Vielleicht macht es Sinn, unsubstantierte Mahnungen der \'Blech EDV\' an die Geschäftsleitung per Kopie zu senden mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme ob dies wirklich die Auffassung der Geschäftsleitung des Versorgers ist, oder ob hier ein Fehler in der Programmsteuerung der EDV vorliegt.
Da bekam ich schon mal Entschuldigungsschreiben, dass die Berechnung falsch war.
Rückporto :-)) kann nicht schaden. Wurde mir zurückgesandt.
.. Habe hier Briefe meine Versorgers im Zusammenhang mit angedrohter Versorgungssperre (trotz Einwand gem 315 BGB) ..... dies hätte nicht vorkommen dürfen und wir bitten um Entschuldigung und werden für die Zukunft ... bla bla bla
Na es war eine Zitterpartie bis zum Erhalt des Schreibens. In meinem Horrorszenario (ich hatte dem Versorger HAUSVERBOT erteilt) stand morgends der GV mit Polizei vor der Tür unsd forderte Einlass um die Versorgungssperre auszuführen.
Die zeigen wohl oft die FOLTERWERKZEUGE die m.E. erst mal gerichtlich bestätigt werden müssen
Meine Erfahrung ist, dass irgendwelche Telefonate mit der \'Service\' Abteilung nicht der sinnvolle Weg ist. Mir wurden da früher die unglaublichsten Dinge erzählt und als ich die in Schriftform erbat stellte sich heraus, dass der telefonische Sachvortrag absoluter \'Schwachsinn\' war.
Immer schriftlich dann ist auch Futter für gerichtliche Streitgkeiten vorhanden, und man erhält wohl ohne \'Medienbruch\' auch eine schriftliche Antwort. Die Telefoniererei taugt nix, da man nie wissen kann, ob und was in deren Computersystem als Gesprächsnotiz hinterlegt wird.
Erinnere nur an die derzeit in den Medien besprochen Vertragsumstellung der Telefonfuzzies fall man die aktuelle Uhrzeit mit \'ja\' beantwortet. SCHWUPPS neuer Vertrag. IMMER ALLES SCHRIFTLICH !!!!!
Optimal erscheint mir auch ein Telefax mit Versandbefund.
Für meine Korrespondez sende ich allerdings die FaxKennung nicht mit und bitte immer die Antwort per Post zu senden.
Auf Anschreiben an den Versorger teile ich auch NIE meine Telefonnummer mit, da ich prinzipiell keine tel. Antworten möchte, sondern auf eine Anfrage in Schriftform auch eine Antwort in derselben Weise erwarte.
Macht auch, für den Fall, dass ein Rechtsanwalt mandatiert wird Sinn, da man dann entsprechende Korrespondenz vorlegen kann.
Das ganze telefonische Geschwätz ist dann nämlich für die Katz\' und absolut nicht beweisfähig.
Habe auch gute Erfahrungen gemacht - auf meine Frage an den tel. Gesprächspartner ob er den Inhalt des Gespräches im Computersystem hinterlegt und die Antwort war ja, dann bat ich um eine Ausfertigung dieser Niederschrift und man glaubt es kaum ich erhielt diese per Post zugesandt.
Ok es handelte sich hier um eine öffentlich rechtliche Organisation (kommunale Müllabfuhr)
Hat evtl. den Nachteil, dass ich der Niederschrift im Computersystem dann widersprechen muss.
Fazit von allem IMMER schriftlich. Wer schreibt der bleibt
Im Übrigen habe ich nach langem Suchen, hier in Mannheim (Metropolregion Rhein Neckar) einen Rechtsanwalt gefunden, der trotz zeitlicher Belastung und des nicht berauschenden Streitwertes bereit war meine Argumente unter juristischen Aspekten zu prüfen und ggf. ein entsprechendes Mandat zu übernehmen. Er sah dies wohl, so wie ich, mehr unter \'sportlichen Aspekten\'.
Gruss an Alle