Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 2. Antwort EWE auf Wiederspruch Gaspreiserhöhung/Lastschrift  (Gelesen 4800 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Thommes

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Moin moin,

auch wir haben heute eine Antwort auf unser zweites Schreiben an die EWE erhalten, im großen und ganzen sehr höflich aber nix Neues.

....im Gespräch zwischen EWE und Bundeskartellamt sind alle Fragen des Amtes zu dessen Zufriedenheit beantwortet worden.......

....die bestätigt das die Preisanpassung nicht missbräuchlich und damit nicht unbillig gemäß §315 BGB ist.Aus diesem Grund bitten wir die Abschlagsbeträge......zu zahlen.......

.....leider ist ein differnzierter Lastschrifteinzug aus technischen Gründen nicht möglich........ebenso den Jahresabrechnungsbetrag......
(Wir hatten unsere Lastschrift geändert/eingeschränkt)

....sollte dies nicht von Ihnen gewünscht werden, so müssten wir die uns erteilte Einzugsermächtigung unbeachtet lassen und das Bankeinzugsverfahren für Ihre Zahlungen einstellen.........

....die Beiträge wären dann jeweils termingerecht von Ihnen zu überweisen....

....im weiteren weisen wir Sie daruf hin, das eine reduzierung des von uns ermittelten Abschlagsbetrages bei der nächsten Jahresabrechnung-unter gleich bleibenden Bedinungen-zwangsläufig zu einer Nachzahlung führen würde......

Also wäre unser nächster Schritt die monatlichen Abschläge + 2% zu überweisen und die Jahresabrechnung dementsprechend zu ändern?

Viele Grüße
Thommes
--------------------------------------------------------------------------
    * 18. April 2005, 19:30 Bürgerversammlung der Initiative \"Oldenbürger gegen Gaspreiserhöhung\", PFL-Zentrum, Petersstr. Oldenburg. Gastredner: Aribert Peters

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
2. Antwort EWE auf Wiederspruch Gaspreiserhöhung/Lastschrift
« Antwort #1 am: 15. April 2005, 00:25:38 »
Hallo Thommes

dies ist die gleiche Masche, wie bei uns die Stadtwerke Bad Kreuznach auch verfahren.
Selbstverständlich kann das SAP-Programm jedweilige Einstellung von Abschlägen  :evil:
Auch bei uns erfolgte die Rückgabe der Einzugsermächtigung und fristloser Rausschmiss aus dem Energieclub (10% Rabatt), rückwirkende Einstufung in den Sondertarif. Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative klagt auf Feststellungsbeschluss ob dies rechtens ist. Kleinlaut hat der Versorger bereits tel. angefragt, ob man diesen amtsgerichtmäßigen Feststellungsbeschluss zurücknehmen möge.

Nun dann überweise ich per Online-Banking

Ärgern Sie doch ihren Versorger, schriftlich per Einschreiben
Fragen Sie ihn, wie er künftig gedenkt die Abschläge haben zu wollen:
- Bar
- Scheck
- Überweisung

Teilen Sie ihm mit, dass er erst die Abschläge erhält bis er sich zum Zahlungsmodus der Abschlags-Überweisung geantwortet hat  :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz