Hallo Forumsteilnehmer,
nachdem im 2. Halbjahr 2007 nach dem BGH-Urteil vom Juni d. J. mehrerer Gasversorger dazu übergingen, gerichtlich unter Verweis auf das o.g. BGH-Urteil gegen Kunden vorzugehen und auf Zahlung zu klagen, scheint momentan aus unerfindlichen Gründen wieder etwas Ruhe eingekehrt zu sein, obwohl hier die EVU mehrere Verfahren gewinnen konnten.
Waren das nur die Versuchsballons und wartet man momentan die Entscheidungen der Berufungsinstanzen ab, um dann zum Rundumschlag auszuholen? Oder fürchtet man etwa die Aktivität der neu gegründeten Abteilung im Bundeskartellamt?
freundliche Grüsse
DocTom