Nachdem sich die EVU nach wie vor hartnäckig weigern, auch meist nur eine einzige absolute Zahl zu nennen und stattdessen nur vollkommen unzureichende Auftragstestate vorlegen, die sich durch entsprechende Kommentierungen häufig auch noch selbst entwerten, empfehle ich hierzu einen Blick in die Rechenschaftberichte zu nehmen. Diese sind trotz ihrer globalen Zahlen, häufig sehr aufschlussreich insbesondere bei den Nur-Gasversorgern.
Eine Gewinnsteigerung bei ausschließlicher Bezugskostenweitergabe dürfte nach den Gesetzen der Logik schwerlich erklärbar sein.
Wenn auch die Gerichte nach dem BGH Urteil 06/07 offensichtlich die Offenlegung der Gesamtkalkulation für verzichtbar halten und ein ggf. vollkomen überhöhter, damit unbilliger Einkaufspreis, nur durch das bloße Weiterreichen an den Klein- und Haushaltskunden ganz plötzlich zum billigen Endpreis wird, sehe ich durchaus kein Hemmnis, ggf. in einer Gerichtsverhandlung dem Ersteller der veröffentlichten Rechenschaftsberichte einige dezidierte Fragen zu stellen, die sicherlich sehr aufschlußreich sein dürften.
freundliche Grüße
DocTom