@klefi
Bitte nennen Sie den Netzbetreiber, damit der Sache ggf. durch die BNetzA nachgegangen werden kann.
Der Letztverbraucher hat Anspruch auf Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG, so dass die Stromzufuhr grundsätzlich nicht unterbrochen werden darf.
Sollten Sie als Stromkunde Probleme haben, können Sie sich auch vertrauensvoll direkt an den Vorstandsvorsitzenden der
E.ON AG,
Herrn Dr. Wulf H. Bernotat,
E.ON-Platz 1
40479 Düsseldorf
T 02 11 - 45 79 - 0
F 02 11 - 45 79 - 5 01
wenden.
Von dort aus wird man sich ggf. darum kümmern, warum die Netzentgelte ggf. noch nicht bezahlt wurden.
Denn an Geldnot kann es nicht liegen.