Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ENBW Stuttgart Mahkosten 8€ und mehr mtl. zulässig? Wie kann man sich wehren?  (Gelesen 11638 mal)

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Offline Celestine

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Hallo alle die dies lesen,

ich hoffe hier endlich doch Hilfe zu finden.

Mein Problem:

- 01/2006 Telefonischer Abschluss Stromvertrag \"EnBW Aktiv Privat\" EnBW  
  Stuttgart

- Mitte Jan. Monteur kam, brachte Zähler an (Wohnung stand lange leer,
  daher kein Zähler vorhanden)

- 02.02.2006 Brief  von EnBW \"Bestätigung Ihrer Stromlieferung im EnBW
  Komfort\" FALSCHER TARIF es war \"Aktiv Privat\" bestellt. Dazu eine Übersicht
  Vertragsdaten. Unter Rubrik \"Abschlagsdaten\" die Termine 15.02, 15.03,
  18.04, 15.05 je € 58,00

- 13.03 schicke ich Vertragsdatenformular mit handschriftlichem Vermerk:
  Abschlagssumme € 78,00 zu hoch, falscher Tarif \"Aktiv Privat\" war bestellt, bitte
  Rückwirkend ändern, per  Fax an EnBW zurück.

- 15.03.06 neuer Willkommenbrief mit Vertragsdaten,  Abschlagssumme nun €
  25,00, Hinweis erstmals fällig am 18.04.06 weitere Termine  sind
  Versorgungsdaten in der Anlage zun entnehmen (18.04, 15.05)
  Dazu Post-it \"Vertrag für Tarifumstellung wird in nächsten tagen zugesandt\"

- Meinerseits erneut Fax: \"es war keine Tarifumstellung gewünscht sondern
  zu Vertragsbeginn ein anderer Tarif bestellt, dies bitte rückwirkend
  korrigieren.

- Neues Antwortschreiben, Vertragswechsel nur mit neuem Antrag, per Post
   zugesandt, möglich. Ja rede ich den Suaheli???

- Dazu stellte ich einen Dauerauftrag bei Bank ein, leider ging es online nur
  zum 20ten, ich dachte da Abschlagstermine eh so variieren sind 1-3 Tage
  überschneidung nicht tragisch. Falsch gedacht!!!

- Es kam die erste Mahnung mit 4 € (Zahlüberschneidung 2 Tage), dachte ok
  Überschneidung, mahnung vernichte ich einfach. Kennt man ja von Telekom
  ect \"sollte sich Mahnung mit Zahlung überschneiden...gegenstandslos...\" Doch Mahnlauf nahm seinen Weg...

- Da EnBW Abschläge teilw. zum verrechnen Mahnkosten nahm,blieb natürlich eine imme rhöher werdende Differenz. gemahnt wurdeh 2 mal im Monat mit 4 € oft sogar 3 mail. Dadurch stieg offene Summe natürlich immer weiter an.

- Es folgte Jahresendabrechnung, bei der Kontrolle fiel mir auf, ich hätte theoretisch sogar ein Guthaben von ca 100,00 €,  durch Summierung von Mahnkosten jedoch sollte ich über 70 € nach bezahlen.

- Ich erstellte eine Excel Tabelle mit Zeile für Forderungen, Zahlungen, Abrechnung, Endsumme, sowie einen netten Brief in dem ich bat die Beträge der Mahnkosten zu löschen, da diese lediglich zustande kammen , da der Dauerauftrag auf 20ten lag und die Abschlagsfristen leider so variieren. Mein Zahlungswille jedoch klar ersichtlich ist, da ich sonst ja kenen Dauerauftrag laufen hätte. Würde die EnBW diese Kosten heraus rechnen, würde ersichtlich das sich sogar ein Guthaben meinerseits ergibt.

- DA habe ich natürlich tel. von Bank umstellen lassen, nun kommen Gelder am 10ten, sprich im Schnitt 5-8 Tage zu früh.

