Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Drohende Stromsperre  (Gelesen 12876 mal)

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Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« am: 04. März 2008, 17:51:58 »
Hallo und guten Tag,

in der Hoffnung von den alten \"Stromhasen\" einen Tipp zu bekommen, hier kurz mein Problem:

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus als Mieter, früher zu viert, seit ein paar Jahren nur noch zu zweit.

Im Herbst 2006 wurde im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels (ich glaube die werden alle 10 Jahre ausgetauscht) unser Stromzähler gewechselt. Da die Abrechnung für den vorhergehenden Zeitraum, also von Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2006 durch den Versorger noch nicht erstellt worden war, haben wir Ende 2006 telefonisch um Abrechnung gebeten. Diese wurde dann Ende Januar 2007, also ca. 9 Monate verspätet auch erstellt. Erst mit deren Erhalt wurden wir darauf aufmerksam, dass im Gegensatz zu allen früheren Verbrauchszeiträumen ein Mehrverbrauch von fast 4000 KWh stattgefunden haben sollte. Für einen ZweiPersonen Haushalt ca. 8500 KWh / im Jahr ist doch etwas happig. Gleich nach Überprüfung, haben wir schriftlich moniert. Ende April kam dann wieder zeitgerecht die nächste Abrechnung. Allerdings war nun, basierend auf der \"Horrorabrechnung\", ein um 50% zu hoher Monatsabschlag angesetzt worden. Da wir angeblich dem vom Versorger beauftragten Ableser den Zutritt verweigert hätten, wurde ein auf Schätzung basierender Verbrauch, natürlich wieder um ca. 40% zu hoch berechnet. Bedingt durch den erfolgten Zählerwechsel, hatten wir die Möglichkeit den Verbrauch seit Wechsel genau zu beziffern und daraus einen, am realen Verbrauch berechneten, Abschlag zu ermitteln und zu zahlen.
Der Versorger forderte jedoch die Zahlung in vollem von ihm berechneten Umfang, also sowohl den von uns angegriffenen Verbrauch, als auch die viel zu hohen Abschlagsbeträge.
Auch unsere folgenden zwei Schreiben mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit bzw. des Zählers ließ der Versorger unbeantwortet und hat erst auf ein Einschreiben reagiert.
Im Antwortschreiben wurde erklärt, es läge kein Schriftwechsel vor und man forderte uns erneut auf den vollen Betrag zu zahlen und drohte für den Fall der Nichtzahlung die Versorgungssperre an.
Wir haben zu spät die Taktik des Versorgers erkannt, durch permanentes Ignorieren unserer Beschwerden, eine technische Überprüfung des Zählers unmöglich zu machen, denn der war ja zwischenzeitlich längst ausgebaut und vermutlich entsorgt! Obwohl wir dem Versorger den aktuellen Zählerstand mehrfach mitteilten (durch Foto dokumentiert) hat dieser versucht die Versorgung zu sperren und nur weil wir nicht anwesend waren, ist ihm dies nicht gelungen. Die nachweislich viel zu hohen Abschlagsbeträge hat der Versorger selbst und durch einen beauftragten Anwalt auch weiterhin gefordert. Und trotz besserem Wissens diese auf fehlerhafter Abrechnung beruhenden Beträge zur Begründung einer Klage auf Zutritt zur Meßeinrichtung gemacht.
Durch Vergleich mit unserem Verbrauch der Vorjahre und dem Verbrauch seit Zählerwechsel stellen wir fest, dass diese Werte absolut konstant sind und lediglich für den Zeitraum zwischen letzter regulärer Abrechnung und Zählerwechsel ein um ca. 30 bis 40 % überhöhter Verbrauch berechnet wurde. Wir wissen nicht, ob der Zähler defekt ist, oder die Ablesung des ausgebauten Zählers falsch war? Obwohl der Versorger laut Klage über 2.500,-- Euro beanspruchen möchte, die sich aus Verbrauch und utopischen Abschlägen zusammenrechnen, hat der Anwalt den Streitwert auf vier Abschlagsbeträge, das ist knapp unter 600,-- Euro beantragt. Im mündlichen Verfahren stellt sich heraus, dass die Richterin sich mit der Materie wohl nicht beschäftigt hat und geneigt scheint, der Klage des Versorgers auf Zutritt zum Zwecke der Stromsperre, statt zu geben. Sie erklärt, wir könnten ja den Beweis nicht führen, dass wir unsere Schreiben tatsächlich an den Versorger gesandt hätten. Wir fühlen uns durch die Vorgehensweise des Versorgers genötigt und erpresst! Da bei einem Streitwert unter 600,00 Euro kein Einspruch möglich ist, bleibt uns für den zu erwarteten Fall des gerichtlichen Unterliegens nichts anderes übrig, als den aus unserer Sicht nicht erfolgten Verbrauch zu zahlen. In der Verhandlung erklärt der gegnerische Anwalt, wir könnten ja dann mit einer Zivilklage versuchen, Recht zu bekommen. Wir werden nun Strafanzeige gegen den Versorger stellen, da dieser offensichtlich das Instrument der Stromsperre missbraucht, um sich ohne Prozeßrisiko, Beträge die der Kunde nicht anerkennt, anzueignen.
Vielleicht hat Jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen, oder einen Tipp für uns? Wir freuen uns auf Eure Antworten!!

