Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke haben gewonnen  (Gelesen 4762 mal)

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Offline Tamor

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Stadtwerke haben gewonnen
« am: 07. März 2008, 00:01:06 »
Tja liebe Leute,

nach nun beinahe einem halben Jahr Streit mit den Stadtwerken
wurde ich schlussendlich vor dem Amtsgericht Hannover von den Stadtwerken
erledigt.

Zum Verständniss möchte ich euch kurz meinen Leidensweg auflisten.
 
Als stolzer Besitzer einer Harz IV Lebensberechtigungskarte habe ich also voller
Mut und Tatendrang bei den Stadtwerken Hannover den Billigkeitseinwand gegen den Strompreis gestellt.
Diesen Einwand habe ich nach erhalt der Turnusrechnung eingereicht.
Zu diesem Zeitpunkt bestanden bei mir ca. 130 € Stromschulden aus der alten Wohnung, welche entstanden sind, da ich diese nicht Ordnungsgemäß abgemeldet hatte. Dazu kamen etwa 200 € Nachzahlung durch die zu gering bemessenen Abschlagszahlungen und Preiserhöhungen und Allgemeinpreis.

Durch eigenes Ermessen habe ich den Abschlag von 20 € auf 30 € erhöht.
Geforderter Abschlag beträgt 50 € seit Turnusrechnung.

Danach folge ein halbes Jahr lang reger Schriftverkehr zwischen den Stadtwerken und mir. (siehe meinen alten Eintrag im Forum).

Dann besuchte mich endlich ein Schuldeneintreiber der Stadtwerke und drehte mir den Strom ab.

Daraufhin habe ich beim Amtsgericht Hannover eine Einstweilige Anordnung gegen die Stadtwerke gestellt. Zwecks wiedereinschaltung des Stroms, weil Billigkeitseinwand vorliegt.

Eine Woche später hatte ich auch schon den Termin zur Güteverhandlung.

Sehr schnell musste ich jedoch erkennen, das die Richterin mir keinerlei Changsen für die Einstweilige Anordnung einräumte. Sie hat mir nahegelegt, den Antrag zurückzunehmen um weitere Kosten zu vermeiden.
Aus Respekt vor dem alter und der unverkennbaren Weisheit der Richterin habe ich dann den Antrag zurückgenommen.

Die Anhörung hat keine zehn Minuten gedauert und die Einstellung der Richterin war mir nach zwei Minuten klar.
Sie fragte mich wie alt ich sei, und ob ich glauben würde den Strompreis selbst festlegen zu können.
Auf meine Frage zur rechtsgrundlage des Billigkeitseinwandes, antwortete mir der Anwalt der Stadtwerke, während die Richterin Löcher in die Luft schaute.

Im Anschluss ging ich mit 500 € Stromschulden und einem seltsamen Gefühl im Bauch nach Hause. Inzwischen habe ich einen Darlehensantrag bei der Arge gestellt und bewilligt bekommen und der Kühlschrankt läuft wieder.

Jedoch habe ich aus der ganzen Aktion eines gelernt:

1. bevor ich jemals wieder ein Zivilrechtliches Verfahren anstrebe besuche ich zwei Wochen lang das Amtsgericht Hannover und lerne den Ablauf.
An einer Supermarktkasse wird man auch nicht schneller abgearbeitet und bekommt manchmal noch was raus.

2. Nie wieder ohne vorherige Rechtsberatung vom Anwalt.

Fazit:

Ich weiß bis heute nicht genau ob Billigkeitseinwand gegen Strompreis irgend eine Rechtsgrundlage hat.
Zahle nun aber weiterhin brav meine Abschlagszahlungen für Strom, bzw. der Steuerzahler, welcher auch mich finanziert und nen par millionen andere.

Hoffe weiterhin auf ne ordentliche kleine Revolution, bei der ein par Inhaber von Aktienmehrheiten, globalisierter Firmen über die Klinge springen.

Offline Cremer

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Stadtwerke haben gewonnen
« Antwort #1 am: 07. März 2008, 11:07:01 »
@Tamor,

hier im Forum wurde bereits mehrfach abgehandelt, wie man sich verhalten soll.

