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Neues Schreiben : Gesamtforderung

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eifrigerLeser:
Seit 30.06.05 zahle ich nicht mehr die ständigen Erhöhungen, sondern beteilige mich am Energiepreisprotest wie hier angegeben. Heute kam ein Schreiben von der Erdgas Südsachsen mit dem Inhalt:
\"Nach Überprüfung Ihres Abrechnungskontos mussten wir jedoch feststellen, dass nachfolgende Beiträge bis dato noch nicht beglichen wurden:

1.Jahresrechnung vom 22.11.2005   .....
2. Jahresrechnung vom 21.11.2006  .....
3. Jahresrechnung vom 22.11.2007   .....
4. Abschlag fällig am...\"

Allerdings muß ich sagen, daß ich nach der letzen Abrechnung, also für 2007 nicht wieder detailliert meine weitere Zahlungsweise aufgezeigt habe. Kann ich das jetzt noch nachholen?

eifrigerLeser:
Ich bitte mir nachzusehen, daß ich dieses Thema hier nochmal einstelle, aber ich habe ein Problem, auf das ich schnell reagieren muß, der Original tread ist hier:
Neues Schreiben : Gesamtforderung

Seit 30.06.05 zahle ich nicht mehr die ständigen Erhöhungen, sondern beteilige mich am Energiepreisprotest wie hier angegeben. Heute kam ein Schreiben von der Erdgas Südsachsen mit dem Inhalt:
\"Nach Überprüfung Ihres Abrechnungskontos mussten wir jedoch feststellen, dass nachfolgende Beiträge bis dato noch nicht beglichen wurden:

1.Jahresrechnung vom 22.11.2005 .....
2. Jahresrechnung vom 21.11.2006 .....
3. Jahresrechnung vom 22.11.2007 .....
4. Abschlag fällig am...\"

Allerdings muß ich sagen, daß ich nach der letzen Abrechnung, also für 2007 nicht wieder detailliert meine weitere Zahlungsweise aufgezeigt habe. Kann ich das jetzt noch nachholen?

Wie soll ich nun reagieren? Muß ich zahlen, oder kann ich mich weiterhin  darauf berufen, daß nicht nachgewiesen wurde, wie der Preis bei Erdgas Südsachsen zustande kommt?

egn:
Wenn Du weiter überzeugt bist dass der Protest der richtige Weg ist und mit dem Musterbrief aktuellen und zukünftigen Erhöhungen widersprochen hast dann ignoriere das Schreiben einfach.

Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt sind das nur Drohgebärden die Zweifler dazu bewegen sollen ihren Widerstand aufzugeben.

eifrigerLeser:
Ich bin sehr wohl überzeugt von diesem Protest, schließlich ist es die einzige Möglichkeit, etwas gegen die Preiswillkür der Monopole zu unternehmen. Aus diesem Grunde hatte ich ja bereits 2006 Widerspruch gegen die Erhöhungen eingelegt.

Jedoch haben die Urteile der jüngsten Zeit eher den Gasversorgern in die Hände gespielt.

Eine Offenlegung der Kalkulation erfolgte nicht. Ferner sind die Erdgasimportkosten  im letzten Jahr nicht gestiegen.  Eine Preissteigerung aufgrund höherere Beschaffungskosten dürfte es deshalb nicht geben. Aber inwieweit ich mich nach dem Urteil des BGH vom 13.016.07 noch wehren kann erschließt sich mir nicht so recht.

Kann ich weiterhin auf einer Offenlegung der Kalkulation bestehen?

egn:

--- Zitat ---Original von eifrigerLeser
Jedoch haben die Urteile der jüngsten Zeit eher den Gasversorgern in die Hände gespielt.

--- Ende Zitat ---

Ich kenne jetzt kein Urteil wo ein Energieversorger einen Kunden auf Zahlung verklagt hat und letztinstanzlich gewonnen hätte. Und da jeder Fall neu ist, ist solange der BGH keine Entscheidung in einem solchen Fall getroffen hat mehr oder weniger alles offen.

Der BGH hat jedenfalls entschieden dass man ein Recht auf den Nachweis der Billigkeit hat wenn man Tarifkunde ist. Probleme gibt es derzeit eher hinsichtlich der Art des Nachweises. So reicht einigen Gerichten der ersten Instanz schon ein durch den Energieversorger beauftragtes Gutachten und Zeugenaussagen, andere sind nicht damit zufrieden. Hier kommt es dann letztendlich darauf an wie überzeugend man vor Gericht argumentiert.

Lies Dir doch bitte mal die Kommentare zum BGH Urteil vom letzten Jahr durch.

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