Mit Gruß

REVOLUZZER
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Offline RR-E-ft

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Drohende Stromsperre
« Antwort #1 am: 04. März 2008, 19:02:43 »
@Revoluzzer

Der Versorger hat doch den Rechtsweg beschritten und sich der Entscheidung eines Gerichts gestellt, trägt dabei das Prozessrisiko.

Wenn man dem ggf. allein und ohne Anwalt entgegentritt und deshalb  zu besorgen hat, sich nicht mit eigenen Argumenten durchsetzen zu können, steht dies auf einem völlig anderen Blatt.

Übrigends:

In der gesamten StromGVV gibt es keinerlei Anspruch des Stromversorgers mehr, (selbst) zum Zwecke der Versorgungseinstellung Zutritt zu verlangen. Möglicherweise fehlt es also bereits an einer Rechtsgrundlage für das eingeklagte Zutrittsrecht des Grundversorgers als solchem.

Woher meinte denn das Gericht im konkreten Fall, dass sich ein solches Zutrittsrecht überhaupt ergeben sollte?

Der Streitwert bei einer Sperrklage wird teilweise beim 1,5- fachen des Jahresrechnungsbetrages angenommen, so dass entsprechende Entscheidungen oftmals berufungsfähig sind.

Dass weiß möglicherweise ein spezialisierter Anwalt. Indes sucht man sich einen solchen nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung, wenn die Messe eigentlich schon gesungen ist.

Offline Zeus

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Drohende Stromsperre
« Antwort #2 am: 04. März 2008, 19:48:50 »
Beim Zählerwechsel müssen Sie doch ein kurzes Protokoll erhalten haben, mit folgendem Inhalt:
Am....... wurde Ihr Zähler ausgetauscht.
alte Zählernummer.......................          Zählerstand..........
neue Zählernummer.....................          Zählerstand..........

                                                               (Unterschrift des Mitarbeiters)

Ein Vergleich der hier eingetragenen Zählerstände mit der Abrechnung ermöglicht Ihnen die Überprüfung.
Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie sich einen solchen Beleg nicht haben geben lassen, ihn nicht mehr finden oder die eingetragenen Zählerstände nicht verglichen haben, haben Sie leider genau so naiv gehandelt wie bei Ihrem Schriftverkehr mit Ihrem Versorger, der gleich per Einschreiben hätte erfolgen müssen.
Es könnte auch sein, dass eine oder zwei Jahresabrechnungen vor dem Ausbau des Zählers auf Schätzungen und nicht auf echte Ablesungen basierten. Dies lässt sich auf den Abrechnungen ablesen. Hieraus könnten Diskrepanzen entstanden sein.
Sie schreiben, dass die Abrechnung immer vom Frühjahr zu Frühjahr erfolgt.
Es könnte also auch sein, dass in der Rechnung, die Sie Ende Januar erhalten haben der gesamte Verbrauch bis zum Ausbau des alten Zählers beinhaltet ist. Hierüber können Sie sich selbst Klarheit verschaffen indem Sie vergleichen welche Zähler auf Ihren Abrechnungen von Januar 2007 und von April 2007 eingetragen sind.
Haben Sie nun dem Ableser den Zugang verweigert oder nicht? Sie schreiben von \"angeblich\". Auf jeden Fall scheinen Sie ihm den Zutritt nicht ermöglicht zu haben. Dann ist Ihr Versorger berechtigt eine Schätzung auf der Grundlage ihm vorliegender Zahlen vorzunehmen. Eine Ablesung durch den Mitarbeiter Ihres Versorgers wäre hier von Vorteil gewesen, denn Sie hätten somit sofort eine solide Grundlage für Ihre Verhandlungen gehabt.

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #3 am: 05. März 2008, 10:47:04 »
vielen Dank für die schnellen und kompetenten Reaktionen!

@ RR-E-ft

also ich habe das in der Klage noch einmal nachgelesen und da heißt es: Klage auf \"Duldung der Versorgungssperre\" und erst in der Folge \"... den Zutritt zu gestatten .... \"
Dass wir bei dieser Angelegenheit keinen Anwalt beauftragt haben, liegt daran, dass wir die Angelegenheit eigentlich als einfache und klare Sache betrachtet haben. Da wir aus vielerlei Gründen u.A. durch Krankheit ohnehin wirtschaftlich schwer \"gebeutelt\" sind, versuchen wir natürlich die Ausgaben niedrig zu halten!

Die Festsetzung des Streitwertes auf den Wert von vier Monatsabschlägen haben wir beanstandet und das Gericht gebeten die Bemessung des Streitwertes zu überprüfen. Darauf hat das Gericht nun überhaupt nicht reagiert! Haben wir Anspruch auf eine bestimmte Handhabung?

Wenn man sich mal die Interessenlagen ansieht, ist dass auch nachvollziehbar. Der Versorger hat kein Interesse den Streitwert zu \"pushen\", denn im Falle des Unterliegens minimiert das seine Prozesskosten. Die Richterin braucht sich mit der Materie nicht groß zu beschäftigen und muss selbst bei \"schlampiger Handhabung\" nicht befürchten, dass eine andere Gerichtsbarkeit Ihr die Sache \"um die Ohren haut.\"

@ Zeus

Das Protokoll haben wir vorliegen, da wir aber damals beim Zählerwechsel selbst nicht dabei sein konnten, sondern einen Dritten vertretungsweise gebeten hatten, können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob der auf dem Protokoll vermerkte Wert gestimmt hat.

Wenn Sie es als naiv bezeichnen, nicht gleich den Schriftverkehr per Einschreiben geführt zu haben, so bedeutet das doch:

  a) ich muss Allem und Jedem von vornherein misstrauen
  b) ich muss jeden kleinen Vorgang per Einschreiben senden, er könnte  
      Wichtig werden.
  c) meine jeweiligen Gegenüber schicken die Schreiben doch auch normal?

Die erste, der von uns beanstandeten Rechnungen beinhaltet tatsächlich nur den Zeitraum einer Abrechnungsperiode. Der darin vermerkte Verbrauchsvergleich weist für die vorhergehende Abrechnung 4.500 kWh in 347 Tagen und für den betroffenen Abrechnungszeitraum 8.500 kWh in 383 Tagen aus.
Ich denke, da hätte eigentlich der Versorger schon merken müssen, dass hier eine große Verbrauchsdifferenz vorliegt.
Interessanterweise ist doch mit dem Tag des Zählerwechsels die Welt wieder in Ordnung. Die Tagesdurchschnittswerte sind mit ca. 15 kWh exakt im Bereich der letzten 7 Jahre vor dem Fehler? Da wir weder Großgeräte abgeschaltet oder ausgewechselt haben liegt es doch auf der Hand, dass mit der Abrechnung etwas nicht stimmt.

