Energiepreis-Protest > EnBW

ENBW Stuttgart Mahkosten 8€ und mehr mtl. zulässig? Wie kann man sich wehren?

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bjo:

--- Zitat ---Original von Celestine
Dickes Danke.
Wie erteile ich Hausverbot, schriftlich, oder sobald sie vor der Türe stehen? Dabei ist nämlich das Problem das ich eine Wohnugn im Haus der Eltern bewohne, meine Mutter ist eine sehr liebe, ruhige und gesetzestreue Frau und würde sich niemals trauen die nicht rein zu lassen. Muss ich nicht Zutritt gewähren, da Zähler eigentum der EnBW ist? Im Fernsehen sieht man immer wieder reportagen, wo sie sorgar mit dem Schlüsseldienst anrücken udn die Türen mit Gewalt öffnen. Dürfen Sie das auch bei Rückständen, oder nur wenn ich keinen Cent bereit bin zu zahlen und sich mehrere Monate an offenen Kosten aufsummiert haben?

P.S.: Ich weiss nciht ob es an mir liegt oder,.... doch ich finde die genannten Infos (Anwalt, Briefvorlage..) im Forum bzw. auf Homepage nicht?
--- Ende Zitat ---

Hallo,
- Hausverbot und alles andere schriftlich und am besten im vorraus!
- du kannst das Hausverbot auch eingrenzen z. B. nur in Störungsfällen erlaubt und so weiter!
Schlüsseldienst und so gilt nur für Leute die überhaupt nicht zahlen, wer aber weniger zahlt und Musterschreiben geschickt hat DARF nicht gesperrt werden!

Musterschreiben
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/

Anwälte
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Celestine:
wow bist Du schnell *riesige Augen mach* Da hab ich Text gerade nochmal abgeändert udn schwups war vorher schon die Antwort da.

Die Schreiben hatte ich mittlerweile gefunden, nur passen sie nicht so ganz für mich (siehe neuen Text oben)

Wegen Anwaltsliste, theoretisch gut, doch wie gesagt ohen Rechtschutz wird das schnell tueer udn wer zahlt das am Ende, wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt? Ich. Die Hotline habe ich mri überlegt, hab jedoch etwas bedenken ob mich dies soviel günstiger kommt wie ein Erstgespräch bei Anwalt. Bis man alles erzählt hat der Anwalt dazu Stellung nimmt, vergeht da Zeit sicher sehr shcnell und bei 1,99 pro Minute kommt da schnell was zusammen.

Ich bin der Sache so müde, seit 1 Jahr geht das nun, wo ich mich eigentlich um meine Krankeit und die Reha kümmern muss und doch immer wieder Zeit für dieses Unternehmen EnBW aufbringen muss. man fühlt sich ganz shcön klein nund schwach gegen so einen Riesen.

Kampfzwerg:
Vorsicht, Ihr zwei.

Nach \"Studium\" Eures Schriftwechsels habe ich den Eindruck, dass Ihr konsequent aneinander vorbei redet.
Das Wort \"Widerspruch\" bedeutet bei Euch wohl nicht dasselbe.

Des Weiteren glaube ich, dass Celestine mit dem Durchblick über die Thematik \"Unbilligkeitseinwand, Preiskürzungen...\" zum Einen, zumindest im Moment, völlig überfordert ist, da sie sich mit der Materie offensichtlich noch nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt hat.
Das ist kein Vorwurf!


@Celestine

So ganz kann ich nicht nachvollziehen, wieso Du Dir nicht viel eher Hilfe gesucht hast, wenn Du mit der Thematik Mahnungen und Forderungsmanagement überfordert bist. Zumal die Sache bereits seit 01/2006 läuft.
Du hast da wohl etwas angefangen und laufen lassen, ohne richtig über die möglichen Folgen informiert zu sein.

Wenn du das Geld für einen Anwalt nicht investieren möchtest, wie wäre es mit dem Gang zu einer Verbraucherzentrale?
 
Da es bei Dir nicht um Widerspruch gegen unbillige Preisforderungen von Energieversorgern geht, bist Du hier im Forum eigentlich falsch.
Die Musterschreiben passen in Deinem Fall dann logischerweise überhaupt nicht. Es ist also kein Wunder, dass Du hier keine passenden Infos und Anschreiben findest.
Ich würde Dir auch nicht unbedingt dazu raten jetzt auch noch mit dem Widerspruch im Sinne von §315 BGB anzufangen, es sei denn Du hast die Zeit und Kraft dazu, was sich aber nicht so anhörte.
Damit wären aber auch die gut gemeinten Tipps von bjo, z.B. im Punkt Hausverbot etc., nicht so richtig anwendbar.

Einen Tipp zur korrekten Verrechnung der Abschläge:
Der Verwendungszweck der Überweisungsträger ist für den Versorger rechtlich bindend. Wenn darin z.B. steht \"Abschlag für Strom Monat März\",
dann darf der diesen nicht mit ev. Mahnkosten verrechnen.
Einen zufälligerweise! passenden Text im Musterschreiben, der sich auf das Verrechnungsverbot nach §366 BGB bezieht, kannst Du in Deinem Fall  ebenfalls modifiziert verwenden.