Reaktion auf all meine Briefe, Abrechnungen würden stimmen, aus dem Jahr 06 bzw. 07 wäre Abrechnungskosten in Höhe von XXX offen, meine Liste würde Fehler aufweisen. Klar sind diese Kosten laut deren Listen offen, doch eben rein Mahngebühren. Was die EnBW nicht sehen will, das sie monatlich die Mahnkosten von meinen Abschlägen abzog, so waren natürlich laut System teile der Abschläge offen.

Ich habe nun mit der EnBW eine regelrechte Brieffreund(feind)schaft, doch die stellen sich auf stur. Ich sehe es jedoch nicht ein über 140€ Mahkosten zu bezahlen, wo ich bis heute im falschen Tarif bin, auf Briefe nicht eingegangen wird und trotz meiner Bitte nicht einmal während der Klärungsphase ein Mahnstop eingelegt wird.

Was kann ich hier tun? Stromanbieter wechseln, was ich sowieso längst vorhatte, und der EnBW dann nach Endabrechnung rein diese Kosten anweisen? Oder habe ich dann bald Anwaltliche Post gegen die ich keine Chance habe im Briefkasten?

Bin echt verzweifelt da sich dieser Breifwechsel nun über ein Jahr zieht und nichts passiert ausser das die Summe immer größer wird. Wenn man dann noch 1-2 Baustellen im Leben hat udn nciht ganz gesund ist kann einem dies den Schlaf in vielen Nächten rauben.

Vielen leiben Dank schon jetzt für hilfe aller Art.

A.

Offline bjo

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da ENBW gehört zu denen, gegen die ermittelt wird, das sollte man ausnutzen.

- beim Versorger bleiben!
- Widerspruchsschreiben schicken (Einschreiben mit Rückschein)
- Abschläge kürzen, auf den von ihnen anerkannten Preis!
- schlau machen ob in ihrer Nähe ein Fachanwalt ist
- eigene Jahresrechnung nach Grundgebühr und Preis erstellen!

Offline Celestine

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Hallo bjo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
- Bei Versorger bleiben---> ok

- Wiederspruch habe ich mehrfach per Mail, erst heute wieder gesandt, erhalte da stets eine Empfangsbestätigung per Rückmailk, trotzdem noch per Einschreiben? wie formuliere ich hier das ich gegen diese Mahnkosten wiederspreche?

-Abschläge kürzen, aber wie, in welcher Höhe? Errechne ich mir hier meinen Jahresverbrauch durch die Jahresabrechnungen und teile dies durch 12?

- Fachanwalt zu finden denke ich kleineres Problem, doch ich habe keine Rechtschutz, dadurch würden die Kosten doch nur noch weiter steigen udn diese würde mir, sofern ich es auf keinen Rechtsstreit in dem ich Recht bekommen könnte, anlege niemand ausser mir bezahlen?

-Wie erstelle ich den eine Jahresrechnung???

Fragen über Fragen, habe leider wenig Ahnugn von soetwas, da ich bisher nie Probleme mit offenen Rechnungen oder solchen Dingen hatte, was ja nicht unbeding tnegativ ist :-)

Danke für Eure Hilfe.

Offline bjo

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Zitat
Original von Celestine
Hallo bjo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
- Bei Versorger bleiben---> ok

- Wiederspruch habe ich mehrfach per Mail, erst heute wieder gesandt, erhalte da stets eine Empfangsbestätigung per Rückmailk, trotzdem noch per Einschreiben? wie formuliere ich hier das ich gegen diese Mahnkosten wiederspreche?

-Abschläge kürzen, aber wie, in welcher Höhe? Errechne ich mir hier meinen Jahresverbrauch durch die Jahresabrechnungen und teile dies durch 12?

- Fachanwalt zu finden denke ich kleineres Problem, doch ich habe keine Rechtschutz, dadurch würden die Kosten doch nur noch weiter steigen udn diese würde mir, sofern ich es auf keinen Rechtsstreit in dem ich Recht bekommen könnte, anlege niemand ausser mir bezahlen?