Weder haben wir einem Ableser den Zugang verweigert noch haben wir Aufforderung bzw. Formular zur Selbstablesung erhalten, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde. Ob es überhaupt üblich ist, dass unser Versorger Ableser einsetzt ist uns nicht bekannt, in den Vor- bzw. Folgejahren wurde das jedenfalls nicht getan.

Wir freuen uns auf weitere Statements
Mit Gruß

REVOLUZZER
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Offline svenbianca

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Drohende Stromsperre
« Antwort #4 am: 05. März 2008, 11:26:01 »
Wenn Sie einen Dritten beauftragt haben an dem Tag des Wechsel dabei zu sein. Warum haben Sie sich nicht selbst die Stände aufgeschrieben, so groß wird die Differenz ja nicht sein wenn ich einen Tag vorher ablese. Jetzt im Nachhinei zu sagen, keine Ahnung ob der Dritte richtig abgelesen hat macht die Sache nicht einfacher. Der Stand könnte also stimmen.

Wurde die Abrechnung vor dem Zählerwechsel denn nun geschätzt? Sie schreiben \"Weder haben wir einem Ableser den Zugang verweigert noch haben wir Aufforderung bzw. Formular zur Selbstablesung erhalten, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde. Ob es überhaupt üblich ist, dass unser Versorger Ableser einsetzt ist uns nicht bekannt, in den Vor- bzw. Folgejahren wurde das jedenfalls nicht getan.\"

Wenn also kein Ableser da war und Sie nicht abgelesen haben liegt eine Schätzung nahe. Haben Sie denn nach Rechnungserhalt die Stände immer überprüft?

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #5 am: 05. März 2008, 12:55:00 »
@ svenbianca

Also eigentlich gehen wir selbst davon aus, dass der Ablesewert beim Zählerwechsel auch richtig erfasst wurde. Nur der Vollständigkeit halber haben wir die Möglichkeit einer fehlerhaften Ablesung mit ins Kalkül gezogen.

Im Februar 2006 hatten wir dem Versorger der Zählerstand mitgeteilt, trotzdem wurde die Abrechnung für den Zeitraum Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2006 erst, nach unserer telefonischen Intervention im Dezember 2006,  Ende Januar 2007 erstellt. Der Versorger hat später erklärt, es hätte EDV-Probleme gegeben.
Dort ist von einem „errechneten Wert“ die Rede, also das Ende der Abrechnungsperiode wurde nicht abgelesen sondern errechnet.
Dieser Abrechnung haben wir sofort schriftlich widersprochen und um technische Überprüfung gebeten.

Die Begebenheit mit dem Ableser soll erst im März 2007 gewesen sein und betrifft dann erst den Folgezeitraum März 2006 bis März 2007. In diese Abrechnungsperiode fällt dann auch der Zählerwechsel. Diese Abrechnung erhielten wir Ende April 2007 und der Zählerstand wurde ebenfalls als „errechnet“ angegeben. Auch dieser Abrechnung haben wir direkt schriftlich widersprochen und den richtigen, am 3.05. von uns abgelesenen, Zählerwert, gemeldet.  Dieser war zu diesem Zeitpunkt noch geringer als der vom Versorger zum 01.03.07 errechnete Wert. Nachdem anstatt einer sachbezogenen Antwort lediglich weitere Mahnungen bei uns eintrafen, haben wir dann per Einschreiben Beschwerde geführt.

Mit Gruß

REVOLUZZER
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Offline svenbianca

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Drohende Stromsperre
« Antwort #6 am: 05. März 2008, 12:58:30 »
Zusammengefasst also:

Zwischen Ihrem Einzug und dem Zählerwechsel gab es nie einen abgelesen Stand sondern nur errechnete Stände?

Offline svenbianca

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Drohende Stromsperre
« Antwort #7 am: 05. März 2008, 15:04:19 »
@ RR-E-ft

\"In der gesamten StromGVV gibt es keinerlei Anspruch des Stromversorgers mehr, (selbst) zum Zwecke der Versorgungseinstellung Zutritt zu verlangen. Möglicherweise fehlt es also bereits an einer Rechtsgrundlage für das eingeklagte Zutrittsrecht des Grundversorgers als solchem.\"

Der Versorger sperrt ja nicht selbst sonder beauftragt den zuständigen Netzbetrieb zwecks Sperrung § 19 Abs. 2

Dieser hat nach §21 der NAV dafür ein Zutrittsrecht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden.

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #8 am: 05. März 2008, 20:50:42 »
@ svenbianca

Nein, natürlich nicht, wir wohnen ja hier schon zwanzig Jahre und bis zu dieser Angelegenheit verlief das alles ohne Probleme. Und wenn ich mir den Verbrauch der Vorjahre vergleichend mit dem seit Zählerwechsel ansehe, dann war das alles auch weitgehend konstant. Es gibt nur diesen Ausreißer für den Zeitraum vor Zählerwechsel, aber die Dauer der falschen Zählung kann ich nicht eintakten. Letzter sicherer Wert war eben im Februar 2005 und der nächste sichere Wert ist im Herbst 2006 bei Zählerwechsel der neue Stand. Die Jahre davor und nun die Zeit danach war der tägliche Verbrauch im Schnitt 15 Kwh pro Tag. In der fraglichen Zeit sollen das eben 23 kWh pro Tag gewesen sein, was aber eben durch nichts erklärbar wäre.

@ RR-E-fr

Also die Aussage zum Zutrittsrecht kann aber so nicht stimmen, ich habe zwischenzeitlich mal nachgesehen und finde im Teil 3 StromGVV unter §9 den Punkt Zutrittsrecht für Netzbetreiber, Messstellenbetreiber sowie Grundversorger geregelt.

Habe ich eine überholte Version des Strom GVV? Hat sich eventuell etwas geändert? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Wäre schön, wenn ich hier weiterhin Statements zum Thema erhalte!

Vorab den Schreibern Danke für Ihre Mühe

und mit Gruß

REVOLUZZER
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Offline RR-E-ft

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Drohende Stromsperre
« Antwort #9 am: 05. März 2008, 21:00:34 »
@Revoluzzer

Schön, dass Sie jetzt - nach Schluss der mündlichen Verhandlung - schon einmal nachgelesen haben.

In meinem  § 9 StromGVV steht nichts von einem Zutrittsrecht zum Zwecke der Sperrung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Leuten Zutritt gewähren, soweit dies \"zum Ablesen von Messeinrichtungen und zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen\" erforderlich ist. Man darf also rein kommen und Nachschau halten. Mehr als Ansehen ist jedoch nicht drin.

Es sieht so aus, als seien Sie überfordert und hätten sich selbst überschätzt. Sicher haben Sie schon einen Plan, wie es weiter geht, wenn das Gericht der Klage statt gibt und der Gerichtsvollzieher sodann anrückt, um den Zähler sperren zu lassen. Wenn Sie das Gericht nicht von Ihrem Standpunkt überzeugen konnten, könnte es Ihnen tatsächlich gelingen, alsbald die Stromverbrauchskosten gering zu halten. Die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und  Anwaltskosten des Versorgers) im Falle eines irreversiblen Unterliegens haben Sie gewiss einkalkuliert.

Am Anfang billig wird möglicherweise am Ende teuer. Sich bei einer so elementaren Sache wie einer drohenden Stromsperre nicht anwaltlich vertreten zu lassen, ist ziemlich töricht.

@svenbianca

§ 21 NAV regelt das Zutrittsrecht des Netzbetreibers unter eigenständigen Tatbestandsvoraussetzungen.

Wenn Lieferant und Netzbetreiber nicht identisch sind, fehlt dem Lieferanten wohl die Aktivlegitimation für eine solche Klage, weil er selbst gar keinen entsprechenden Anspruch gegen den Kunden hat. Es ist grundsätzlich Sache des Netzbetreibers, sich den Zutritt selbst zu erstreiten.

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #10 am: 06. März 2008, 10:24:48 »
@ RR-E-ft

Erst mal schönen Dank für Ihr Engagement, aber was soll denn dieser hochnäsige Ton, damit verprellen Sie doch u.U. diejenigen, die nicht so \"superschlau\" sind? Der Sinn und die Funktionsweise eines Forums wie diesem sollen aus meinem Verständnis doch so sein, dass der Eine vom Anderen lernt?

Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass ich auch erst nach einem Gerichtsverfahren schlauer bin, ob der gewählte RA denn eine \"Pfeife\" oder ein \"As\" ist und ob er tatsächlich die vorgegebene Sachkompetenz besitzt! Bezahlen muss ich ihn dank der Regelungen der Honorarordnung auf jeden Fall. Bestimmt hat der Eine oder Andere Forumsteilnehmer auch seine eigenen Erfahrungen mit Rechtsanwälten, die  u.U. aus eigenen wirtschaftlichen Zwängen, bei der Beratung des Mandanten, Prozeßrisiken falsch beurteilen?

Insofern helfen mir Ihre sachbezogenen Themenbeiträge mehr, als Ihre Vorwürfe keinen Anwalt bestellt zu haben!

Selbstverständlich habe ich die Regelungen im StromGVV nicht erst jetzt studiert! Lediglich Ihre Aussage zum Zutrittsrecht, in Ihrem ersten Posting zum Thema, hat mich bewogen, das noch einmal nachzulesen!

Und die Qualität Ihres Beitrages mögen die Forenteilnehmer selbst bewerten, denn wenn Sie noch mal im StromGVV nachlesen, da findet sich im Teil 3 unter §9 StromGVV fast der gleiche Wortlaut, wie im §21 NAV, beides zum Thema \"Zutrittsrecht\". Lediglich im Bereich der Fristen zur Vorankündigungspflicht des beabsichtigten Zutritts unterscheiden sich die beiden Quellen. Warum da bei Ihrer Ausgabe StromGVV nichts stehen soll, ist zumindest verwunderlich?

Ansonsten haben Sie natürlich Recht, es wird nicht explizit das Zutrittsrecht zum Zwecke der Sperrung geregelt! Aber unser Versorger hat ja auch auf \"Duldung einer Versorgungssperre\" geklagt! Das hatte ich in meinem ersten Posting einfach falsch formuliert.

Mit Gruß

REVOLUZZER
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Offline svenbianca

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Drohende Stromsperre
« Antwort #11 am: 06. März 2008, 10:47:44 »
eine Frage habe ich noch: Sie geben an das ein Mehrverbrauch von 4000 KWH berechnet wurde, das wären bei 20 Cent je KWH ca. 800 Euro. Wieso liegt die Gesamtsumme bei 2500 Euro? Da Sie vorher nur geschätzt wurde ist es natürlich schwer zu beweisen, das der Verbrauch nicht da war. Vielleicht elektrisch geheizt? Trocknungsmaßnahmen etc. Das Gericht kann ja schlecht prüfen ob da vor einem Jahr Radiatoren waren oder nicht. Ich sehe die Chancen für Sie eher schlecht, obwohl das aus der Ferne immer schwierig zu beurteilen ist.

Zum Thema Rechtsanwälte. Ich kann verstehen, dass RR-E-ft gerne immer an diese verweist. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, das 9 von 10 Schreiben von Anwälten meist mit einem zweizeiler zurück beantwortet werden konnten, da der Anwalt wahrscheinlich die Chancen selbst vorab schon kannte, aber das Geld für den Brief nehmen die gerne mit. Danach haben Sie nichts mehr von dem Fall gehört. Je länger die Briefe eines Anwaltes sind umson geringer die Chancen, gefährlich erst wenn ein Anwalt kurz und knapp schreibt........ Es gibt überall schwarze Schaafe (nur nicht bei Energieversorgern), am besten man fragt nach Erfahrungen im Bekanntenkreis oder RR-E-ft, der weiß fast immer Rat (Vorsicht Ironie)

Offline taxman

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Drohende Stromsperre
« Antwort #12 am: 06. März 2008, 12:19:29 »
Hallo Revoluzzer,

ich habe ihren Beitragspfad nun ein bischen verfolgt!

Sie sind hier nicht in einem Forum wo juristische Probleme behandelt werden. Zur Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie andere Foren aufsuchen.

Wir alle hier befassen uns mit dem Thema \"Widerstand gegen überhöhte Energiepreise\"! Sie zweifeln jedoch nicht die Höhe der Ihnen in Rechnung gestellten Preise an, sondern die Höhe des berechneten Verbrauches! Insoweit sehe ich wenig Chancen für Sie, dass Ihnen die anderen Teilnehmer des Forums helfen können!

Einer der ganz wenigen hier, der sicherlich den allermeisten helfen könnte, hat es bei Ihnen versucht! Leider haben Sie das in den falschen Hals bekommen.

Nochmals:
Wenn Sie am Widerstand mitmachen wollen, sind bestimmt sehr viele hier in der Lage Ihnen helfen zu können! Wir sind beinahe alle Fachidioten  :D auf diesem einen klitzekleinen Gebiet!

Bezüglich Rechtsanwaltssuche hat der BdE eine Liste zusammen getragen mit Rechtsanwälten, die sich bei Energierechtsfragen auskennen. Vielleicht ist einer aus Ihrer Stadt dabei! Ebenfalls soll es Prozesskostenhilfe geben. Wie das funktioniert usw. ist mir persönlich jedoch völlig unbekannt!

Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 06. März 2008, 15:05:44 »
@Revoluzzer

Möglicherweise haben Sie die Frage der Aktivlegitimation verkannt, wenn Grundversorger und Netzbetreiber nicht identisch sind. Dann kann es einen gewaltigen Unterschied machen, ob man vom Grundversorger oder vom Netzbetreiber verklagt wird. Möglicherweise haben Sie nicht deutlich gemacht, dass der Gegenstandswert weit höher anzusetzen ist.

Wenn die mündliche Verhandlung geschlossen ist und ein Verkündungstermin feststeht, kann man diesen abwarten, um aus der getroffenen Gerichtsentscheidung dann ggf. zu lernen. Dringend Hilfe braucht man, wenn man verklagt wurde und die Klageerwiderungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für eine solche Hilfe bieten Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen an. Es erscheint nicht eben sinnvoll, gegen ein anwaltlich vertretenes Unternehmen ohne eigenen Anwalt anzutreten.

@svenbianca

Die von Ihnen zitierten Anwaltsschreiben betreffen wohl die Schreiben der Kollegen an Verbraucher, in denen diese nach Unbilligkeitseinrede nunmehr zur Zahlung aufgefordert werden. Da können Sie durchaus recht haben. Oft erscheint selbst ein Zweizeiler als Antwort zuviel.

