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Autor Thema: E.ON bucht nicht ab...  (Gelesen 12744 mal)

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Offline renrew

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E.ON bucht nicht ab...
« am: 20. April 2005, 08:32:17 »
Ich habe in 2004 widersprochen (Gas/Strom) und eine neue Einzugsermächtigung online (insgesamt schon 2 mal) mit 2 % Sicherheitspuffer erteilt. E.ON hat aber bis heute noch nichts abgebucht...

Offline RR-E-ft

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E.ON bucht nicht ab...
« Antwort #1 am: 20. April 2005, 11:41:02 »
@renrew

Darüber, dass nichts abgebucht wurde, muss sich der Verbraucher nicht beschweren.

Wesentlich ist jedoch, dass Sie die Erteilung einer Einzugsermächtigung nachweisen können.

In einem solchen Fall darf der Verbraucher wohl darauf vertrauen, dass fällige Forderungen auch fristgemäß eingezogen werden, was zur Folge hat, dass sich der Verbraucher jedenfalls mit Zahlungen nicht im Verzug befinden kann. Denn es gilt: kein Verzug ohne Verschulden.

Sie könnten Ihren Versorger nochmals auf die erteilte (beschränkte)Einzugsermächtigung schriftlich hinweisen (Fax), um einen gerichtsfesten Nachweis zu haben.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline sonoio

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E.ON bucht nicht ab...
« Antwort #2 am: 22. April 2005, 22:05:58 »
@renrew

Auch ich bin E.ON-Kunde.

Ich gehe davon aus, dass Sie die neuen Abschläge manuell überwiesen haben. Weiter gehe ich davon aus, dass die E.ON Sie aus dem Abbuchungsverfahren wie mich rausgeschmissen hat.

I.d.R. ist es so, dass der Kunde, sofern er mehrere Leistungen des Versorgers bezieht (Gas, Wasser, Strom wie in meinem Fall), mehrere Verträge mit den Versorger hat, aber nur eine Kundennummer.
In jeder Buchhaltung ist das eben so, dass nur ein Zahlweg für den Abrechnungslauf möglich ist. Alles andere wäre unwirtschaftlich.

Gesetzt den Fall, dass der Versorger Ihren Sammelabschlag einzieht, muss er seine Stammdaten für Ihren Vertrag ändern. Und das will natürlich bei E.On keiner, weil nicht mehr auseinanderzuahalten wäre, ob Sie jetzt ein Verweigerer mit eigenem Tarif sind, oder nicht.
Desweiteren könnten Sie vor Gericht nachweisen, dass E.ON den festgesetzten Betrag akzeptiert hat und somit §315 erfüllt.
So bleibt für die E.ON alles beim alten. Sie leisten Akkontozahlungen, die auf dem Kundenkonto summiert werden und am Ende des Jahres erhalten Sie die Abrechnung mit den  erhöhten Gaspreisen vermindert um Ihre Zahlungen.
Für die E.ON ändert sich also nichts, ausser dass unterjährig etwas weniger Kohle auf dem Konto ist. Die Endabrechnung kommt in jedem Fall.

Einen Rechtsanspruch auf Bankeinzug gibt es nicht! Wir sind die Schuldner. E.ON hat ein Konto und da muss das Geld hin.

Also Dauerauftrag einrichten! Dann wird in der Endabrechnung auch nix mehr automatisch abgebucht!

Beste Grüsse
sonoio

Offline renrew

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E.ON bucht nicht ab...
« Antwort #3 am: 25. April 2005, 16:41:19 »
E.ON hat mich nicht rausgeschmissen, ich habe auch nichts überwiesen, nur die Einzugsermächtgung online erteilte mit den reduzierten Beträgen. Jetzt kommt die Zahlungserinnerung s.u., obwohl ich online 2 Einzugsermächtgungen erteilte. Diesen Umstand mailte ich nun E.ON.

Hier die Zahlungserinnerung natürlich mit den erhöhten Beträgen...

Sie haben uns Ihren Widerspruch gegen die Erdgaspreisanhebung zum 1. Oktober 2004 mitgeteilt und sich entschieden, Ihre monatlichen Abschlagsbeträge bzw. den Betrag Ihrer Jahresrechnung für Erdgas vorerst nicht in voller Höhe zu zahlen.
Unseren Standpunkt dazu haben wir Ihnen schriftlich erläutert und die Jahresendabrechnung für 2004 zugeschickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus den bereits erklärten Gründen an unserer Forderung festhalten müssen.
Preisvergleiche neutraler Institutionen zeigen, dass wir heute mit unseren Erdgaspreisen nachweislich deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen!
Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihrer Zahlungsverpflichtung  nachzukommen.
Ihr Abrechnungskonto weist zwischenzeitlich einen offenen Betrag in Höhe von insgesamt 294,00 EUR auf.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 03.05.05 auf unser Ihnen bekanntes Konto und geben Sie dabei Ihre Vertragskontonummer an. Nur so können wir die Zahlung zuordnen. Vielen Dank! Sollte bis zum genannten Datum von Ihnen keine Zahlung bei uns eingehen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Offline RR-E-ft

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E.ON bucht nicht ab...
« Antwort #4 am: 25. April 2005, 17:01:35 »
@renrew

Überweisen Sie nur den Betrag, der sich bei Zugrundelegung der alten Preise ggf. zzgl. Sicherheitsaufschlag ergibt.

Richten Sie einen entsprechenden Dauerauftrag für die Abschlagszehlungen ein.

Teilen Sie dem Versorger mit, wie Sie die Höhe der Abschläge  berechnet haben und dass eine anderweitige Verrechnung ausgeschlossen ist.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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