Energiepreis-Protest > ZVO Energie
ZVO knickt vor dem Gerichtstermin ein
hebbi:
Benutze am besten, die jetzt aktualisierten Schreiben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unter
http://www.verbraucherzentrale-sh.de
Dort gibt es für jeden Status ein entsprechendes Musterschreiben.
link Musterschreiben
Dort findest Du alles, wenn Dein EVU länderübergreifend arbeitet ist das Bundeskartellamt zuständig, wenn er nur in Deinem Bundesland tätig ist, dann ist es wahrscheinlich, wie hier in S-H das Wirtschaftsministerium. Wenn Du es nicht herausfinden kannst, frage das Bundeskartellamt (googeln), die helfen Dir schnell weiter. Wenn Du aber schon eine einstweilige Verfügung erwirkt hattest, dann ist doch darin sicher auch eine Strafe für den Widerholungsfall enthalten, oder irre ich?
Wegen Strafanzeige gehst Du einfach zur Polizei und läßt eine Strafanzeige aufnehmen. Nimm Deinen Schriftverkehr als Beweismittel mit.
Wenn Du da nicht weiter kommst, schreibe mir eine pn, dann helfe ich Dir weiter!
hebbi
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