Hallo und guten Tag,
in der Hoffnung von den alten \"Stromhasen\" einen Tipp zu bekommen, hier kurz mein Problem:
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus als Mieter, früher zu viert, seit ein paar Jahren nur noch zu zweit.
Im Herbst 2006 wurde im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels (ich glaube die werden alle 10 Jahre ausgetauscht) unser Stromzähler gewechselt. Da die Abrechnung für den vorhergehenden Zeitraum, also von Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2006 durch den Versorger noch nicht erstellt worden war, haben wir Ende 2006 telefonisch um Abrechnung gebeten. Diese wurde dann Ende Januar 2007, also ca. 9 Monate verspätet auch erstellt. Erst mit deren Erhalt wurden wir darauf aufmerksam, dass im Gegensatz zu allen früheren Verbrauchszeiträumen ein Mehrverbrauch von fast 4000 KWh stattgefunden haben sollte. Für einen ZweiPersonen Haushalt ca. 8500 KWh / im Jahr ist doch etwas happig. Gleich nach Überprüfung, haben wir schriftlich moniert. Ende April kam dann wieder zeitgerecht die nächste Abrechnung. Allerdings war nun, basierend auf der \"Horrorabrechnung\", ein um 50% zu hoher Monatsabschlag angesetzt worden. Da wir angeblich dem vom Versorger beauftragten Ableser den Zutritt verweigert hätten, wurde ein auf Schätzung basierender Verbrauch, natürlich wieder um ca. 40% zu hoch berechnet. Bedingt durch den erfolgten Zählerwechsel, hatten wir die Möglichkeit den Verbrauch seit Wechsel genau zu beziffern und daraus einen, am realen Verbrauch berechneten, Abschlag zu ermitteln und zu zahlen.
Der Versorger forderte jedoch die Zahlung in vollem von ihm berechneten Umfang, also sowohl den von uns angegriffenen Verbrauch, als auch die viel zu hohen Abschlagsbeträge.
Auch unsere folgenden zwei Schreiben mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit bzw. des Zählers ließ der Versorger unbeantwortet und hat erst auf ein Einschreiben reagiert.
Im Antwortschreiben wurde erklärt, es läge kein Schriftwechsel vor und man forderte uns erneut auf den vollen Betrag zu zahlen und drohte für den Fall der Nichtzahlung die Versorgungssperre an.
Wir haben zu spät die Taktik des Versorgers erkannt, durch permanentes Ignorieren unserer Beschwerden, eine technische Überprüfung des Zählers unmöglich zu machen, denn der war ja zwischenzeitlich längst ausgebaut und vermutlich entsorgt! Obwohl wir dem Versorger den aktuellen Zählerstand mehrfach mitteilten (durch Foto dokumentiert) hat dieser versucht die Versorgung zu sperren und nur weil wir nicht anwesend waren, ist ihm dies nicht gelungen. Die nachweislich viel zu hohen Abschlagsbeträge hat der Versorger selbst und durch einen beauftragten Anwalt auch weiterhin gefordert. Und trotz besserem Wissens diese auf fehlerhafter Abrechnung beruhenden Beträge zur Begründung einer Klage auf Zutritt zur Meßeinrichtung gemacht.
Durch Vergleich mit unserem Verbrauch der Vorjahre und dem Verbrauch seit Zählerwechsel stellen wir fest, dass diese Werte absolut konstant sind und lediglich für den Zeitraum zwischen letzter regulärer Abrechnung und Zählerwechsel ein um ca. 30 bis 40 % überhöhter Verbrauch berechnet wurde. Wir wissen nicht, ob der Zähler defekt ist, oder die Ablesung des ausgebauten Zählers falsch war? Obwohl der Versorger laut Klage über 2.500,-- Euro beanspruchen möchte, die sich aus Verbrauch und utopischen Abschlägen zusammenrechnen, hat der Anwalt den Streitwert auf vier Abschlagsbeträge, das ist knapp unter 600,-- Euro beantragt. Im mündlichen Verfahren stellt sich heraus, dass die Richterin sich mit der Materie wohl nicht beschäftigt hat und geneigt scheint, der Klage des Versorgers auf Zutritt zum Zwecke der Stromsperre, statt zu geben. Sie erklärt, wir könnten ja den Beweis nicht führen, dass wir unsere Schreiben tatsächlich an den Versorger gesandt hätten. Wir fühlen uns durch die Vorgehensweise des Versorgers genötigt und erpresst! Da bei einem Streitwert unter 600,00 Euro kein Einspruch möglich ist, bleibt uns für den zu erwarteten Fall des gerichtlichen Unterliegens nichts anderes übrig, als den aus unserer Sicht nicht erfolgten Verbrauch zu zahlen. In der Verhandlung erklärt der gegnerische Anwalt, wir könnten ja dann mit einer Zivilklage versuchen, Recht zu bekommen. Wir werden nun Strafanzeige gegen den Versorger stellen, da dieser offensichtlich das Instrument der Stromsperre missbraucht, um sich ohne Prozeßrisiko, Beträge die der Kunde nicht anerkennt, anzueignen.
Vielleicht hat Jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen, oder einen Tipp für uns? Wir freuen uns auf Eure Antworten!!
Mit Gruß
REVOLUZZER