@ RR-E-ft
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Wiederholungsgefahr, jedenfalls bei mir, kann ich natürlich nicht glaubhaft machen, wohl aber bei anderen, weniger wehrsamen Bürgern, die von ihrem Billigkeitseinwand Gebrauch gemacht haben; mir sind mehrere Fälle namentlich bekannt, insofern der Irrtum vermutlich nur vorgeschoben ist, andererseits hat der Versorger erklärt, die Kosten zu übernehmen, da ich mein eigenes Kostenrisiko natürlich klein halten möchte, scheint es wohl wirklich ratsam zu sein, einzulenken.
Aber, mache ich nicht durch den Rückzug meine Strafanzeigen unglaubhaft?? Die möchte ich nun wirklich nicht zurücknehmen und solchen Wild-West-Methoden seitens der Versorger muß doch ein Riegel vorgeschoben werden, oder???