Energiepolitik > Preismeldungen
Deutschland gehört zu den teuersten Märkten
svenbianca:
überhaupt nicht, aber gerade in der Energieversorgung gibt es doch ernorme Hürden ungerchtfertigte Preise durchzusetzen. Es gibt Kartellbehörden die es überwachen, es gibt Regulierungsbehörden, die EU-Kommission, Börsenaufsicht. Bis Juli 2007 sogar noch nur genhmigte Preise durch die Länder. Man kann gegen die Preise klagen und auf Billigkeit prüfen. Und wenn all das dann gemacht wurde und die Preise von einem Gericht für Billig erklärt wurden wird hier immer noch gezweifelt. Mehr geht doch eigentlich nicht mehr oder. Und das alles was verstaatlicht wurde, effizient und günstig ist, da fehlen mir wirklich die Worte
nomos:
--- Zitat ---Original von svenbianca
überhaupt nicht, aber gerade in der Energieversorgung gibt es doch ernorme Hürden ungerechtfertigte Preise durchzusetzen. Es gibt Kartellbehörden die es überwachen, es gibt Regulierungsbehörden, die EU-Kommission, Börsenaufsicht. Bis Juli 2007 sogar noch nur genhmigte Preise durch die Länder. Man kann gegen die Preise klagen und auf Billigkeit prüfen. Und wenn all das dann gemacht wurde und die Preise von einem Gericht für Billig erklärt wurden wird hier immer noch gezweifelt. Mehr geht doch eigentlich nicht mehr oder. Und das alles was verstaatlicht wurde, effizient und günstig ist, da fehlen mir wirklich die Worte
--- Ende Zitat ---
svenbianca, warum immer die Extreme? Alles was \"verstaatlicht wurde\" ist nicht effizent und günstig! Das hat ebenfalls mit der \"Sozialen Marktwirtschaft\" wenig zu tun.
Die \"enormen Hürden\" sind vielfach aus Papier oder werden unterlaufen. In B-W ist gerade eine halbe Planstelle für die Überwachung von über 100 Energieversorgern vorgesehen. Soviel zur Landeskartellbehörde und ich denke das ist in vielen Bundesländern ähnlich. Der Zustand hat viele Ursachen und man könnte darüber Bücher schreiben.
Dass man klagen kann, gehört zu einem Rechtsstaat, das dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Wo leben wir denn? Dass man bei der Kartellrechtsnovelle das Klagerecht bzw. die Offenlegung der Zahlen gegenüber den betroffenen Verbraucher zurückgenommen hat, war allerdings keine rechtsstaatliche Glanzleistung unserer Volksvertreter. Man hat das ja offen begründet. Man wollte die Energieversorger vor einer Klagewelle schützen.
Alles wurde aber längst noch nicht gemacht! Wenn ein Amtsrichter aufgrund eines vom Energieversorger bezahlten Wirtschaftsprüferpapier schon die Billigkeit sieht, dann kann das in aller Regel überprüft werden. Die Zweifel am sogenannten \"Wärmemarkt\" sind sehr berechtigt. Man kann sich ja mal mit dem BGB beschäftigen und fragen, was der Gesetzgeber eigentlich damit bezweckt hat. Die Gesetzesauslegung mancher Richter darf man da schon mal als bemerkenswert bezeichnen. Sofern die Finanzierung gelingt, versucht meine Initiative mit anderen die Rechtmässigkeit der Gewinnmaximierung von kommunalen Energieversorgern gerichtlich klären zu lassen. Es gibt ja schliesslich Gesetze und Gemeindordnungen, die sicher ihre Bedeutung haben und eingehalten werden müssen.
.... und da geht noch mehr, da bin ich mir sicher und es tut sich auch etwas:
Einer der größten Fehler der bundesdeutschen Energiepolitik war, dass die Ausgestaltung des Wettbewerbs den mächtigen Energieversorgern selbst überlassen wurde. Deutschland verzichtete als einziges Land der EU auf eine staatliche Aufsichtsbehörde. Außerdem wurde die Trennung des Netzbetriebs von Produktion und Vertrieb nicht angegangen. Daher haben alle Energieversorgungsunternehmen einschließlich der Stadtwerke immer noch einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber neuen Energieanbietern ohne eigene Netze. Sie können bis heute fast ungestört Gewinnmaximierung und Quersubventionierung betreiben. Die allgemeine staatliche Kontrolle bis hinunter zu den Stadtwerken ist unzulänglich.