Ansonsten würde ich Dir dringend empfehlen Dir fachliche Hilfe zu suchen bevor es ganz zu spät ist.

Celestine:
Hallo Kampfzwerg,

vielen Dank. Ja imeinten beide wohl was anderes es geht nicht um Preiserhöhungen. Habe bei googeln keine Hilfe ausser dieses Forum gefunden udn gehofft das mir hier einer helfen kann, wo alle so in dem Thema drinn sind mit dem ich bisher nichts zu tun hatte.

Ja theoretsich lief Stromversorgung ab 01/06, bis jedoch EnBW auf etliche Mails und Faxe reagiert, in welchen ich darauf hinwies Vertrag ist falsch, ich bin NICHT Hauseigentümer u. Abschlag € 78,00 zu hoch, bitte korrigieren, dauerte es bis Mitte März.
Ich erhielt erneuten Willkommensbrief, Hauseigentümer korrigiert, Abschlagssumme von 78,00 auf 26,00 € gesenkt, entsprechend bestellter Tarif/ Vertrag, wie immer EnBW es nennt, nach wie vor falsch.

Also erneutes Fax \"bitte Tarif rückwirkend ändern und Abschlagssumme anpassen...\" zahlte trotz allem vorerst per DA mtl. 26,00. Es passierte nichts. Da ich wegen Krankheit nicht immer sofort reagieren kann, lag die Sache zwischendurch auch mal 2 Wochen still. Es folgten erneute Versuche per E-Mail, nichts. Lediglich die Aussage \"es handele sich hier um eine Vertragsänderung, Vertrag gehe mir zu, diesen bitte unterschrieben zurück\". Post erhielt ich nie.

Mittlerweile war es Ende des Jahres. Da kam erst die erste Mahnung. Im  2 Wochen Rythmus folgten weitere. Ich gebe zu, die ersten lies ich liegen, dachte das kann sich nur überschritten haben, diese variierenden Zahltermine mit meinem Dauerauftrag, die löschen die Mahnungen sicher raus, da sie sehen Geld ging fast zeitgleich ein als Mahnung raus ging. falscher Gedanke.

Es folgte Jahresendabrechnung, ich nach wie vor noch im falschen Tarif und mittlereweil größeren Mahnsumme. Erneutes Fax, ging ein auf Mahnungen und auf Tarifkorrektur, zahlte natürlich die Forderung aus Endabrechnung nicht, da falscher Tarif dazu meiner Rechnung zufolge sogar Guthaben auf meiner Seite wenn man Abschläge addiert und die Verrechnung der Mahnungen ausser Acht läss..

Antort nach ca. 4 Wochen. Mahnungen bzw. offene Posten seien korrekt.

Neuer Brief meinerseits, diesmal mit Excel Tabelle wo ich alles genau aufführte. Die Antwort lies Wochen auf sich warten. Dort hies es, die offenen Posten seien aus der Endabrechnung des Jahres 06 und völlig korrekt, meine Liste weise Fehler auf. Es wurde nicht darauf eingegangen das ich erwähnte die offenen Posten ergäben sich rein aus aufsummierten Mahnposten.

Mittlerweile war es Mitte 07 und meine Nerven blank. Nach wie vor falscher Tarif und Mahnschreiben, mir fehlte leider oft auch mal 4 Wochen die pschische und körperliche Kraft aus privaten Grünend um sofort zu reagieren.

Das letzte Schreiben lautete dann nach einem erneuten Fax von mir das ich mich als Kunde nicht gut behandelt fühle und dem Sachverhalt hier nicht entsprechend nachgegangen wird speziell auch in Sachen Tarif, nach ca. 3 Wochen \"Danke für Ihren Brief, kümmern uns um Ihr Anliegen...\" nach weiteren 2 Wochen dann erneutes Schreiben. Offene Posten seien korrekt, Tarife gibt es bei EnBW nicht nur Stromversorgungsverträge, wolle ich diesen ändern müßte ich zugesandten Vertrag unterschrieben zurück senden. Vertrag hatte ich nie erhalten, die Antwort darauf war, wenn die Ablesekarte bei mir ankam (als nicht zustellbar wäre sie nicht zurück gekommen) hätte ich Vertrag auch erhalten. rückwirkend nichts zu machen. Der Erstvertragsabschluss lief telefonisch, ohne Unterschrift mit eben anderem Tarif. Kann das alles sien?

Ich kam mir langsam völlig ver.... vor.

Es zieht sich nun ewig, diese Woche schrieb ich erneut, mit aktualisierten Tabelle und ausführlichem eindringlichen Brief. Nun warte ich mal wieder auf Antwort.

Ich weiss viel Text, versuche es immer kurz zu machen, doch es ist halt auch einiges an Stoff :-)))

Cremer:
@Celestine,

dann blättern Sie mal hier im Forum einwenig weiter.

Siehe
==> Musterbrief
==> Widerspruch gemäß § 315

Spätestens zur Jahresrechnung hätten Sie Wiodersrpuch eingelegen sollen.

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