Habe bei meinem Versorger Unbilligkeits-Einwand gegen die letzte Gaspreis Erhöhung vom 1.10.2004 eingelegt.
Die JVA hat den Einspruch natürlich nicht berücksichtigt. So das ich in den zukünftigen Gasabschlag gekürzt habe.
Gleichzeitig hat sich für die Abrechnungsperiode in der Vergangenheit mit dem alten Gaspreis ( +2%) ein Guthaben ( also eine Überzahlung) ergeben, da unser Gasverbrauch gesunken ist (Wärmepumpe).
Diese habe ich vom Versorger zurückgefordert.
Hat den Betrag natürlich nicht erstattet.
Die Rückforderungsfrist ist nun aber verstrichen.
Kann ich das Guthaben nun einfach mit einem der nächsten gekürzten Gasabschläge verrechnen ?
Was tun ? Verrechnen ?
Matthias