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #14 am: 07. März 2008, 11:23:20 »
@ svenbianca

Die genannte Summe setzt sich ja aus mehreren Faktoren zusammen, wie erläutert, auch aus der Folgeperiode sowie den gesamt daraus resultierenden viel zu hohen Abschlagsbeträgen und auch den Anwaltskosten.
Da bis Frühjahr 2005 und auch nach Zählerwechsel(Herbst 2006), die Abrechnungen auf tatsächlich abgelesenen Verbrauchswerten basieren, läßt sich doch sehr genau feststellen, daß in diesem Zeitraum mit den Verbrauchswerten etwas nicht stimmen kann. Wohlgemerkt, mit Zählerwechsel ist doch wieder der normale Durchschnittswert  gemessen?
Und da wir wirklich keine \"Energiefresser\" angeschlossen haben, übrigens auch gar nicht besitzen, stehen wir auf dem Standpunkt, es muß ein Fehler sein. Und so haben wir uns auf das Zahlungsverweigerungsrecht nach §30 (AVBEltV) bezogen. Der Versorger ist aber auf den Umstand eines eventuellen Fehlers gar nicht eingegangen und hat unseren Vortrag komplett ignoriert, ohne jegliches Statement und behauptete nun im Prozeß wir hätten diesen Einwand des Fehlers nie erhoben! Da wir aber nachweisen können, daß wir die Vermutung auf einen offensichtlichen Fehler, sehr wohl mitgeteilt haben, später auch per Einschreiben, haben wir Strafanzeige gegen den Versorger gestellt. Wie bereits erläutert, war die Richterin im mündlichen Termin mit der Angelegenheit absolut nicht vertraut und nicht vorbereitet. Es bleibt also abzuwarten, ob diese sich im Nachgang nun nochmal die Akten \"reingezogen\" hat und die Zusammenhänge besser bewerten kann. Das Urteil soll übrigens heute gefällt werden. Zwischenzeitlich hat sie übrigens den Streitwert hochgesetzt, wohl auf unseren Antrag hin, das heißt, die Angelegenheit ist Revisionsfähig und wir werden sehen!


@ taxman

vielen Dank für Ihr Posting! Sie haben Recht, ich habe wohl die Interessen dieses Forums falsch verstanden und werde mit dieser Erkenntnis selbstverständlich damit mein Thema beenden. Sofern ich u.U. sogar gestört habe bitte ich die Teilnehmer um Entschuldigung, das lag nicht in meiner Absicht! Ich habe aber auch nicht nach juristischer Hilfe gesucht, sondern nach \"Leidensgenossen\", die eben auch schon die Übermacht der Stromkonzerne zu spüren bekommen haben und nach evtl. Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer. Also nochmals Sorry!
Ihren Tipp zur Liste der fachspezialisierten Anwälte habe ich gerne entgegen genommen, Danke. Das mit der Prozeßkostenhilfe ist bei uns zum Glück nicht notwendig, aber auch hier danke für Ihr Engagement!


@ RR-E-ft

Also ohne nun hier doch ein juristisches Forum eröffnen zu wollen, habe ich Ihren Hinweis zur Aktivlegitimation nicht verstanden!
Soweit ich das richtig überblicke treten zwar Versorger und Netzbetreiber, im vorliegenden Fall, unter dem gleichen Firmennamen und Label auf, sind aber per genauer Definition wohl juristisch nicht identisch.

Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, und ohne den Berufsstand der Anwälte über einen Kamm scheren zu wollen, sind die gemachten Erfahrungen, von Blödheit über Mandatenverrat bis zur Unterschlagung einer sechsstelligen Summe, sehr teuer bezahlt. Und wie bereits bemerkt, hat der Anwalt, dank der Honorarordnung (ist übrigens z.B. auch bei Ärzten so) immer Anspruch auf Bezahlung, egal was er \"verzapft\" hat. Insofern bleibt es dem Mandanten eben nicht erspart, sich ohnehin auch selbst ausführlich mit der Materie zu beschäftigen.  Generell gebe ich Ihnen allerdings recht, mit einem fähigen Anwalt an meiner Seite, würde ich mich wohler fühlen!

Danke an Alle, die hier gepostet haben, ich selbst werde hier vorläufig mal überwiegend lesen!

Mit Gruß

REVOLUZZER
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