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Autor Thema: Berechnung EEG-Differenzkosten 2006 ???  (Gelesen 3057 mal)

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Offline Sebastian

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Berechnung EEG-Differenzkosten 2006 ???
« am: 05. März 2008, 16:16:19 »
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit dem ehemaligen Energieversorger der Firma, in der ich arbeite. Es handelt sich dabei um E.ON Westfalen Weser, bei denen wir bis einschließlich 2006 Kunde waren. Seit Januar 2007 wird die Firma von der PCC Energie versorgt.

Für das Jahr 2006 ist nun (am  22. letzten Monats) eine Rechnung gekommen mit einer \"manuellen Nachberechnung\" des Differenzbetrags für den EEG Preis. Meine Frage ist nun, ob es tatsächlich rechtens ist, dass der Differenzbetrag in Höhe von 0,08 ct/kWh jetzt noch nachberechnet wird. Aus dem Gesetzestext werde ich leider nicht wirklich schlau, aber es scheint mir so zu sein, dass diese Mehrkosten im Folgejahr berechnet werden müssen, also in unserem Fall schon Ende 2007. Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob andere Regelungen gelten, wenn man zu einem anderen Versorger gewechselt hat. Einen Nachweis für die Ermittlung der Differenzkosten haben wir übrigens nicht erhalten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!


MfG
Sebastian

Offline Wasserwaage

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Berechnung EEG-Differenzkosten 2006 ???
« Antwort #1 am: 05. März 2008, 16:55:46 »
Hallo Sebastian,

das einfachste wäre erstmal den dazugehörigen passus im liefervertrag zu lesen. da wird dann wahrscheinlich die antwort stehen. eine pauschalantwort gibt es nicht.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Sebastian

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Berechnung EEG-Differenzkosten 2006 ???
« Antwort #2 am: 10. März 2008, 15:56:06 »
Besten Dank für die schnelle Antwort!

Ich hab mal in dem alten Vertrag nachgeschaut, aber da steht nur drin, dass die Kosten, die der E.ON Westfalen Weser AG aus dem EEG und KWKG entstehen, dem Kunden in Rechnung gesetellt werden.

Leider gibt es keinen Passus darüber in welchem Zeitraum nach dem Abrechnungsjahr eine Nachberechnung erfolgen kann. Gibt es denn da keine allgemeine Regelung im Gesetz?


MfG
Sebastian

Offline Cremer

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Berechnung EEG-Differenzkosten 2006 ???
« Antwort #3 am: 10. März 2008, 16:22:58 »
@Sebastian,

EEG und KWKG - Zuschläge sind erst nach Ablauf des Jahres möglich exakt zu berechnen.´

Erst dann ist es bekannt, in welchem Verhältnis thermische Energie und erneuerbare Enegie am gesamtaufkommen beigetragen haben.

Erst dann ist es auch möglich die entspr. Gebühren festzusetzen.

Siehe Urteil LG vom 9.2.05

Auch ich habe bei meinem Vewrsorger dies seinerzeit angemahnt, bzw. bei meiner Jahresrechnung ab 2005 abgezogen, da er über mehrere Jahre hinweg die gleichen Gebührensätze in seiner Jahresrechnung verwendet hatte.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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