Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW Stuttgart Mahkosten 8€ und mehr mtl. zulässig? Wie kann man sich wehren?
Celestine:
Hallo alle die dies lesen,
ich hoffe hier endlich doch Hilfe zu finden.
Mein Problem:
- 01/2006 Telefonischer Abschluss Stromvertrag \"EnBW Aktiv Privat\" EnBW
Stuttgart
- Mitte Jan. Monteur kam, brachte Zähler an (Wohnung stand lange leer,
daher kein Zähler vorhanden)
- 02.02.2006 Brief von EnBW \"Bestätigung Ihrer Stromlieferung im EnBW
Komfort\" FALSCHER TARIF es war \"Aktiv Privat\" bestellt. Dazu eine Übersicht
Vertragsdaten. Unter Rubrik \"Abschlagsdaten\" die Termine 15.02, 15.03,
18.04, 15.05 je € 58,00
- 13.03 schicke ich Vertragsdatenformular mit handschriftlichem Vermerk:
Abschlagssumme € 78,00 zu hoch, falscher Tarif \"Aktiv Privat\" war bestellt, bitte
Rückwirkend ändern, per Fax an EnBW zurück.
- 15.03.06 neuer Willkommenbrief mit Vertragsdaten, Abschlagssumme nun €
25,00, Hinweis erstmals fällig am 18.04.06 weitere Termine sind
Versorgungsdaten in der Anlage zun entnehmen (18.04, 15.05)
Dazu Post-it \"Vertrag für Tarifumstellung wird in nächsten tagen zugesandt\"
- Meinerseits erneut Fax: \"es war keine Tarifumstellung gewünscht sondern
zu Vertragsbeginn ein anderer Tarif bestellt, dies bitte rückwirkend
korrigieren.
- Neues Antwortschreiben, Vertragswechsel nur mit neuem Antrag, per Post
zugesandt, möglich. Ja rede ich den Suaheli???
- Dazu stellte ich einen Dauerauftrag bei Bank ein, leider ging es online nur
zum 20ten, ich dachte da Abschlagstermine eh so variieren sind 1-3 Tage
überschneidung nicht tragisch. Falsch gedacht!!!
- Es kam die erste Mahnung mit 4 € (Zahlüberschneidung 2 Tage), dachte ok
Überschneidung, mahnung vernichte ich einfach. Kennt man ja von Telekom
ect \"sollte sich Mahnung mit Zahlung überschneiden...gegenstandslos...\" Doch Mahnlauf nahm seinen Weg...
- Da EnBW Abschläge teilw. zum verrechnen Mahnkosten nahm,blieb natürlich eine imme rhöher werdende Differenz. gemahnt wurdeh 2 mal im Monat mit 4 € oft sogar 3 mail. Dadurch stieg offene Summe natürlich immer weiter an.
- Es folgte Jahresendabrechnung, bei der Kontrolle fiel mir auf, ich hätte theoretisch sogar ein Guthaben von ca 100,00 €, durch Summierung von Mahnkosten jedoch sollte ich über 70 € nach bezahlen.
- Ich erstellte eine Excel Tabelle mit Zeile für Forderungen, Zahlungen, Abrechnung, Endsumme, sowie einen netten Brief in dem ich bat die Beträge der Mahnkosten zu löschen, da diese lediglich zustande kammen , da der Dauerauftrag auf 20ten lag und die Abschlagsfristen leider so variieren. Mein Zahlungswille jedoch klar ersichtlich ist, da ich sonst ja kenen Dauerauftrag laufen hätte. Würde die EnBW diese Kosten heraus rechnen, würde ersichtlich das sich sogar ein Guthaben meinerseits ergibt.
- DA habe ich natürlich tel. von Bank umstellen lassen, nun kommen Gelder am 10ten, sprich im Schnitt 5-8 Tage zu früh.
