@Revoluzzer
ich denke nicht, dass Sie in irgendeiner Form ausgerastet sind, sich im Ton vergriffen haben oder unhöflich sein wollten und m. E. auch nicht waren.
Der Ton lässt eher auf völlige Verweiflung und leichte Panik schliessen und Sie sind hier im Forum auch nicht völlig falsch, auch wenn wir uns in erster Linie mit dem Widerstand gegen völlig überhöhte Energiepreise beschäftigen. Es eint uns doch das Wörtchen Widerstand und der Wille, um unser gutes Recht zu kämpfen.
Wir beweisen nun schon länger, dass man als \"Einzelner gegen einen mächtigen Stromkonzern\", oder auch Gaskonzern, durchaus ankommen kann. Mal mehr, mal weniger erfolgreich.
Mit der Hilfe hier im Forum ist man aber eigentlich kein Einzelkämpfer mehr, sondern erhält Zuspruch, Erfahrungen...und Tipps.
Auch mal mehr, mal weniger erfolgreich.
(Das gilt i.Ü. auch für ältere Hasen
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RR-E-ft hat auf seine, mit Sicherheit unnachahmliche, leicht ironische und sicher oftmals kryptische, Art tatsächlich versucht Ihnen zu helfen.
Und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass man diese nicht immer leicht verstehen und manchmal auch als nervtötend empfinden kann. Man möchte gerne klare Antworten...und erhält...ein Rätsel
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Andererseits macht das manchmal aber auch einen großen Teil der Freude, an den Antworten und an diesem Forum, aus.
Und seine Hilfe macht dieses Forum auf jeden Fall einzigartig und unschätzbar wertvoll.
Eine Strafanzeige kann für den Anzeigenersteller zum Boomerang werden, weil die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verpflichtet ist, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Und zwar in alle möglichen Richtungen.
D.h., ist der Stein erst einmal ins Rollen gebracht, können Sie die Richtung nicht mehr bestimmen.
Sicher ist nur, dass er nach unten rollt, wegen der Schwerkraft
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§ 160 StPO(Gesetz)
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
Die StPO kann hier eingesehen werden, ebenso wie alle anderen Gesetze von Bund und Ländern:
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgiEs wäre in Ihrer Sache sicher sinnvoller gewesen, sich beizeiten einen Anwalt zu suchen bzw. empfehlen zu lassen, andererseits kann ich Ihr Engagement aber auch nachvollziehen. Nur, Recht haben und Recht bekommen.....sind eben zwei paar Schuhe.
Und wie RR-E-ft Ihnen zwischen den Zeilen wahrscheinlich sagen wollte: Es ist teilweise sehr schwierig, den Text von Paragraphen richtig zu lesen.
Da zweifel ich auch manchmal daran, dass es sich um die gleiche Sprache handelt, die wir alle sprechen
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Wenn Sie weiter davon überzeugt sind im Recht zu sein, suchen Sie sich einen guten RA und gehen Sie in die nächste Instanz.
Ich wünsche Ihnen, ohne Ironie, viel Glück.