Energiepreis-Protest > LUK Helmbrechts GmbH

2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV

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auctor:
Bisheriges Vorgehen von meiner Seite:

Ich habe die Gasabrechnung 2004 auf Basis der alten Preise zzgl. 2 % bezahlt, genauso die bisherigen Abschläge zzgl. 2 % per Dauerauftrag bezahlt.
Die Musteranschreiben habe ich versandt, ebenso das Schreiben zur Rücknahme der Mahngebühren und Sperrandrohung.

Die \"LUK\" Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH ist ein regionaler Energieversorger in Oberfranken.

Auf meine Musterschreiben ist die LUK bisher in keinster Weise eingegangen und verweist in der 2. Mahnung auf § 30 AVBGasV, wo ich \"etwaige Einwände im Rahmen eines Rückforderungsprozesses\" geltend machen soll.

Eine Rücknahme der Androhung zur Gassperrung wurde mir nicht bestätigt.

Es wird mir eine Frist von 14 Tagen gesetzt, ansonsten gerichtliche Schritte.

Wie soll ich mich verhalten?


auctor

Cremer:
hallo auctor,

Ich setze voraus, dass Sie das Musterschreiben hoffentlich vor Eingang der Jahresrechnung bei Ihnen dem Versorger zugestellt haben.

Sie haben ja hoffentlich Ihre Jahresrechnung ab dem Zeitpunkt des im Widerspruch vermerkten Zeitpunktes z.B. September 2004 neu errechnet und auf dieser Preisbasis plus2% korrigiert.

Nun, dann warten Sie ruhig mal ab, wie die nächsten Schritte \"gerichtlich\" des Versorgers sein werden.

RR-E-ft:
@auctor

Ich gehe davon aus, dass Sie alle Schritte unternommen haben, um eine Versorgungseinstellung zu verhindern:

Hausverbot, Energieaufsicht, Kartellbehörde, Schutzschrift, Inaussichtstellung des Einschaltens der Strafverfolgungsbehörden.


Vor \"gerichtlichen\" Schritten, wohl gemeint: Mahnbescheid sollten Sie sich nicht allzusehr fürchten.

Lesen Sie auf der Seite \"Neuigkeiten...\" die Beschlüsse des Amtsgerichts Heilbronn und des Amtsgerichts Marienberg und laden Sie sich diese ggf. runter.


Sie sollten Ihrem Versorger schriftlich vorab per Fax eine kurze Frist zur Rücknahme der Sperrandrohung \"zu Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" setzen.

Zitieren Sie dabei die oben genannten Entscheidungen sowie BGH Urteil vom 30.04.2003, NJW 2003, S. 3131 ff. und Beschluss OLG Hamburg, NJW 1988, S. 1600.

Finden Sie zB. über die \"Einwenderliste\"  Mitstreiter vor Ort, die sich auch wehren und bei denen die Versorgung deshalb nicht eingestellt wurde, und nehmen Sie zu den Medien Kontakt auf.

Bei der Lesung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz im Deutschen  Bundestag hat heute erst die energiepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Michaele Hustedt, in der Debatte vor dem Plenum auf die bundesweiten Proteste und  Bürgerinititiven gegen die Energiepreiserhöhungen hingewiesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

auctor:
Hallo!

Ich habe wiede ein dringendes Problem!

Mit Schreiben der LUK Helmbrechts wird wieder einmal eine Gaspreiserhöhung zum 1.1.08 angekündigt.

Gleichzeitig wird mir ein neues Gaspreismodell angeboten. Im Wortlaut: \"Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wir daher ab 1.1.08 automatisch Ihren bestehenden Gas-Sondervertrag in das neue Preismodell \"LuKGAS\" überführen\".

Weiter heist es, wenn ich diese Einstufung ablehne, muß ich schriftlich widersprechen und es erfolgt dann die Einstufung in den Heizgastarif der Grundversorgung -  zu erhöhten Preisen.

Ist es rechtlich haltbar, das der Versorger mich einseitig zwingen kann, automatisch in einen neuen Tarif einzustufen???

Morgen wäre der letzte Kündigungstag (4 Wo. zum Jahresende).

Ich habe bisher den Preiserhöhungen widersprochen und bezahle momentan die Preise aus dem Jahr 2004 mit 2 % Aufschlag. Es wäre ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich, der zwar günstiger ist aber über den Preisen von 2004 liegt. Muß ich dann damit rechnen, daß ich die einbehaltenen Strompreiserhöhungen zurückzahlen muß?

Soll ich der automatischen Einstufung widersprechen und damit den teureren Grundtarif als notwendige Grundlage akzeptieren?

Auf welche Urteile bzw. Gesetze kann ich verweisen?

Über eine kurzfristige Antwort wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar!!!

Viele Grüße im Voraus!
auctor

Zottel:
Hallo auctor,

lies mal die \"Argumentationshilfe\" von @kampfzwerg.

Hier ist speziell der Beitrag vom 25.11.2007 18:53 interessant.
Bundeskartellamt

Mein EV hat mir auch die Sonderverträge wegen meines Widerspruchs gekündigt.

Am Montag habe ich denen erst mal ne Frist zur Rücknahme der Kündigung gesetzt.

Kopien der Kündigungsschreiben meines EVs habe ich an das Bundeskartellamt und das hessische Wirtschaftsministerium geschickt, das sollte immer gut sein.  ;)

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