Reaktion auf all meine Briefe, Abrechnungen würden stimmen, aus dem Jahr 06 bzw. 07 wäre Abrechnungskosten in Höhe von XXX offen, meine Liste würde Fehler aufweisen. Klar sind diese Kosten laut deren Listen offen, doch eben rein Mahngebühren. Was die EnBW nicht sehen will, das sie monatlich die Mahnkosten von meinen Abschlägen abzog, so waren natürlich laut System teile der Abschläge offen.
Ich habe nun mit der EnBW eine regelrechte Brieffreund(feind)schaft, doch die stellen sich auf stur. Ich sehe es jedoch nicht ein über 140€ Mahkosten zu bezahlen, wo ich bis heute im falschen Tarif bin, auf Briefe nicht eingegangen wird und trotz meiner Bitte nicht einmal während der Klärungsphase ein Mahnstop eingelegt wird.
Was kann ich hier tun? Stromanbieter wechseln, was ich sowieso längst vorhatte, und der EnBW dann nach Endabrechnung rein diese Kosten anweisen? Oder habe ich dann bald Anwaltliche Post gegen die ich keine Chance habe im Briefkasten?
Bin echt verzweifelt da sich dieser Breifwechsel nun über ein Jahr zieht und nichts passiert ausser das die Summe immer größer wird. Wenn man dann noch 1-2 Baustellen im Leben hat udn nciht ganz gesund ist kann einem dies den Schlaf in vielen Nächten rauben.
Vielen leiben Dank schon jetzt für hilfe aller Art.
A.
bjo:
da ENBW gehört zu denen, gegen die ermittelt wird, das sollte man ausnutzen.
- beim Versorger bleiben!
- Widerspruchsschreiben schicken (Einschreiben mit Rückschein)
- Abschläge kürzen, auf den von ihnen anerkannten Preis!
- schlau machen ob in ihrer Nähe ein Fachanwalt ist
- eigene Jahresrechnung nach Grundgebühr und Preis erstellen!
Celestine:
Hallo bjo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
- Bei Versorger bleiben---> ok
- Wiederspruch habe ich mehrfach per Mail, erst heute wieder gesandt, erhalte da stets eine Empfangsbestätigung per Rückmailk, trotzdem noch per Einschreiben? wie formuliere ich hier das ich gegen diese Mahnkosten wiederspreche?
-Abschläge kürzen, aber wie, in welcher Höhe? Errechne ich mir hier meinen Jahresverbrauch durch die Jahresabrechnungen und teile dies durch 12?
- Fachanwalt zu finden denke ich kleineres Problem, doch ich habe keine Rechtschutz, dadurch würden die Kosten doch nur noch weiter steigen udn diese würde mir, sofern ich es auf keinen Rechtsstreit in dem ich Recht bekommen könnte, anlege niemand ausser mir bezahlen?
-Wie erstelle ich den eine Jahresrechnung???
Fragen über Fragen, habe leider wenig Ahnugn von soetwas, da ich bisher nie Probleme mit offenen Rechnungen oder solchen Dingen hatte, was ja nicht unbeding tnegativ ist :-)
Danke für Eure Hilfe.
bjo:
--- Zitat ---Original von Celestine
Hallo bjo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
- Bei Versorger bleiben---> ok
- Wiederspruch habe ich mehrfach per Mail, erst heute wieder gesandt, erhalte da stets eine Empfangsbestätigung per Rückmailk, trotzdem noch per Einschreiben? wie formuliere ich hier das ich gegen diese Mahnkosten wiederspreche?
-Abschläge kürzen, aber wie, in welcher Höhe? Errechne ich mir hier meinen Jahresverbrauch durch die Jahresabrechnungen und teile dies durch 12?
- Fachanwalt zu finden denke ich kleineres Problem, doch ich habe keine Rechtschutz, dadurch würden die Kosten doch nur noch weiter steigen udn diese würde mir, sofern ich es auf keinen Rechtsstreit in dem ich Recht bekommen könnte, anlege niemand ausser mir bezahlen?
-Wie erstelle ich den eine Jahresrechnung???
