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Autor Thema: Macht ein Mißbrauchsantrag an die Landeskartellbehörde Sinn?  (Gelesen 3880 mal)

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Offline Gasrebell

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Hallo zusammen,

mit großem Interesse habe ich die letzten Beiträge zu einigen Entscheidungen von Landeskartellbehörden zu den Gaspreiserhöhungen gelesen.
Mein eigener Gasversorger hat seine Preise in den letzten 6 Monaten um insgesamt ca. 16 % erhöht (im Oktober 04 um 5,5 % und ab April 05 nochmals um 10,5 %). Im bundesweiten Preisvergleich liegt mein Versorger trotz der Erhöhung immernoch im oberen Mittelfeld.
Ich trage mich jetzt mit dem Gedanken, die Situation trotzdem meiner zuständigen Landeskartellbehörde mitzuteilen.
Ich Frage mich hierzu nur, ob ein solches Schreiben an die Kartellbehörde überhaupt Sinn macht.
Gesetzt den Fall die Kartellbehörde stellt kein Mißbrauchsverfahren fest, dann hat diese Entscheidung zwar keine Auswirkungen auf meinen Einwand der Unbilligkeit der letzten Preiserhöhung, sie könnte meinem Gasversorger jedoch den psychologischen Vorteil einer, zumindest für ihn positiven Entscheidung der Kartellbeörde bringen.
Meine Fragen an alle lautet daher
1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die      Landeskartellbehörde einem Mißbrauchsantrag statt gibt ?
2. Reicht ein Preissteigerung von 16 % in den letzten 6 Monaten aus ?

PS  Genisst das schöne Wochenendwetter und denkt mal nicht an die Probleme mit eurem Energieversoger.

Euer Gasrebell

Offline Cremer

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Macht ein Mißbrauchsantrag an die Landeskartellbehörde Sinn?
« Antwort #1 am: 30. April 2005, 20:09:34 »
Hallo Gasrebell,

Ein Schreiben an die Landeskartellbehörde ist immer gut. Aber auch dort mahlen die Mühlen langsam. Erst nach dem zweiten Schreiben gestand die Kartellbehörde mir zu, dass die Stadtwerke eine Monopolstellung hat.

Natürlich hatten unsere Stadtwerke nach der  erfolgten Prüfung der Kartellbehörde geprahlt (trotz Erhöhung von 10% zum 1.1.05), dass sie nicht bei den 9 Versorgern sind, die ihre Preise senken müssen. Prompt erfolgte ein weiteres persönliches Schreiben an den Herrn Wirtschaftsminister mit dem Argument, ob es nicht gerade zu Hohn wäre, dass der Versorger danach pressewirksam verkündet, es wäre nicht bei denjenigen, die die Preise senken müssen und direkt am nächsten Tag in der Presse verkünden läßt, die Preise werden zum 1.4.05 erneut (um 8,1%) erhöht.  
Nach einem Telefonat mit der Referenten erklärte mir diese, sie hatten eigentlich vor, die Stadtwerke als Referenz (Maßstab) zu nehmen. Aber aufgrund der von mir geschilderten Fall der erneuten Erhöhung hat sie dann Abtsnand genommen.

Ferner teilt sie mir mit, dass die Kartellbehörde nur prüft, ob Versorger über dem üblichen Tarifen der Mitbewerbern liegen, nicht ob die Preishöhe ansich zu hoch ist. und ob die Preise auskömmlich sind. Dies haben die Versorger alleine zu vertreten.

Das ist der feine Unterschied!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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