- Nicht selbst klagen
- Musterbrief.

und vor allem törricht, wenn man

Zitat
glauben würde den Strompreis selbst festlegen zu können
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Tamor

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Stadtwerke haben gewonnen
« Antwort #2 am: 11. März 2008, 15:49:15 »
naja tut mir leid, finde die Antwort etwas unqualifiziert.

Habe schließlich anfänglich mit einem Musterbrief angefangen.

Den Weg zum Amtsgericht habe ich erst dann beschritten, als mir der Strom abgestellt worden ist.
 
Eben mit dem Verweis auf den zuvor geschriebenen Musterbrief.

Es ist nur leider so, das der Billigkeitseinwand ( Musterbrief ) bei meiner Zuständigen Richterin keinerlei Anklang gefunden hat.

Offline ESG-Rebell

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Stadtwerke haben gewonnen
« Antwort #3 am: 11. März 2008, 19:15:29 »
Zitat
Original von Tamor
Diesen Einwand habe ich nach erhalt der Turnusrechnung eingereicht.
Zu diesem Zeitpunkt bestanden bei mir ca. 130 € Stromschulden aus der alten Wohnung, welche entstanden sind, da ich diese nicht Ordnungsgemäß abgemeldet hatte.
Sie hatten offenbar Zahlungsschwierigkeiten und den Stadtwerken dadurch einen berechtigten Grund zur Versorgungseinstellung geliefert!

Zitat
Original von Tamor
Dann besuchte mich endlich ein Schuldeneintreiber der Stadtwerke und drehte mir den Strom ab.  Daraufhin habe ich beim Amtsgericht Hannover eine Einstweilige Anordnung gegen die Stadtwerke gestellt.
Sie haben zu spät reagiert. Auch Sie haben doch eine schriftliche Sperrankündigung erhalten, nicht wahr?

Zitat
Original von Tamor
Die Anhörung hat keine zehn Minuten gedauert und die Einstellung der Richterin war mir nach zwei Minuten klar.
Es ist nur leider so, das der Billigkeitseinwand ( Musterbrief ) bei meiner Zuständigen Richterin keinerlei Anklang gefunden hat.
Vermutlich hatte dies weniger mit der Einstellung der Richterin sondern eher mit den o.g. Tatsachen zu tun.

Zitat
Original von Tamor
1. bevor ich jemals wieder ein Zivilrechtliches Verfahren anstrebe besuche ich zwei Wochen lang das Amtsgericht Hannover und lerne den Ablauf.
Das mag für den Einen oder anderen interessant sein, ist aber keine notwendige Vorbereitung.

Zitat
Original von Tamor
2. Nie wieder ohne vorherige Rechtsberatung vom Anwalt.
Ist hier schon tausendmal angeraten worden.
Diese Erfahrung mussten Sie nicht selbst (kostspielig) machen.

Zitat
Original von Tamor
naja tut mir leid, finde die Antwort etwas unqualifiziert.
Habe schließlich anfänglich mit einem Musterbrief angefangen.
Naja - Herr Cremer hat\'s eben auf den Punkt gebracht.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Tamor

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Stadtwerke haben gewonnen
« Antwort #4 am: 11. März 2008, 21:59:07 »
Hm ja ist schon was dran.

Die alte Forderung war gerechtfertigt. Wusste ich jedoch zu dem Zeitpunkt der Abschaltung nicht, da mir keine Aufschlüsselung der Gesammtsumme vorlag.

Bei der letzten Sperrandrohung habe ich nicht rechtzeitig reagiert.
Die Frist zwischen der Zustellung des Schreibens und der Sperrung betrug
fünf Tage. Habe ich nicht rechtzeitig geschafft.

Man könnte also schon sagen, das mir zwei Formfehler unterlaufen sind, welche mir dann zum Verhängnis geworden sind.

Jedoch verstrich während meines Streites mit den Stadtwerken, seit Einreichung des Billigkeitseinwandes ein Zeitraum von beinahe sechs Monaten.

Es ist nicht leich jeden Tag Daheim zu sein und den Briefkasten zu checken.
Versucht habe ich ebenfalls, die extrem kurze fünf Tages Frist vor der Richterin deutlich zu machen, leider ebenfalls ohne Erfolg.

 

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