Fragen über Fragen, habe leider wenig Ahnugn von soetwas, da ich bisher nie Probleme mit offenen Rechnungen oder solchen Dingen hatte, was ja nicht unbeding tnegativ ist :-)
Danke für Eure Hilfe.
--- Ende Zitat ---
Widerspruch per Mail kannste vergessen!
- Schriftform ist angesagt!
Du kannst auch zwei Exemplare erstellen und zur nächsten Service Stelle gehen und dort gegen Stempel ein Exemplar abgeben!
Abschläge kürzen!
in erster Näherung auf deinen von dir gewählten Tarif!
- Rechtsanwalt s. Forum und Homepage
- Exceldemo auf der Homepage
- damit du nie ohne Strom darstehst, Hausverbot erteilen:-))
Celestine:
Dickes Danke erstmal!
Könnt Ihr mir sagen wie ich Hausverbot erteile, schriftlich schon vorab, oder sobald sie vor der Türe stehen? Dabei ist nämlich das Problem ist habe Wohnung im Haus der Eltern, Mutti liebe, ruhige, gesetzestreue Frau, würde sich niemals trauen die EnBW nicht rein zu lassen.
Muss ich nicht Zutritt gewähren, da Zähler eigentum der EnBW ist? Im Fernsehen sieht man immer wieder Reportagen, wo sie sorgar mit dem Schlüsseldienst anrücken und die Türen mit Gewalt öffnen bei säumigen Zahlern. Dürfen Sie das auch bei Rückständen, oder nur wenn ich keinen Cent bereit bin zu zahlen und sich mehrere Monate an offenen Kosten aufsummiert haben?
Ich weiss nicht ob es an mir liegt oder.... doch ich finde die genannten Infos (Anwalt, Briefvorlage..) im Forum bzw. auf Homepage nicht?
Habe nun etwas gefunden, jedoch nur Info das Mitglieder 1 x p. Jahr kostenlos ein Anwaltliches Beratungsgespräch erhalten, das hilft mir nun leider aktuell nicht.
Musterschreiben habe ich eines gefunden in Bezug auf Strompreis- erhöhungen und einem Wiederspruch dagegen, mit der folge von Kürzung der Abschlagszahlungen.
Bei mir liegt das Problemaber jedoch vorerst anders. Strompreise hab ich noch garnicht geprüft, ob es da Erhöhungen gab, in dem von mir nicht ausgewählten Tarif in welchen ich fälschlicherweisse eingestuft wurde bei telefonischen Bestellung. EnBW weigert sich strickt Fehler rückwirkend zu korrigieren. Es gäne keine Tarife sondern lediglich Stromliegerverträge die nur schriftlich mit Unterschrift gültig wären. Müsse neuen Vertrag abschliessen. rückwirkend ginge schon garnicht. Halloooo ich hatte einen völlig anderen Tarif/ Vertrag wie auch immer bestellt, ganz ohne Unterschrift, locker am Telefon!Nun will ich auch endlich das erhalten was ich bestellt habe udn natürlich rückwirkend mit Vertragsbeginn.
Ich hätte theoretisch, wie schon oben erwähnt, nun sogar ein Guthaben, da es jedoch einige Monate zu Überschneidungen von Zahlung und Mahschreiben von 1-3 Tagen kam, durch die variablen Zahlforderungstermine der EnBW und einem mit festem Zahltermin datierten Dauerauftrag kamen mtl. 2-3 Mahnungen zu je € 4,00, verrechnet werden diese immer schön mit den Abschlägen, so entstand das dicke Minus was nun bei jeder weiteren Mahnung steigt und neu eingefordert wird.
Aber wo finde ich für einen so speziellen Fall eine Briefvorlage, die bei EnBW auch Eindruck macht und etwas bewegt?
Vielen vielen dank schon im voraus. Am liebsten würde ich wirklich irgendwo in die Berge in ne Hütte gehen, ohne Strom und ohne Menschen.
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