Energiepreis-Protest > E wie Einfach

Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat

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klefli:
Hallo,
ich habe heute früh eine Androhung einer Stromsperre vom hiesigen EVU erhalten, da unser Stromanbieter EwieEinfach die Netznutzungsentgelte nicht bezahlt haben soll. Die EVU schreibt, sie hätten abgemahnt, aber Ewie einfach zahlt nicht. Jetzt soll mir allen Ernstes der Strom abegestellt werden, obwohl ich nicht in Zahlungsverzug bin.
Hatte jemand schon mal einen solchen Fall? Was kann ich tun? Ich finde das Verhalten der EVU unmöglich.
Danke und viele Grüße
Klefli

RR-E-ft:
@klefi

Bitte nennen Sie den Netzbetreiber, damit der Sache ggf. durch die BNetzA nachgegangen werden kann.

Der Letztverbraucher hat Anspruch auf Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG, so dass die Stromzufuhr grundsätzlich nicht unterbrochen werden darf.

Sollten Sie als Stromkunde Probleme haben, können Sie sich auch vertrauensvoll direkt an den Vorstandsvorsitzenden der

E.ON AG,
Herrn Dr. Wulf H. Bernotat,
E.ON-Platz 1
40479 Düsseldorf

T 02 11 - 45 79 - 0
F 02 11 - 45 79 - 5 01

wenden.

Von dort aus wird man sich ggf. darum kümmern, warum die Netzentgelte ggf. noch nicht bezahlt wurden.
Denn an Geldnot kann es nicht liegen.

klefli:
Danke für die Auskunft. Unser Netzbetreiber ist die EVU Waldsee, 67165 Waldsee, der Stromanbieter EwieEinfach. In einem Telefongespräch hat  EwieEinfach versichert, sich der Sache anzunehmen und mit EVU Waldsee das Problem zu lösen. Ich hoffe, das klappt.
Ich würde den Vorfall aber auf jeden Fall gerne weitergeben, um solche Praktiken in Zukunft zu verhindern.
Gruß klefli

Wasserwaage:
ist noch niemand auf die idee gekommen einfach mal beim evu waldsee anzurufen?!

da hat sich wohl einfach jemand intern ein bisschen mit seinen verträgen vertan.

anrufen, auf punkt 2 des lieferantenrahmenvertrages verweisen in dem steht das der lieferant das netznutzungsentgelt schuldet und fertig.

sperren ist nicht. was das evu waldsee höchstens machen kann ist e wie einfach den lieferantenrahmenvertrag zu kündigen und selbst das dürfte schwer genug werden.

RR-E-ft:
@Wasserwaage

Wenn Sie jetzt noch sagen, woher der Stromkunde den Inhalt des konkret zwischen Netzbetreiber und Lieferant abgeschlossenen Lierantenrahmenvertrages kennen soll....

Den Inhalt dieses Vertrages kennen nur die Parteien.

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