-Wie erstelle ich den eine Jahresrechnung???

Fragen über Fragen, habe leider wenig Ahnugn von soetwas, da ich bisher nie Probleme mit offenen Rechnungen oder solchen Dingen hatte, was ja nicht unbeding tnegativ ist :-)

Danke für Eure Hilfe.


Widerspruch per Mail kannste vergessen!
- Schriftform ist angesagt!
Du kannst auch zwei Exemplare erstellen und zur nächsten Service Stelle gehen und dort gegen Stempel ein Exemplar abgeben!

Abschläge kürzen!
in erster Näherung auf deinen von dir gewählten Tarif!
- Rechtsanwalt  s. Forum und Homepage
- Exceldemo auf der Homepage
- damit du nie ohne Strom darstehst, Hausverbot erteilen:-))

Offline Celestine

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Dickes Danke erstmal!

Könnt Ihr mir sagen wie ich Hausverbot erteile, schriftlich schon vorab, oder sobald sie vor der Türe stehen? Dabei ist nämlich das Problem ist habe Wohnung im Haus der Eltern, Mutti liebe, ruhige, gesetzestreue Frau, würde sich niemals trauen die EnBW nicht rein zu lassen.

Muss ich nicht Zutritt gewähren, da Zähler eigentum der EnBW ist? Im Fernsehen sieht man immer wieder Reportagen, wo sie sorgar mit dem Schlüsseldienst anrücken und die Türen mit Gewalt öffnen bei säumigen Zahlern. Dürfen Sie das auch bei Rückständen, oder nur wenn ich keinen Cent bereit bin zu zahlen und sich mehrere Monate an offenen Kosten aufsummiert haben?

Ich weiss nicht ob es an mir liegt oder.... doch ich finde die genannten Infos (Anwalt, Briefvorlage..) im Forum bzw. auf Homepage nicht?

Habe nun etwas gefunden, jedoch nur Info das Mitglieder 1 x p. Jahr kostenlos ein Anwaltliches Beratungsgespräch erhalten, das hilft mir nun leider aktuell nicht.

Musterschreiben habe ich eines gefunden in Bezug auf Strompreis- erhöhungen und einem Wiederspruch dagegen, mit der folge von Kürzung der Abschlagszahlungen.

Bei mir liegt das Problemaber jedoch vorerst anders. Strompreise hab ich noch garnicht geprüft, ob es da Erhöhungen gab, in dem von mir nicht ausgewählten Tarif in welchen ich fälschlicherweisse eingestuft wurde bei  telefonischen Bestellung. EnBW weigert sich strickt Fehler rückwirkend zu korrigieren. Es gäne keine Tarife sondern lediglich Stromliegerverträge die nur schriftlich mit Unterschrift gültig wären. Müsse neuen Vertrag abschliessen. rückwirkend ginge schon garnicht. Halloooo ich hatte einen völlig anderen Tarif/ Vertrag wie auch immer bestellt, ganz ohne Unterschrift, locker am Telefon!Nun will ich auch endlich das erhalten was ich bestellt habe udn natürlich rückwirkend mit Vertragsbeginn.

Ich hätte theoretisch, wie schon oben erwähnt, nun sogar ein Guthaben, da es jedoch einige Monate zu Überschneidungen von Zahlung und Mahschreiben von 1-3 Tagen kam, durch die variablen Zahlforderungstermine der EnBW und einem mit festem Zahltermin datierten Dauerauftrag kamen mtl. 2-3 Mahnungen zu je € 4,00, verrechnet werden diese immer schön mit den Abschlägen, so entstand das dicke Minus was nun bei jeder weiteren Mahnung steigt und neu eingefordert wird.

Aber wo finde ich für einen so speziellen Fall eine Briefvorlage, die bei EnBW auch Eindruck macht und etwas bewegt?

Vielen vielen dank schon im voraus. Am liebsten würde ich wirklich irgendwo in die Berge in ne Hütte gehen, ohne Strom und ohne Menschen.

