollten Sie bis zum 17. Mai 2005 die Billigkeit Ihrer Gaspreiserhöhung nicht nachgewiesen haben, halte ich mir selber rechtliche Schritte vor. Um die Unklarheit über die Billigkeit Ihrer Gaspreiserhöhung zu klären, erwäge ich eine Feststellungsklage. Ich verweise dazu auf ein Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.04.2005 (AZ. 15 C 4394/04)

Offline RR-E-ft

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E.ON Westfalen Weser verschickt Zahlungserinnerungen
« Antwort #7 am: 29. April 2005, 10:57:09 »
Vgl. auch hier:

Mahnläufe/ Sperrandrohungen



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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