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Autor Thema: Preisanpassungsklausel im Tarif Classic  (Gelesen 2596 mal)

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Preisanpassungsklausel im Tarif Classic
« am: 08. März 2008, 09:27:47 »
Mit Datum vom 06. 03. 2008 schreibt die Avacon

Zitat
Sie gehen weiterhin davon aus, dass die von uns verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam sei. Diese Ansicht teilen wir nicht. Die Erdgas Classic-Verträge beinhalten eine Preisanpassung, die dem Wortlaut der gesetzlichen Verordnung (AVBGasV) entspricht. Die vom Gesetzgeben selbst erstellte Preisanpassungsklausel kann daher nicht ungültig sein. Wenn nicht einmal mehr der gesetzliche Verordnungstext gesetzeskonform ist, wäre die Rechtssicherheit unserer Gesetzgebung an dieser Stelle fragwürdig. Aus diesem Grunde gehen wir davon aus, dass die zwischen Ihnen und uns im Erdgas Classic-Vertrag vereinbarte Preisanpassungsklausel rechtskonform und die auf ihrer Grundlage vorgenommene Preisanpassung rechtskonform ist.

Es gibt keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung.

Bislang war ich der Meinung,daß:

die AVBgasV und jetzt die GVVGas eine Verordnung für die Grundversorgung ist/sind.

die Versorger in der Grundversorgung grundsätzlich die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung haben, diese aber der Billigkeit entsprechen müssen. Es in den Verordnungen keine bzw. keine ausreichende Preisanpassungsklausel gibt.

der Text der Verordnungen als Ersatz für eine AGB der Betreiber nicht ausreichend ist um eine Preisanpassungsklausel zu begründen.

 

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