Offline bjo

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Zitat
Original von Celestine
Dickes Danke.
Wie erteile ich Hausverbot, schriftlich, oder sobald sie vor der Türe stehen? Dabei ist nämlich das Problem das ich eine Wohnugn im Haus der Eltern bewohne, meine Mutter ist eine sehr liebe, ruhige und gesetzestreue Frau und würde sich niemals trauen die nicht rein zu lassen. Muss ich nicht Zutritt gewähren, da Zähler eigentum der EnBW ist? Im Fernsehen sieht man immer wieder reportagen, wo sie sorgar mit dem Schlüsseldienst anrücken udn die Türen mit Gewalt öffnen. Dürfen Sie das auch bei Rückständen, oder nur wenn ich keinen Cent bereit bin zu zahlen und sich mehrere Monate an offenen Kosten aufsummiert haben?

P.S.: Ich weiss nciht ob es an mir liegt oder,.... doch ich finde die genannten Infos (Anwalt, Briefvorlage..) im Forum bzw. auf Homepage nicht?

Hallo,
- Hausverbot und alles andere schriftlich und am besten im vorraus!
- du kannst das Hausverbot auch eingrenzen z. B. nur in Störungsfällen erlaubt und so weiter!
Schlüsseldienst und so gilt nur für Leute die überhaupt nicht zahlen, wer aber weniger zahlt und Musterschreiben geschickt hat DARF nicht gesperrt werden!

Musterschreiben
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/

Anwälte
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Offline Celestine

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wow bist Du schnell *riesige Augen mach* Da hab ich Text gerade nochmal abgeändert udn schwups war vorher schon die Antwort da.

Die Schreiben hatte ich mittlerweile gefunden, nur passen sie nicht so ganz für mich (siehe neuen Text oben)

Wegen Anwaltsliste, theoretisch gut, doch wie gesagt ohen Rechtschutz wird das schnell tueer udn wer zahlt das am Ende, wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt? Ich. Die Hotline habe ich mri überlegt, hab jedoch etwas bedenken ob mich dies soviel günstiger kommt wie ein Erstgespräch bei Anwalt. Bis man alles erzählt hat der Anwalt dazu Stellung nimmt, vergeht da Zeit sicher sehr shcnell und bei 1,99 pro Minute kommt da schnell was zusammen.

Ich bin der Sache so müde, seit 1 Jahr geht das nun, wo ich mich eigentlich um meine Krankeit und die Reha kümmern muss und doch immer wieder Zeit für dieses Unternehmen EnBW aufbringen muss. man fühlt sich ganz shcön klein nund schwach gegen so einen Riesen.

Offline Kampfzwerg

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Vorsicht, Ihr zwei.

Nach \"Studium\" Eures Schriftwechsels habe ich den Eindruck, dass Ihr konsequent aneinander vorbei redet.
Das Wort \"Widerspruch\" bedeutet bei Euch wohl nicht dasselbe.

Des Weiteren glaube ich, dass Celestine mit dem Durchblick über die Thematik \"Unbilligkeitseinwand, Preiskürzungen...\" zum Einen, zumindest im Moment, völlig überfordert ist, da sie sich mit der Materie offensichtlich noch nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt hat.
Das ist kein Vorwurf!


@Celestine

So ganz kann ich nicht nachvollziehen, wieso Du Dir nicht viel eher Hilfe gesucht hast, wenn Du mit der Thematik Mahnungen und Forderungsmanagement überfordert bist. Zumal die Sache bereits seit 01/2006 läuft.
Du hast da wohl etwas angefangen und laufen lassen, ohne richtig über die möglichen Folgen informiert zu sein.

Wenn du das Geld für einen Anwalt nicht investieren möchtest, wie wäre es mit dem Gang zu einer Verbraucherzentrale?
 
