Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
bjo:
--- Zitat ---Original von Fidel
Moin:
@alle: danke für die guten Tipps
@bjo
--- Zitat ---Ich an deiner Stelle würde folgende Dinge tun
- wiedersprechen
- den Unterzeichner wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen
- Bundesnetzagentur informieren
--- Ende Zitat ---
Widerspruch habe ich eingelegt.
Ist die \"Vortäuschung falscher Tatsachen\" tatsächlich ein Straftatbestand? Macht es wirklich Sinn, dass ich der hiesigen Staatsanwaltschaft davon Mitteilung mache?
Welche Person oder Abteilung wäre denn bei der Bundesnetzagentur anzusprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Fidel
--- Ende Zitat ---
Bundesnetzagentur - Ansprechpartner auf der Homepage!
Vortäuschen falscher Tatsachen ist eine meines Wissens eine Straftat
genaueres - Rechtsanwalt fragen!
RR-E-ft:
@bjo
Vortäuschen falscher Tatsachen in Form von Lügen führt möglicherweise ungesühnt ins Fegefeuer. Strafbar ist das Lügen als solches - bis auf Ausnahmen (Aussage unter Eid) - im Übrigen nicht. Nicht auszudenken, was die Staatsanwälte zu tun hätten, wenn jede Lüge strafbar wäre....
Viele Eltern unterlägen in der Weihnachtszeit der Strafverfolgung wegen der Aussage, dass der Weihnachtsmann die Geschenke gebracht habe. Mancher hätte wohl Strafverfolgung zu besorgen, weil er dem Chef unehrlich einen \"Guten Tag\" gewünscht hat.
Strafbar ist der Betrug. Aber der hat neben der Täuschung viele weitere Tatbestandsvoraussetzungen.
bjo:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@bjo
Vortäuschen falscher Tatsachen in Form von Lügen führt möglicherweise ungesühnt ins Fegefeuer. Strafbar ist das Lügen als solches - bis auf Ausnahmen (Aussage unter Eid) - im Übrigen nicht. Nicht auszudenken, was die Staatsanwälte zu tun hätten, wenn jede Lüge strafbar wäre.... Strafbar ist der Betrug. Aber der hat neben der Täuschung viele weitere Tatbestandsvoraussetzungen.
--- Ende Zitat ---
Danke wieder was gelernt!
Gleich mal eine Frage.
Ist es möglich gegen den Unterzeichner (Handschriftlich) einer Sperrandrohung mit Fristsetzung vorzugehen?
Der / die Betroffene hat natürlich vorher Wiederspruch eingelegt!
Fidel:
Moin, Zusammen:
Heute erhalte ich also vom Gasversorger meines Vertrauens ein Antwortschreiben auf meinen Widerspruch gegen die in meinem Original-Posting zitierte Kündigung:
\"Helmstedt, 21.02.2008
Preise der E.ON Avacon AG
Sehr geehrter Herr Gasverbraucher,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Preiswiderspruchsschreiben vom 17.02.2008 und 19.02.2008.
Bezüglich Ihres Schreibens vom 19.02.2008 welches wir per Fax erhalten haben, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Nach Überprüfung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes, bitten wir Sie, unser Schreiben vom 13.02.2008 als \"nichtig\" zu betrachten.
Auf der 2. Seite Ihres Schreibens zeigen Sie uns Ihre Abrechnung für Erdgas (Zeitraum 15.03.2007 bis 31.01.2008 ) an. Für die Sparte Strom merken Sie nur an, dass Sie wegen Anbieterwechsel zum 28.02.2007 zu einem anderen Versorger gewechselt sind. Hier handelt es sich leider um einen Lesefehler. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.
Selbstverständlich wird Ihr Verbrauch für die Sparte Erdgas weiterhin zu den Konditionen des Vertrages ErdgasClassic abgerechnet.
Ihr Vertragskonto weist derzeit eine offene Forderung von EUR xxx,xx auf. Wir bitten um Überweisung des Betrages. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Damit besteht für Sie die Möglichkeit, die aus den Preisanpassungen resultierenden Mehrbeträge Gegebenenfalls zurückzufordern.
Da wir bezüglich der Offenlegung der Kalkulation und unserer Forderungsansprüche inzwischen mehrfach schriftlich Stellung genommen haben, bitten wir Sie um Verständnis, dass zu diesen Fragen bei unveränderter Sachlage keine Antwortschreiben mehr von uns verfasst werden.
Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir für Sie in der beiliegenden Broschüre zusammengestellt.
Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie im Internet unter http://www.eon-avacon.com.
Wertvolle Tipps, wie und wo Sie in Ihrem Haushalt überall Energie einsparen können, finden Sie unter http://www.energieeffizienz.eon-avacon.com.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Avacon AG
i.v.
André Dreyer
i.A.
Edith Fierlej\"
Zu der in diesem Schreiben erwähnten Seite 2 wäre noch folgendes zu erklären:
Ich zahle halbmonatlich Abschlagsbeträge, die sich aus meinem jeweils durch eigene Zählerablesung ermittelten Energieverbrauch ergeben. E.ON Avacon erhält dazu von mir jeweils eine detaillierte Abrechnung. Bis zum 28.02.2007 enthielt diese Abrechnung die Beträge für Strom und Gas.
Seit meinem Wechsel des Stromversorgers zum 01.03.2007 (Lichtblick) ist der Betrag für Strom jeweils 0,00 EUR. In meiner Abrechnung dazu dann jeweils der Hinweis auf den Versorgerwechsel.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt bereitete dieser Hinweis meinem EVU keinerlei Probleme. Möglich also, dass es sich diesmal tatsächlich um einen Irrtum handelte.
Den Vorschlag, doch den ausstehenden Betrag unter Vorbehalt zu zahlen werde ich wohl nicht aufgreifen. ;)
Gruß
Fidel
AKW NEE:
Hallo und guten Tag,
hat die die Avacon bis zum Termin des Stromwechsels für Gas den Duett-Tarif berechnet?
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