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Autor Thema: Gastank - Eigentumsübergang bei Zwangsversteigerung !?  (Gelesen 6725 mal)

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Offline manfredpohl

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Gastank - Eigentumsübergang bei Zwangsversteigerung !?
« am: 20. März 2008, 14:45:32 »
Hallo zusammen,

Problem: Haus wurde ersteigert aus Zwangsversteigerung

Meine Meinung: Der zugehörige, vom Vorbesitzer des Objektes gemietete Gastank einer \"bekannten\" Flüssiggasvertreiberfirma ist bei Zuschlag der Zwangsversteigerung an den Ersteigerer (mich) übergegangen, vgl. hier:

______________________________
Ein in das Erdreich eingelassener Gastank, der nach der Absprache mit dem Gaslieferanten fremdes Eigentum bleiben und vermietet sein soll, ist kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern Zubehör.

LG Gießen, Urteil vom 14.04.1999, Aktenzeichen 1 S 3/99

und dazu :

Urteil  vom AG Bad Langensalza am 2.12.1999: Das Eigentum an einem vermieteten Flüssiggaslagerbehälter, welcher der Gasversorgung der Heizungsanlage eines Gebäudes dient, geht im Falle der Zwangsversteigerung der Immobilie auf deren Erwerber über, da der Flüssiggasbehälter Zubehör des versteigerten Grundstücks ist.
(siehe Münchener Kommentar zu § 97 BGB)

** (Hat jemand das genaue Aktenzeichen des Urteils aus Bad Langensalza ? Das würde meinem RA den Anruf in Bad Langensalza ersparen...)
________________________________________

Der Flüssiggasvertreiber (...) geht jetzt auf die Barrikaden und versucht mich zu zwingen, auf jeden Fall weiter zu mieten...  

Ist hier ein Sachkundiger / Rechtsanwalt im Forum, der ähnliche Präzedenzfälle aufzeigen kann ?

Danke im Voraus, schöne Grüße aus Köln, MP

Offline sibylle3181

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Gastank - Eigentumsübergang bei Zwangsversteigerung !?
« Antwort #1 am: 16. September 2008, 11:12:53 »
Hallo manfredpohl

Ich bin kein Sachverständiger, allerdings war eine Bekannte von mir in einer ähnliches Situation nach einer Zwangsversteigerung und hatte auch Probleme mit einem Gastank und dessen Vermieter.

Ich kenne allerdings nicht die genauen Details...könnte meine Bekannte allerdings bei Interesse kontaktieren.

Schick einfach ne PN bei Interesse

Liebe Grüße

Sibylle

Offline Smithy1

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Gastank - Eigentumsübergang bei Zwangsversteigerung !?
« Antwort #2 am: 16. September 2008, 18:35:41 »
Zitat
Meine Meinung: Der zugehörige, vom Vorbesitzer des Objektes gemietete Gastank einer \"bekannten\" Flüssiggasvertreiberfirma ist bei Zuschlag der Zwangsversteigerung an den Ersteigerer (mich) übergegangen, vgl. hier:

Meiner (unmassgeblichen  8) ) Meinung nach und Erfahrungen im Umkehrschluss ist die Auffassung falsch.

Der Gasversorger hat mit dem Vorbesitzer einen LEIH/Mietvertrag, mit Dir im Endeffekt also nichts zu tun, so dass das Nicht-Eigentum genauso wenig den Besitzer wechseln kann wie wenn er den Tank klaut und ihn Dir dann verscherbelt. Mal ganz primitiv gesagt.

Im Umkehrschluss, jemand kauft ein Haus eines Besitzers und will den Tank loswerden (da Miettank) kann er dem Versorger eine Frist stellen in der er das \"fremde Eigentum\" welches sich nun auf seinem Grundstück befindet abzuholen hat.

DAS ist mehrfach durch Gerichtsurteile (Wechselproblematik-Eigentank) bestätigt.

Warum soll also nun in deinem Fall ein Besitzerwechsel einer gemieteten Sache stattfinden während im zweiten Fall darauf gedrängt wird dass dieser (bzw. ein Nachmieteverhältnis) eben nicht stattfindet.

Offline May

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Gastank - Eigentumsübergang bei Zwangsversteigerung !?
« Antwort #3 am: 17. September 2008, 02:01:46 »
Smithy1 hat da Recht, der aus der Zwangsversteigerung resultierende Kaufvertrag kann sich nur auf Dinge beziehen, die vorher im Besitz des Verkäufers waren, gemietete oder unbezahlte Sachen gehören da definitiv nicht zu. Das wär auch sehr unfair gegenüber allen Gläubigern, die der Zwangsversteigerte hatte..

 

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