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Autor Thema: Urteil des LG Osnabrück vom 20.02.2008  (Gelesen 3771 mal)

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Offline userD0010

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Urteil des LG Osnabrück vom 20.02.2008
« am: 27. Februar 2008, 22:08:29 »
Im Namen des Volkes hat das Landgericht Osnabrück lt. Geschäftszeichen 2 S 636/06 das Urteil des AG Lingen aufgehoben und die vom Versorger nur mit der Begründung gestiegener Vorkosten vorgenommenen Preiserhöhungen als billig erkannt.
Vgl. Bericht R R -  E -  f t

Müssen wir uns nun alle warm anziehen, oder wie sollen wir uns jetzt verhalten, denn vermutlich werden unsere Energielieferanten nun alles daran setzen, den Beweis anzutreten, dass all ihre Preiserhöhungen ausschließlich durch gestiegene Vorkosten begründet sind.
Und wie man durch Aufspaltung eines Konzerns in einzelne Betriebe Kosten aus- und verlagert, haben ja die großen Vier in der Praxis zur Genüge bewiesen.
Ein mir bekannter Konzern, der früher Strom produzierte, durch seine Leitungen bis zu den Abnehmern fließen ließ, hat dieses Unternehmen so geschickt aufgeteilt und mit neuen (englischen) Namen versehen, dass es ihm ein Leichtes ist, die Kosten (einschl. deftiger Aufschläge für die Gewinnmarge) auf die \"neuen\" eigenständigen Konzernbetriebe auszulagern, damit sie in der Bilanz des Betriebes, der letztlich als der Buhmann den Strom an uns verkauft, immer wieder nur noch als Vorkosten auftauchen und aufgeführt werden.
Und dann?  
Wenn bislang schon die Preistreiberei bei der Kostendarstellung der teuersten in Betrieb befindlichen Kraftwerke zu einem relativ hohen Preis führten, man aber die betriebswirtschaftlich günstigsten Kraftverke für die tatsächliche Produktion einsetzte und bereits dabei den goldenen Schnitt machte, wird man doch künftig auch die anderen Geschäftsbereiche so ausgestalten, dass die Gewinne noch kräftiger sprudeln.

Und sollte die Politik wider Erwarten zu meckern beginnen, wird die Drohung verschäft, dass der Strom demnächst knapp wird.

Offline RR-E-ft

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Urteil des LG Osnabrück vom 20.02.2008
« Antwort #1 am: 28. Februar 2008, 16:07:32 »
@Evitel2004

Es ist doch keine Grundsatzfrage, ob sich jemand warm anziehen muss.
Vielleicht gehört der Thread eher unter \"Dies & Das\".

Offline DieAdmin

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Urteil des LG Osnabrück vom 20.02.2008
« Antwort #2 am: 28. Februar 2008, 16:18:35 »
@RR-E-ft,

da andere User nicht die Möglichkeit haben, direkt in den Gerichtsurteile-Bereich zu schreiben, wurde doch seinerzeit den Usern als Ausweich angeboten in den \"Grundsatzfragen\" solche zu diskutieren.

So geschehen damals bei den BGH Urteil im Juni.

Daher habe ich das hierher verschoben.

Aber unter \"Dies & Das\" würde er auch passen, da der Beitrag abschweifend ist.

 

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