Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
Fidel:
Moin, Zusammen.
Seit dem Abrechungsjahr 2005-2006 zahle ich an E.ON Avacon nur den Grund- und Verbrauchspreis von 2004. Widerspruch auf Grundlage von § 315 wurde mehrfach eingelegt. Außer den üblichen bösen Worten und konsequenzlosen Drohungen meines Versorgers gab es bisher keine weiteren Probleme.
Nun erhalte ich vor Kurzem das folgende Schreiben:
\"Helmstedt, 13.02.2008
Verbrauchsstelle: Verbrauchsstellenstraße 1, 12345 Verbrauchsstellenort
Kunde: Herr XXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.01.2008. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung.
Unter Berücksichtigung des Sonderkündigungsrechts bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung des Vertrags ErdgasClassic zum 28.02.2008. Bitte teilen Sie auf der beigefügten Ablesekarte Ihren Zählerstand zu diesem Termin mit - gern auch telefonisch oder online.
Aufgrund Ihrer Kündigung werden wir Sie ab dem 01.03.2008 zu den Konditionen unseres Grundversorgungstarifs ErdgasTarif weiter versorgen.
Als Ihr Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet. Sie in Notfällen oder bei Gefährdung der Versorgungssicherheit gemäß $2 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zu unseren Allgemeinen Preisen ErdgasTarif zu versorgen. Dies trifft auch dann zu, wenn die Versorgung durch das von Ihnen beauftragte Unternehmen zum Kündigungsdatum nicht zustande kommt.
Wenn Sie Ihren Entschluss, den Gasliefervertrag bei E.ON Avacon zu kündigen, noch einmal überdenken wollen, würden wir uns sehr freuen.\"
Erstaunlicherweise gab es das Schreiben vom 31.01.2008 von mir gar nicht! Ich habe auch zu keinem anderen Zeitpunkt eine wie auch immer geartete Kündigung gegenüber E.ON Avacon ausgesprochen.
Im Prinzip kann es mir wohl gleichgültig sein, ob mein Versorger nun zukünftig zum Tarif der Grundversorgung abrechnet,oder?
Oder sollte ich aufgrund dieses Schreibens - wie auch immer - tätig werden?
Falls ja, auf welche Weise?
Viele Grüße
Fidel
bjo:
--- Zitat ---Original von Fidel
Moin, Zusammen.
Seit dem Abrechungsjahr 2005-2006 zahle ich an E.ON Avacon nur den Grund- und Verbrauchspreis von 2004. Widerspruch auf Grundlage von § 315 wurde mehrfach eingelegt. Außer den üblichen bösen Worten und konsequenzlosen Drohungen meines Versorgers gab es bisher keine weiteren Probleme.
Nun erhalte ich vor Kurzem das folgende Schreiben:
\"Helmstedt, 13.02.2008
Verbrauchsstelle: Verbrauchsstellenstraße 1, 12345 Verbrauchsstellenort
Kunde: Herr XXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.01.2008. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung.
Unter Berücksichtigung des Sonderkündigungsrechts bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung des Vertrags ErdgasClassic zum 28.02.2008. Bitte teilen Sie auf der beigefügten Ablesekarte Ihren Zählerstand zu diesem Termin mit - gern auch telefonisch oder online.
Aufgrund Ihrer Kündigung werden wir Sie ab dem 01.03.2008 zu den Konditionen unseres Grundversorgungstarifs ErdgasTarif weiter versorgen.
Als Ihr Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet. Sie in Notfällen oder bei Gefährdung der Versorgungssicherheit gemäß $2 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zu unseren Allgemeinen Preisen ErdgasTarif zu versorgen. Dies trifft auch dann zu, wenn die Versorgung durch das von Ihnen beauftragte Unternehmen zum Kündigungsdatum nicht zustande kommt.
Wenn Sie Ihren Entschluss, den Gasliefervertrag bei E.ON Avacon zu kündigen, noch einmal überdenken wollen, würden wir uns sehr freuen.\"
Erstaunlicherweise gab es das Schreiben vom 31.01.2008 von mir gar nicht! Ich habe auch zu keinem anderen Zeitpunkt eine wie auch immer geartete Kündigung gegenüber E.ON Avacon ausgesprochen.
Im Prinzip kann es mir wohl gleichgültig sein, ob mein Versorger nun zukünftig zum Tarif der Grundversorgung abrechnet,oder?
Oder sollte ich aufgrund dieses Schreibens - wie auch immer - tätig werden?
Falls ja, auf welche Weise?
Viele Grüße
Fidel
--- Ende Zitat ---
Hallo,
wenn du kein derartiges Schreiben abgeschickt hast wolle die dich in eine schelchtere Lage bringen wenn´s vor Gericht geht.
Ich an deiner Stelle würde folgende Dinge tun
- wiedersprechen
- den Unterzeichner wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen
- Bundesnetzagentur informieren
Christian Guhl:
@Fidel
Ich glaube gar nicht mal, das es bös gemeint ist. Das ist wieder mal die übliche \"Planlosigkeit\", die wir von Avacon kennen. Mit einem Anruf oder einer Mail dürfte das zu klären sein. Übrigens gibt es bei \"Classic\" kein Kündigungsrecht. Der Kunde wurde ohne Unterschrift in dieses \"Sonderabkommen in der Grundversorgung\" (so nennt es Avacon) eingestuft. Die GVV gelten nicht, AGBs wurden nicht vereinbart. Was wollen die überhaupt ?
AKW NEE:
@ Fidel
Ich glaube , dass Christian Guhl recht hat. Um rechtlich aber auf der sicheren Seite zu sein, würde ich zusätzlich wie bjo vorschlägt vorgehen.
Fidel:
Moin:
@alle: danke für die guten Tipps
@bjo
--- Zitat ---Ich an deiner Stelle würde folgende Dinge tun
- wiedersprechen
- den Unterzeichner wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen
- Bundesnetzagentur informieren
--- Ende Zitat ---
Widerspruch habe ich eingelegt.
Ist die \"Vortäuschung falscher Tatsachen\" tatsächlich ein Straftatbestand? Macht es wirklich Sinn, dass ich der hiesigen Staatsanwaltschaft davon Mitteilung mache?
Welche Person oder Abteilung wäre denn bei der Bundesnetzagentur anzusprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Fidel
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln