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NEUES VON DER AVACON, Helmstedt

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walter3:
Walter
07.04.2005
 
 
1.         per email direkt@avacon.de
2.per Fax  0180328 2266
 
 
AVACON
KundenNr.
38272 Helmstedt
 
 
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung vom 9.1.2005 zugegangen am 14.1.2005
Mein Schreiben vom 15.1. bzw. 16.1.2005 (U.a. Einwand der Unbilligkeit)
Ihr Schreiben vom 27.1.2005  + 14.2.05 sowie Ihr Schreiben vom 4.4.05
(Androhung der Einstellung der Versorgung ) hier zugegangen am 7.4.2005
Kunden-Nr.
VERTRAGSKONTO
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit Schreiben vom 4.04.2005 zugegangen mit einfachem Brief am 7.4.2005 drohen Sie mir die Einstellung der Versorgung mit GAS an.
 
Um mich nicht zu wiederholen verweise ich auf die o.a. Schreiben. Darin wird ausgeführt:
 
1.Die von ihnen angeforderten Abschlagszahlungen für 2005 betragen insgesamt 2453,00 €.  Im Vergleich zum Jahresverbrauch von 42492 kwh in
 der Verbrauchsperiode 2003/ 2004  erhöhen Sie den Verbrauch auf 51187 Kwh.
Dies dürfte eine sehr eigenwillige Interpretation des § 25 AVB Gas sein und berechtigt mich dazu, die Abschlagszahlungen ganz
einzustellen, sofern Sie bis 15.04.2005 dazu keine Erklärung abgeben.
 
2.Hatte ich den Einwand der Unbilligkeit gem $ 315 BGB erhoben und mir erlaubt, die Jahresabrechnung 2003/2004 um 13,93 € zu kürzen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schriftwechsel.
 
3.Die weiteren 15,00 € Differenz resultieren offensichtlich aus Ihren internen Buchhaltungsproblemen ( 15,00 € Kulanzgutschrift lt. Ihrer
Abrechnung vom 9.1.05 )
 
 
Weiterhin  fordere ich Sie zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht auf, die  Mahnung /
Zahlungsaufforderung vom 4.04.2005, insbesondere die Sperrungsandrohung zur Versorgung mit Gas  gem. § 33 AVB bis zum 11.4.05 11:00 Uhr 
zurückzunehmen.
 
Ich setze Ihnen  einen Termin bis zum 11. 4. 2005  11:00 Uhr, bis zu dem die Rücknahme der Androhung der Versorgungssperre bei mir
eingegangen ist, andernfalls erfolgt direkt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft !
 
Gleichzeitig erteile ich Ihnen, bzw. Ihren Mitarbeitern bis zur Rücknahme der Sperrungsandrohung ein Hausverbot zum Zwecke der
Versorgungseinstellung.
 
Desweiteren werde ich mich in einem Zeitungsartikel an die örtliche Presse wenden, und darauf hinweisen, dass ich mich durch ihr Vorgehen
genötigt und erpresst fühle !
 
Außerdem weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass direkt ein Kontakt zur zuständigen Verbraucherzentrale, sowie zur zuständigen
Energieaufsichtsbehörde hergestellt wird.
Da die von Ihnen geltend gemachten höheren Preise erst mit einer gerichtlichen Entscheidung verbindlich werden können (vgl. BGH-
Rechtssprechung dazu), dürfen Sie Beträge, die gar nicht fällig sind, auch nicht anmahnen oder gar Mahngebühren oder Gebühren für
Rücklastschriften deshalb in Rechnung stellen.
 
4.Da Ihnen diese Rechtslage sicher bekannt ist, gehe ich bisher von einem Irrtum Ihrer Buchhaltung aus, auf den ich Sie hiermit
letztmalig hinweise.\"
 
 
 
Walter
 
 
 
Walter
 
 
1.per email direkt@avacon.de
2.per Fax  0180328 2266
 
 
AVACON
KundenNr.
38272 Helmstedt
 
 
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung vom 9.1.2005 zugegangen am 14.1.2005
Mein Schreiben vom 15.1. bzw. 16.1.2005 (Einwand der Unbilligkeit)
Ihr Schreiben vom 27.1.2005 (per mail und einfachen Brief)
Kunden-Nr.
VERTRAGSKONTO
BOESDORF, IM WINKEL 7
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit Schreiben vom 27.01.2005  teilen Sie mir mit, daß Sie ab dem
27.01.2005 keine Abschlags-und Rechnungsbeträge mehr von meinem Konto
abbuchen werden.
 
In Ihrem mail vom 27.01.2005 erklären Sie, daß Ihnen eine „Begrenzung der
Einzugsermächtigung“ nicht möglich sei.  Diese Aussage ist für mich
unverständlich.
 
Ich hatte die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von
Entgelten, Abschlagszahlungen sowie Ausgleichszahlungen zum Abschluss der
Jahresrechnung zu den bisherigen Preisen zzgl. eines Aufschlags von 2
Prozent beschränkt.
 
Wie Sie bewiesen haben, sind Sie durchaus in der Lage die Beträge der
Abbuchungen zu modifizieren, wie die Abbuchung am 26.01.2005 zeigt. Dort
haben Sie den Abbuchungsbetrag um 15,00 € Kulanzgutschrift verringert.
 
Um Ihre berechtigten Forderungen zu erfüllen, wird Ihnen per 31.1.2005 der
Betrag von Euro 58,43 auf Ihr Konto bei der Deutschen Bank AG überwiesen.
 
