@renrew
Auch ich bin E.ON-Kunde.
Ich gehe davon aus, dass Sie die neuen Abschläge manuell überwiesen haben. Weiter gehe ich davon aus, dass die E.ON Sie aus dem Abbuchungsverfahren wie mich rausgeschmissen hat.
I.d.R. ist es so, dass der Kunde, sofern er mehrere Leistungen des Versorgers bezieht (Gas, Wasser, Strom wie in meinem Fall), mehrere Verträge mit den Versorger hat, aber nur eine Kundennummer.
In jeder Buchhaltung ist das eben so, dass nur ein Zahlweg für den Abrechnungslauf möglich ist. Alles andere wäre unwirtschaftlich.
Gesetzt den Fall, dass der Versorger Ihren Sammelabschlag einzieht, muss er seine Stammdaten für Ihren Vertrag ändern. Und das will natürlich bei E.On keiner, weil nicht mehr auseinanderzuahalten wäre, ob Sie jetzt ein Verweigerer mit eigenem Tarif sind, oder nicht.
Desweiteren könnten Sie vor Gericht nachweisen, dass E.ON den festgesetzten Betrag akzeptiert hat und somit §315 erfüllt.
So bleibt für die E.ON alles beim alten. Sie leisten Akkontozahlungen, die auf dem Kundenkonto summiert werden und am Ende des Jahres erhalten Sie die Abrechnung mit den erhöhten Gaspreisen vermindert um Ihre Zahlungen.
Für die E.ON ändert sich also nichts, ausser dass unterjährig etwas weniger Kohle auf dem Konto ist. Die Endabrechnung kommt in jedem Fall.
Einen Rechtsanspruch auf Bankeinzug gibt es nicht! Wir sind die Schuldner. E.ON hat ein Konto und da muss das Geld hin.
Also Dauerauftrag einrichten! Dann wird in der Endabrechnung auch nix mehr automatisch abgebucht!
Beste Grüsse
sonoio