Ansatzweise wird jetzt versucht, die Fehlentwicklungen zu korrigieren. Anders als im Strombereich kann beim Gas von Wettbewerb noch keine Rede sein. 2007 wurden zwei wichtige Verordnungen beschlossen. Mit der Anreizregulierung werden ab 1. Januar 2009 den Versorgern Obergrenzen für die Netzerlöse vorgegeben. Mit der Netzanschlussverordnung sollen mehr Wettbewerb und sinkende Preise erreicht werden. Insbesondere neuen Anbietern soll der Netzanschluss erleichtert werden.
Ohne Grund sind diese Verordnungen ja nicht auf den Weg gebracht worden.
Lothar Gutsche:
@ nomos
Ich habe mich auch über die Energiepreise geärgert und die Rechnungen der Stadtwerke Würzburg mit Verweis auf die Unbilligkeit der Tarife gekürzt. Im Detail hatte ich aufgeführt, was für mich zum Nachweis der Billigkeit gehört. Die Stadtwerke hatten im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft unter dubiosen Umständen für den Rasen eines Würzburger Stadions gespendet und mehrere Millionen Euro durch spekulative Zinsderivatgeschäfte verloren. Als man mir die Notwendigkeit auch dieser Kosten zur Energieversorgung nicht darlegte, kürzte ich die Rechnung auf 0 Euro. Seit rund 1,5 Jahren bezahle ich überhaupt nichts mehr für Strom und Gas. Da mir keine Billigkeit nachgewiesen wurde, habe ich meine Verärgerung in Strafanzeigen und Kartellverfahren umgesetzt.
Die überhöhten Energiepreise durch überteuerte Vorleistungen habe ich der Staatsanwaltschaft Würzburg vor über einem Jahr als Untreue der Vorstände bei den Stadtwerke Würzburg AG angezeigt. Denn der überteuerte Einkauf von Erdgas lässt sich als verbotene Einlagenrückgewähr darstellen. \"Zufällig\" war der E.ON-Konzern über seine 100%-Tochter Thüga AG zugleich Aktionär der Stadtwerke und über seine 70%-Tochter Ferngas Nordbayern der Lieferant von Erdgas. In der Konstellation lassen sich wunderbare Geschäfte machen – zu Lasten der privaten Energieverbraucher. Aktienrechtlich handelt es sich um eine verbotene Einlagenrückgewähr der Stadtwerke Würzburg an ihren Aktionär E.ON-Konzern.
Im Januar 2008 habe ich neue Fakten zu der Untreue dargelegt. Denn das Bundeskartellamt hatte im September 2007 die Kartellrechtswidrigkeit der Lieferverträge von Ferngas Nordbayern festgestellt und damit die Grundlage für zivilrechtlichen Schadenersatz der Stadtwerke gegenüber der Ferngasgesellschaft gelegt. Doch bislang verzichten die Stadtwerke-Vorstände darauf, diesen Schadenersatz geltend zu machen. Damit verletzen sie ihre Sorgfaltspflichten als Vorstand und handeln untreu im Sinne des Strafgesetzes.
Die Art und Weise, wie meine Strafanzeigen in einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität bisher behandelt wurde, lässt daran zweifeln, dass wir in Deutschland in einem Rechtsstaat leben. Die Bescheide aus Würzburg zeigen eine unglaubliche Unkenntnis von dem, was unter Untreue in Kapitalgesellschaften zu verstehen ist und was die zivilrechtlichen Folgen von Kartelldelikten sind. Die Strafverfolgung hängt offensichtlich von parteipolitischen Erwägungen ab. Das habe ich Ende Februar in einer umfangreichen Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erläutert.
Im Februar 2008 habe ich die Steuerfahndung Würzburg wegen Steuerhinterziehung bei den Stadtwerken eingeschaltet. Denn die Quersubventionierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der städtischen Schwimmbäder durch überhöhte Energiepreise in Würzburg bedeutet eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Stadt Würzburg als Mehrheitsaktionär. Der überteuerte Gaseinkauf verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz und bewirkt letztlich auch eine verdeckte Gewinnausschüttung an den E.ON-Konzern als 2. Stadtwerke-Aktionär. Eine Reaktion der Steuerfahndung steht noch aus.