Anlage: Detaillierte Berechnung der Nachzahlung auf Basis einer 2 - % igen
Preiserhöhung ab 1.10.2004.
 
Walter
Am Thu, 27 Jan 2005 12:32:51 +0100 hat Avacon direkt <direkt@avacon.de>
geschrieben:
 
Guten Tag Herr Walter,
 
 
vielen Dank für Ihre erneute Meldung.
 
In meiner Antwort hatte ich darauf hingewiesen, dass eine Begrenzung der Einzugsermächtigung nicht möglich ist, sondern nur die komplette Löschung für das Vertragskonto.
 
Aus diesem Grund habe ich Ihre Einzugsermächtigung für das Vertragskonto erst einmal entnommen. Ich hoffe, dies ist in Ihrem Sinn.
 
Gerne habe ich Ihr Anliegen zur weiteren Überprüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
 
Die Klärung bedarf einiger Tage. Sobald dies abgeschlossen ist, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
 
Daher bitte ich Sie, diese Nachricht zunächst nur als Zwischenbescheid zu betrachten.
 
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
 
Freundliche Grüße
Avacon AG
Avacon direkt
 
i.A.

HC:
Hallo,
ich habe dasselbe Problem mit der AVACON Helmstedt. Ich habe ebenfalls Einspruch per Einschreiben eingelegt und den erhöhten Betrag nicht überwiesen, sondern nur einer Erhöhung um 3 Prozent zugestimmt. Allerdings bekam ich keine Rückmeldung auf dieses Schreiben, sondern der geforderte Betrag wurde abgebucht, obwohl ich die Einzugsmächtigung für diesen Betrag aufgehoben habe.

Ich habe diesen Betrag von meiner Bank zurückbuchen lassen und erhielt daraufhin eine Mahnung, dabei hatte ich die berechtigte Forderung plus 3 % akzeptierter Erhöhung bereits überwiesen.

Auf mein Einschreiben bezüglich des Einspruches vom März 2005 wurde bisher in keinster Weise reagiert.

Auf telefonischer Nachfrage teilte mir die Service-Hotline mit, daß die AVACON mir ihre Preiskalkulation nicht offen zu legen bräuchte, um eine Preiserhöhung von 9 Prozent zu rechtfertigen, ich solle mich nicht so anstellen, es wären ja nur 0,30 Cent pro KWh. Ich habe laut gelacht!
Mir wurde ebenfalls mitgeteilt, daß man die Einzugsermächtigung dahingehend nicht ändern könne, ich aber per Vertrag für ein Lastschriftverfahren verpflichtet wäre. Ich habe darauf hingewiesen, daß ich nicht für die mangelhafte Softwware der Firma AVACON verantwortlich bin. Desweiteren wurden von mir strafrechtliche Konsequenzen angedroht für den Fall, daß entgegen meiner Verfügung andere Beträge als die monatlichen Abschläge eingezogen werden.
Daraufhin sagte man mir, man hätte mich aus dem Lastschriftverfahren entfernt. Somit überweise ich jetzt per Dauerauftrag.
Ich habe ebenfalls fernmündlich mitgeteilt, daß diese Mahnung nicht gerechtfertigt sei, schon gar nicht die geforderten Rückbuchungsgebühren, da zu dem Zeitpunkt schon die Einzugsermächtigung von mir storniert worden war.

Wie gesagt, bis heute habe ich von der AVACON Helmstedt keinerlei Reaktion auf meinen Widerspruch erhalten, nicht mal in Form einer Androhung eines illegalen Gas-Abschaltens, da ich bereits im o.g. Einschreiben darauf verwiesen habe, daß dieses rechtlich nicht möglich sei - außerdem habe ich einen sehr guten Rechtsanwalt!!!
Mal sehen, wann und in welcher Art und Weise (die Herrschaften bei der AVACON sind allesamt sehr unfreundlich am Telefon!!!) reagiert wird.
Grüße
HC

Cremer:
Hallo Ihr zwei,

da habt Ihr ja eine tolle Firma als Versorger der für die Daseinsvorsorge da ist!  :cry:

Die Avacon sollte man noch mehr an den Pranger stellen. Ich würde sofort das zuständige Ministerium für Wirtschaft als Kartellbehörde über den gesamten Schriftwechsel informieren. :evil:

Im Übrigen würde ich künftig auf jedlichen fernmündlichen Kontakt verzichten.

RR-E-ft:
@Cremer

Nicht so respektlos.

Avacon gehört zur E.on Energie AG, dem größten privaten Energiedienstleister und will sich bald in E.on Avacon umbenennen.

Die Kunden sollen dann nicht mehr grün, sondern nur noch rot sehen - wegen des einheitlichen MarKtauftritts des E.ON- Konzerns:

http://www.avacon.de/published_page.aspx?id=640

Weitere Infos zur Muttergesellschaft E.on Energie AG München unter

www.eon-energie.com

http://www.eon-energie.com/Ressources/downloads/com_fac_arc_rep/EEA03_dt.pdf


Schwesterunternehmen der Avacon sind E.on Hanse, E.on Westfalen Weser, E.on Edis, E.on Mitte (bisher EAM Kassel), TEAG Thüringer Energie AG, E.on Bayern.

Vgl. auch hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=963

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=946

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=2747


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
Hallo Herr Fricke,

Tschuldigung für den Tonfall. :oops:

Konnte ja nicht wissen, wer Avacon ist und wer dort die Fäden zieht :idea:
Kenne mich da im Norden nicht so aus.

Aber ROT ist eine gute Farbe für E.on  :!: und für die Kunden :twisted:

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