Energiepreis-Protest > LUK Helmbrechts GmbH

2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV

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eislud:
@auctor
Zum Thema einseitige Vertragsänderungen kannst Du vielleicht mal hier schauen.

Hier noch mal die Argumentationshilfe von @Kampfzwerg vom 25.11.2007.

Gruss eislud

ER-GO!:
Hallo auctor,
hallo Kunden der LUK,

für den Bereich Oberfranken gibt es eine Protestgruppe.
Die Treffen finden jeden 1. Donnerstag im Monat statt -
die offizielle Gründungsveranstaltung am 03.01.2008.

Näheres siehe:

http://wiki.energienetz.de/index.php/Oberfranken

Wir freuen uns auf Euch.
 
Gruß
ER-GO!

auctor:
Hallo zusammen!

Die Geschichte mit der LUK Helmbrechts geht in ein weiteres Kapitel!

Mit Einschreiben kündigen die LUK den bestehenden Gasliefervertrag zum 30.06.2008.

Welchen Gasliefervertrag? Ich habe bisher keinen Vertrag unterschrieben.....

In Nachsatz schreibt LUK, daß mir mit separaten Schreiben in neues Angebot zugeht.

Ich fühle mich nur noch verschaukelt von dem Versorger..unglaublich!!

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Nicht ragieren wie beschrieben oder der Kündigung widersprechen?

Gruß, auctor

bjo:
Hallo,
weder Sondervertrags noch Tarifkunden darf wegen Protest gekündigt werden. Entsprechende Schreiben hier auf der Page.

Rest s. o.

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von auctor
Mit Einschreiben kündigen die LUK den bestehenden Gasliefervertrag zum 30.06.2008.
...
In Nachsatz schreibt LUK, daß mir mit separaten Schreiben in neues Angebot zugeht.
...
Ich fühle mich nur noch verschaukelt von dem Versorger..unglaublich!!
--- Ende Zitat ---
Ja, es scheint, dass die Versorger zunehmend in die Kiste mit den billigen Tricks greifen.

Ein Versorger hat kürzlich erst versucht, die Unterschrift unter die Zählerstandskarte als Vertragsunterschrift quasi umzubiegen.

Die LUK versucht jetzt vielleicht, durch die getrennten Schreiben den Vorwurf der Änderungskündigung auszuräumen.

Dabei bewirkt die Kündigung - so sie wirksam sein sollte - selbst bereits, dass ein neuer Vertrag über Ersatzversorgung beim Grundversorger (also wohl wieder LUK) zustande kommt.

Da die LUK keine von Ihnen unterzeichnete Vereinbarung vorlegen kann, wonach ihr ein Kündigungsrecht zusteht, dürfte Ihr derzeitiger Vertrag wohl unverändert fortbestehen. Schweigen Ihrerseits bedeutet Ablehnung von Kündigung und neuem Angebot.

Gruss,
ESG-Rebell.

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