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Autor Thema: Protestinitiative \"Faire Gaspreise Wiesbaden/Rheingau-Taunus) gegründet  (Gelesen 9662 mal)

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Offline j.stephan

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Am 25.02.08 wurde bei reger Teilnahme die Protestinitiative \"Faire Gaspreise Wiesbaden/Rheingau-Taunus\" gegründet.

Hier der Link zu unserer Seite
JSt

Offline wulfus

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http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3200064
ESWE: Die Gaspreise sind angemessen
Vom 13.03.2008

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3202810
ESWE verteidigt seine Gaspreise
Vom 14.03.2008

Offline j.stephan

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Interessanterweise hat die ESWE ziemlich schnell auf die Berichterstattung über unsere BI reagiert.
Die Inhalte sind aber falsch und unvollständig.
Wer will denn, dass die ESWE verschwindet? - Wir nicht!
Wir wollen aber faire Preise.
In 2006 wurden in der Bilanz ca. 30 Mill EUR Gewinn ausgewiesen und davon 23,67 Mill EUR Gewinn zur Ausschüttung an die Aktionäre (Wiesbadener Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH und die Thüga (EON läßt grüßen) vorgesehen.
Wir werden uns wieder melden.
JSt

Offline nomos

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Zitat
Original von j.stephan
... Wer will denn, dass die ESWE verschwindet? - Wir nicht!
Wir wollen aber faire Preise.
In 2006 wurden in der Bilanz ca. 30 Mill EUR Gewinn ausgewiesen und davon 23,67 Mill EUR Gewinn zur Ausschüttung an die Aktionäre (Wiesbadener Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH und die Thüga (EON läßt grüßen) vorgesehen.
    @j.stephan, zunächst wünsche ich viel Erfolg mit der BI Wiesbaden/Rheingau-Taunus. Euere Situation und Position trifft bei vielen Initiativen in Baden-Württemberg ebenfalls zu.

    Daher haben wir eine Petition beim Landtag eingebracht die dort von unseren gewählten Vertretern abgewiesen wurde.  Wir wollen die Frage der Rechtmäßigkeit von übehöhten Gewinnen bei kommunalen Energieversorgungsunternehmen jetzt vor einem Verwaltungsgericht klären lassen. Das Interesse ist groß, viel Sympathie wird bekundet, die konkrete Unterstützung ist bis jetzt allerdings eher bescheiden.

    Es reicht nach unserer Auffassung nicht, immer nur mit den BGB-Paragraphen von 307 über 315 und wieder zurück zu springen. Man muss alle Wurzeln der überhöhten Preise behandeln. Rechnungen für Gas- und Strom mutieren sonst immer weiter zu verkappten Steuer-und Abgabenbescheiden.

    Zum Beispiel:
siehe hier

Der Weg einer Feststellungsklage ist unabhängig vom langwierigen Kampf um billige Preise nach § 315 BGB oder um rechtlich nicht haltbare Preisanpassungsklauseln. Auch bei den Preisanpassungsklauseln ist nicht sicher, ob diese Lücke von Gerichten nicht zu Gunsten der Versorger geschlossen wird. Erst Anzeichen tauchen ja schon am Horizont auf.

Weitere Infos per Suchfunktion im Forum und WWW z.B.:
hier oder im
EnerWiki[/B][/list]

 

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