Im März 2008 habe ich die Kommunalaufsicht zu einer umfangreichen Prüfung der Würzburger Energiepolitik aufgefordert. Nach meiner Einschätzung sind allein in Würzburg Schadenersatzforderungen von über 100 Mio. Euro gegen den E.ON-Konzern zu realisieren. Darüber hinaus hat der frühere Stadtwerke-Vorstand durch verlustreiche Zinsderivate Milllionen verspekuliert und wird nicht von den verantwortlichen Aufsichtsräten in Haftung genommen. Die überhöhten Energiepreise wirken wie eine verfassungsrechtlich verbotene Steuer und schädigen durch den Entzug von Kaufkraft die regionale Wirtschaft. Das und noch einige Aspekte mehr liegen seit dem 3.3.2008 bei der Regierung von Unterfranken und werden dort kommunalrechtlich überprüft.
Das Bundeskartellamt hat sich wegen mangelnder Personalressourcen im Frühjahr 2007 geweigert, die Entflechtung der E.ON-Konzerns von seinen zahlreichen Stadtwerke-Beteiligungen zu betreiben. Der Bundeswirtschaftsminister hat der Untätigkeit des Bundeskartellamtes zugestimmt und sich inhaltlich nicht weiter mit der Sache beschäftigt. Als ich die Beschwerde bei der EU-Kommission vorbereitete, stellte ich an Hand der Gesetzgebung zum Markt der Ferngasnetze fest, wie der Bundestag wider besseres Wissen eindeutig gegen Europarecht verstieß. Offensichtlich haben Lobbyisten die Energiegesetzgebung manipuliert und damit den mangelhaften Wettbewerb bei Ferngas zementiert. Diese Dokumentation habe ich der EU-Kommission vorgelegt und eine Vertragsverletzungsklage gegen die Bundesrepublik wegen Abschottung der Energiemärkte verlangt. Darauf erhielt ich von der Generaldirektion Wettbewerb eine Antwort, die an der Unabhängigkeit der Kommission zweifeln lässt. Der Bescheid der EU-Kommission erweckt den Verdacht, als ob ihn nicht der unterzeichnende Referatsleiter erstellt habe, sondern ein Beauftragter des E.ON-Konzerns. Meine Beschwerde zu dem Bescheid ist seit fünf Monaten trotz mehrfacher Erinnerung unbeantwortet.
Aus dem Ärger über die Energiepreise haben sich ergeben:
[list=1][*]mehrere Strafverfahren gegen die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte in Würzburg
[*]eine gigantische Schadenersatz-Forderung gegen das Energie-Kartell, wenn man die Situation aus Würzburg mit seinen 130.000 Einwohnern auf das Bundesrepublik hochrechnet und die bereits festgestellten Kartellrechtswidrigkeiten zu Grunde legt
[*]ein Problem für die Kommunalpolitik mit ihren Schattenhaushalten in den Stadtwerken
[*]ein Justiz-Skandal, da die lokale Staatsanwaltschaft durch Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt die verantwortlichen Politiker in den Aufsichtsräten vor Strafverfolgung schützt
[/list=1] Wer Interesse an dem umfangreichen Schriftwechsel hat, der wende sich mit Nennung des Themas an mich unter der E-Mail-Adresse Lothar.Gutsche (at) arcor.de Als Antwort kommen dann je nach Thema bis zu 2 MB an Word-Dokumenten und Tif-Dateien. Ich wünsche mir, dass andere mein Vorgehen in andere Städte übertragen. Es gibt berechtigte Chancen, das Geld zumindest in die Kassen der kommunalen Unternehmen zurückzubringen, wo es mehr nutzt als bei den großen Vier (E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW) aus dem Energiekartell. Folgende Themen können bei mir abgefragt werden: [*]Zinsspekulationsgeschäfte bei Stadtwerken
[*]verbotene Einlagenrückgewähr durch überteuerten Gaseinkauf
[*]Schadenersatz zu Gunsten der Stadtwerke wegen Kartelldelikten
[*]Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung, insbesondere bei Quersubventionierung
[*]kommunalpolitische Aspekte überhöhter Energiepreise
[*]Abschottung der Gasmärkte durch Stadtwerke-Beteiligung auf EU-Ebene
[*]Zwei-Klassen-Justiz der Staatsanwaltschaft
[/list] Viele Grüße Lothar Gutsche
svenbianca:
@ nomos
und sie sagen ich sei extrem.......
marten:
@lothar gutsche
Da haben Sie sich ja als Einzelkämpfer sehr viel vorgenommen!
Machen Sie den gesamten Schriftverkehr mit den genannten Institutionen ohne Anwalt?
Was hat Ihr Energieversorger bisher dagegen unternommen, das Sie seit 1,5 Jahren überhaupt nichts mehr für Strom und Gas bezahlen?
gruss
marten
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