Da es bei Dir nicht um Widerspruch gegen unbillige Preisforderungen von Energieversorgern geht, bist Du hier im Forum eigentlich falsch.
Die Musterschreiben passen in Deinem Fall dann logischerweise überhaupt nicht. Es ist also kein Wunder, dass Du hier keine passenden Infos und Anschreiben findest.
Ich würde Dir auch nicht unbedingt dazu raten jetzt auch noch mit dem Widerspruch im Sinne von §315 BGB anzufangen, es sei denn Du hast die Zeit und Kraft dazu, was sich aber nicht so anhörte.
Damit wären aber auch die gut gemeinten Tipps von bjo, z.B. im Punkt Hausverbot etc., nicht so richtig anwendbar.

Einen Tipp zur korrekten Verrechnung der Abschläge:
Der Verwendungszweck der Überweisungsträger ist für den Versorger rechtlich bindend. Wenn darin z.B. steht \"Abschlag für Strom Monat März\",
dann darf der diesen nicht mit ev. Mahnkosten verrechnen.
Einen zufälligerweise! passenden Text im Musterschreiben, der sich auf das Verrechnungsverbot nach §366 BGB bezieht, kannst Du in Deinem Fall  ebenfalls modifiziert verwenden.

Ansonsten würde ich Dir dringend empfehlen Dir fachliche Hilfe zu suchen bevor es ganz zu spät ist.

Offline Celestine

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Hallo Kampfzwerg,

vielen Dank. Ja imeinten beide wohl was anderes es geht nicht um Preiserhöhungen. Habe bei googeln keine Hilfe ausser dieses Forum gefunden udn gehofft das mir hier einer helfen kann, wo alle so in dem Thema drinn sind mit dem ich bisher nichts zu tun hatte.

Ja theoretsich lief Stromversorgung ab 01/06, bis jedoch EnBW auf etliche Mails und Faxe reagiert, in welchen ich darauf hinwies Vertrag ist falsch, ich bin NICHT Hauseigentümer u. Abschlag € 78,00 zu hoch, bitte korrigieren, dauerte es bis Mitte März.
Ich erhielt erneuten Willkommensbrief, Hauseigentümer korrigiert, Abschlagssumme von 78,00 auf 26,00 € gesenkt, entsprechend bestellter Tarif/ Vertrag, wie immer EnBW es nennt, nach wie vor falsch.

Also erneutes Fax \"bitte Tarif rückwirkend ändern und Abschlagssumme anpassen...\" zahlte trotz allem vorerst per DA mtl. 26,00. Es passierte nichts. Da ich wegen Krankheit nicht immer sofort reagieren kann, lag die Sache zwischendurch auch mal 2 Wochen still. Es folgten erneute Versuche per E-Mail, nichts. Lediglich die Aussage \"es handele sich hier um eine Vertragsänderung, Vertrag gehe mir zu, diesen bitte unterschrieben zurück\". Post erhielt ich nie.

Mittlerweile war es Ende des Jahres. Da kam erst die erste Mahnung. Im  2 Wochen Rythmus folgten weitere. Ich gebe zu, die ersten lies ich liegen, dachte das kann sich nur überschritten haben, diese variierenden Zahltermine mit meinem Dauerauftrag, die löschen die Mahnungen sicher raus, da sie sehen Geld ging fast zeitgleich ein als Mahnung raus ging. falscher Gedanke.

Es folgte Jahresendabrechnung, ich nach wie vor noch im falschen Tarif und mittlereweil größeren Mahnsumme. Erneutes Fax, ging ein auf Mahnungen und auf Tarifkorrektur, zahlte natürlich die Forderung aus Endabrechnung nicht, da falscher Tarif dazu meiner Rechnung zufolge sogar Guthaben auf meiner Seite wenn man Abschläge addiert und die Verrechnung der Mahnungen ausser Acht läss..

Antort nach ca. 4 Wochen. Mahnungen bzw. offene Posten seien korrekt.

