Energiebezug > Gas (Allgemein)
Zähler prüfen lassen!
bjo:
Hallo,
es hat zwar nicht direkt mit Preisprotest zutun. Da hier aber Wissende mitlesen wollte ich folgende Frage loswerden.
Darf man im Streitfall einen Gaszähler selber demontieren bzw. demontieren lassen um ihn prüfen zu lassen?
Hintergrund der Frage:
in meiner Heimatstadt sollte eine Renterehepaar 3000 EUR nachzahlen. Obwohl regelmäßig ohne Widerspruchsschreiben gezahlt wurde.
Auf bitten des Ehepaares hat die RWE den Zähler ersetzt und
angeblich geprüft. Nach der Prüfung ist der Zähler verschwunden!
Die 3000 EUR wurden bezahlt.
In der ersten Instanz verlor das Ehepaar mit der Begründung, man hätte den Zähler selber prüfen lassen sollen!
Einen Tag nach Ausbau des Zählers hatte der Anwalt bereits die herrausgabe gefordert zwecks eigener Prüfung diese wurde aber verweigert und nun ist der Zähler nicht mehr auffindbar!
Wer kann mir per PM einen guten Anwalt empfehlen der dern Streit in den weiteren Instanzen vertritt. Wohlgemerkt es geht nicht um Preisprotest!
Ich habe mit der Fall nichts zu tun und wollte der alten Dame nur beistehen.
Tomkol:
Dafür interessiere ich mich auch. Wie kann man seinen Zähler denn überhaupt prüfen lassen und durch wen? Was kostet solch ein Ausbau?
Gruss Thomas
nkh:
Wenn der Zähler von der RWE überprüft worden ist, muss es darüber ein Prüfprotokoll geben. Prüfen können Eichbehörden oder auch Eichbeauftragte bei den Unternehmen, soweit ich weiß. Dies wird aber dokumentiert. Ich glaube nicht, das die RWE Eich- bzw. Prüfprotokolle fälscht.
Das die Zähler nach der Prüfung in den Schrott kommen, ist meiner Meinung nach nicht selten.
svenbianca:
siehe § 8
(2) Der Grundversorger ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der
Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2
Abs. 4 des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf
Prüfung nicht bei dem Grundversorger, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung zu
benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die
gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.
Fragen Sie doch mal eine Eichbehörde, ob Sie den Zähler prüfen können. In der GVV ist nur geregelt, dass Ihr Grundversorger darüber infomiert werden muss.
STWINGER:
Ja Sie dürfen den Zähler prüfen lassen, wenn es diesbezüglich Gegenmassnahmen des Versorgers gibt kann man eine Prüfung durch einen Unabhängigen auch gerichtlich veranlassen lassen. Eine Prüfung durch den Anbieter selber ist ja nicht unabhängig und würde so oder so zu Ihren ungunsten ausgehen daher wäre ein Sachverständiger der keinerlei vertragliche
Pflichten mit Ihrem Versorger hat durchaus anzuraten.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln