Ich habe mich dagegen ebenfalls, wie oben beschrieben, mit den geänderten Musterschreiben der Verbraucherzentrale nach §315 BGB gewehrt. Das werde ich bei der jetzigen JVA ebenfalls wieder so machen und die Erhöhungen nicht zahlen. Vor allem handelte es sich bei der sogenannten Bekanntmachung mit dem Info-Zettel m.E. um Irreführung, wenn nicht gar um Täuschung des Verbrauchers, der beim Studium des Blattes in keiner Weise ahnen konnte, dass sich für einen EFH-Besitzer mit 110 Kubikmetern Verbrauch eine Kostensteigerung von über vierzig Prozent ergeben würde. Das sei zwar angeblich von der Kommunalpolitik, also den 17 (?) Gemeinden, denen der ZVO \"gehört\" so gewollt, aber ob das so gerichtsfest ist, sei dahin gestellt.
Warten wir es ab...