Neuer Brief meinerseits, diesmal mit Excel Tabelle wo ich alles genau aufführte. Die Antwort lies Wochen auf sich warten. Dort hies es, die offenen Posten seien aus der Endabrechnung des Jahres 06 und völlig korrekt, meine Liste weise Fehler auf. Es wurde nicht darauf eingegangen das ich erwähnte die offenen Posten ergäben sich rein aus aufsummierten Mahnposten.

Mittlerweile war es Mitte 07 und meine Nerven blank. Nach wie vor falscher Tarif und Mahnschreiben, mir fehlte leider oft auch mal 4 Wochen die pschische und körperliche Kraft aus privaten Grünend um sofort zu reagieren.

Das letzte Schreiben lautete dann nach einem erneuten Fax von mir das ich mich als Kunde nicht gut behandelt fühle und dem Sachverhalt hier nicht entsprechend nachgegangen wird speziell auch in Sachen Tarif, nach ca. 3 Wochen \"Danke für Ihren Brief, kümmern uns um Ihr Anliegen...\" nach weiteren 2 Wochen dann erneutes Schreiben. Offene Posten seien korrekt, Tarife gibt es bei EnBW nicht nur Stromversorgungsverträge, wolle ich diesen ändern müßte ich zugesandten Vertrag unterschrieben zurück senden. Vertrag hatte ich nie erhalten, die Antwort darauf war, wenn die Ablesekarte bei mir ankam (als nicht zustellbar wäre sie nicht zurück gekommen) hätte ich Vertrag auch erhalten. rückwirkend nichts zu machen. Der Erstvertragsabschluss lief telefonisch, ohne Unterschrift mit eben anderem Tarif. Kann das alles sien?

Ich kam mir langsam völlig ver.... vor.

Es zieht sich nun ewig, diese Woche schrieb ich erneut, mit aktualisierten Tabelle und ausführlichem eindringlichen Brief. Nun warte ich mal wieder auf Antwort.

Ich weiss viel Text, versuche es immer kurz zu machen, doch es ist halt auch einiges an Stoff :-)))

Offline Cremer

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@Celestine,

dann blättern Sie mal hier im Forum einwenig weiter.

Siehe
==> Musterbrief
==> Widerspruch gemäß § 315

Spätestens zur Jahresrechnung hätten Sie Wiodersrpuch eingelegen sollen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Celestine

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Halo,
vielen Dank. Den Tip mit den Musterbriefen habe ich bereits erhalten, doch für mein Anliegen leider nicht das richtige, der 315 greift wohl laut einem Tip hier im Forum (siehe im text oben) in meinem Fall auch nich. Da ich sowiedo hier meist nur Bahnhof verstehe habe ich nun nur noch mehr ? vor Augen.  Leider. :-)

Offline Celestine

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Hallo hallo,

glaube mein Beitrag ist in den tiefen des Archives verschwunden, list ihn doch noch jemand und kann mir bei meinen ganzen offenen fragen helfen?

Offline ESG-Rebell

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Original von Celestine
glaube mein Beitrag ist in den tiefen des Archives verschwunden, list ihn doch noch jemand und kann mir bei meinen ganzen offenen fragen helfen?
Hallo Celestine,

dazu müsste jemand wissen, welche Fragen für Dich denn noch offen sind.
Gezielte Antworten, die auf Teile Deiner Erlebnisberichte eingehen, sind in den vorausgegangenen Beiträgen ja durchaus vorhanden.

Gruss,
ESG-Rebell.

P.S.: In der Kürze liegt die Würze ... ;)

Offline Celestine

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Hallo ESG,

ich suche einen Musterbrief passen für meinen Fall (kurz genug)

Manche Geschichten haben einen längeren zeitlichen Lauf, macht das Drehbuch automatisch etwas dicker *zwinker* doch wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil *lieb lächel*

Grüße Celestine

Offline Cremer

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@Celestine,

dann entwickeln Sie etwas Kreativität und passen den Musterbrief entsprechend an.  ;)

Gebratene Hähnchen sind noch keinem vorgesetzt worden :evil:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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