Liebe MitstreiterInnen,
in meinem Kundenverhältnis zum ZVO ist in diesem JAhr folgendes passiert:
- Einwand der Unbilligkeit der Gaspreise und der Wasserpreise aus der Jahresrechnung 2008 am 10.12.2008 durch mich(mit eigener Berechnung und Vorschlag der Verrechnung meines Guthabens mit den zukünftigen Abschlägen, die in der Höhe gleich bleiben sollen);
- Bestätigung das der ZVO das Schreiben erhalten hat und Bestätigung der von mir vorgeschlagenen Höhe der Abschläge am 18.12. durch den ZVO
- Mitteilung über sinkenden Erdgaspreis zum 1.4.09 durch den ZVO
- Einwand der Unbilligkeit gegen den geänderten Gaspreis(sicherheitshablber) durch mich am 03.03.09
- Mahnung des ZVO vom 23.03.09 wegen angeblich nicht gezahlter Abschläge. Diese Forderungen waren jedoch durch die Verrechnung mit meinem von mir errechneten Guthaben beglichen(s.o.). ZVO Schreiben erhielt auch den Vorbehalt der Versorgunseinstellung ab dem 20.04.09
- Erwiderung gegen die Mahnung durch mich am 27.03.09 mit Hinweis auf unberechtigte Mahnung, da ich nicht mit berechtigt geforderten Zahlungen im Verzug bin und Hinweis auf die Unzulässigkeit der Versorgungssperre; Antwort erbeten bis 09.04.09
- weiteres Schreiben durch mich am 12.05.09, da ZVO nicht regaiert hat.
\"gehe von Rücknahme der Mahnung und der Sperrandrohung aus, sollte ZVO sich nicht bis 25.05.09 melden\".
- Mitteilung des ZVO vom 15.05.09(Eingang bei mir am 12.05.
) über sinken des Gaspreises
- Einwand der Unbilligkeit gegen den geänderten Gaspreis(sicherheitshalber) durch mich am 12.05.09
- Aufstellung des ZVO vom 03.09.09 über bisher von mir zurückgehaltenen Beträge aus den Verbrauchszeiträumen 2005-2008
- Jahresverbrauchsabrechnng 2009 des ZVO vom 20.11.09:
neuester Trick: der ZVO hat das von mir zur Verrechnung mit den Abschlägen vorgesehene Guthaben nicht unter gezahlten Abschlägen aufgeführt, sondern lieber bei der Restforderung abgezogen(die Restforderung ist plötzlich geringer als im Schreiben des ZVO vom 03.09.09 und damit ist auch der Betrag gernger, den sich der ZVO evtl. gerichtlich von mir holen muss)
- Einwand der Unbilligkeit gegen die Jahresrechnung 2009(Gas und Wasser); in der beigefügten von mir errechneten Korrektur taucht der Verrechnungsbetrag natürlich wieder unter gezahlte Abschläge auf.
So, ist nun zwar sehr lang geworden, ich denke aber, dass nur so der Vereinzelung entgegen gewirkt werden kann.
Viele Grüße
rkausg