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Autor Thema: E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben  (Gelesen 5190 mal)

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Offline Fidel

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« am: 17. Februar 2008, 22:39:39 »
Moin, Zusammen.

Seit dem Abrechungsjahr 2005-2006 zahle ich an E.ON Avacon nur den Grund- und Verbrauchspreis von 2004. Widerspruch auf Grundlage von § 315 wurde mehrfach eingelegt. Außer den üblichen bösen Worten und konsequenzlosen Drohungen meines Versorgers gab es bisher keine weiteren Probleme.

Nun erhalte ich vor Kurzem das folgende Schreiben:


\"Helmstedt, 13.02.2008

Verbrauchsstelle: Verbrauchsstellenstraße 1, 12345 Verbrauchsstellenort
Kunde: Herr XXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.01.2008. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung.

Unter Berücksichtigung des Sonderkündigungsrechts bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung des Vertrags ErdgasClassic zum 28.02.2008. Bitte teilen Sie auf der beigefügten Ablesekarte Ihren Zählerstand zu diesem Termin mit - gern auch telefonisch oder online.

Aufgrund Ihrer Kündigung werden wir Sie ab dem 01.03.2008 zu den Konditionen unseres Grundversorgungstarifs ErdgasTarif weiter versorgen.

Als Ihr Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet. Sie in Notfällen oder bei Gefährdung der Versorgungssicherheit gemäß $2 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zu unseren Allgemeinen Preisen ErdgasTarif zu versorgen. Dies trifft auch dann zu, wenn die Versorgung durch das von Ihnen beauftragte Unternehmen zum Kündigungsdatum nicht zustande kommt.

Wenn Sie Ihren Entschluss, den Gasliefervertrag bei E.ON Avacon zu kündigen, noch einmal überdenken wollen, würden wir uns sehr freuen.\"


Erstaunlicherweise gab es das Schreiben vom 31.01.2008 von mir gar nicht! Ich habe auch zu keinem anderen Zeitpunkt  eine wie auch immer geartete Kündigung gegenüber E.ON Avacon ausgesprochen.

Im Prinzip kann es mir wohl gleichgültig sein, ob mein Versorger nun zukünftig zum Tarif der Grundversorgung abrechnet,oder?

Oder sollte ich aufgrund dieses Schreibens - wie auch immer - tätig werden?

Falls ja, auf welche Weise?

Viele Grüße
Fidel

Offline bjo

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #1 am: 17. Februar 2008, 23:26:09 »
Zitat
Original von Fidel
Moin, Zusammen.

Seit dem Abrechungsjahr 2005-2006 zahle ich an E.ON Avacon nur den Grund- und Verbrauchspreis von 2004. Widerspruch auf Grundlage von § 315 wurde mehrfach eingelegt. Außer den üblichen bösen Worten und konsequenzlosen Drohungen meines Versorgers gab es bisher keine weiteren Probleme.

Nun erhalte ich vor Kurzem das folgende Schreiben:


\"Helmstedt, 13.02.2008

Verbrauchsstelle: Verbrauchsstellenstraße 1, 12345 Verbrauchsstellenort
Kunde: Herr XXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.01.2008. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung.

Unter Berücksichtigung des Sonderkündigungsrechts bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung des Vertrags ErdgasClassic zum 28.02.2008. Bitte teilen Sie auf der beigefügten Ablesekarte Ihren Zählerstand zu diesem Termin mit - gern auch telefonisch oder online.

Aufgrund Ihrer Kündigung werden wir Sie ab dem 01.03.2008 zu den Konditionen unseres Grundversorgungstarifs ErdgasTarif weiter versorgen.

Als Ihr Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet. Sie in Notfällen oder bei Gefährdung der Versorgungssicherheit gemäß $2 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zu unseren Allgemeinen Preisen ErdgasTarif zu versorgen. Dies trifft auch dann zu, wenn die Versorgung durch das von Ihnen beauftragte Unternehmen zum Kündigungsdatum nicht zustande kommt.

Wenn Sie Ihren Entschluss, den Gasliefervertrag bei E.ON Avacon zu kündigen, noch einmal überdenken wollen, würden wir uns sehr freuen.\"


Erstaunlicherweise gab es das Schreiben vom 31.01.2008 von mir gar nicht! Ich habe auch zu keinem anderen Zeitpunkt  eine wie auch immer geartete Kündigung gegenüber E.ON Avacon ausgesprochen.

Im Prinzip kann es mir wohl gleichgültig sein, ob mein Versorger nun zukünftig zum Tarif der Grundversorgung abrechnet,oder?

Oder sollte ich aufgrund dieses Schreibens - wie auch immer - tätig werden?

Falls ja, auf welche Weise?

Viele Grüße
Fidel

Hallo,
wenn du kein derartiges Schreiben abgeschickt hast wolle die dich in eine schelchtere Lage bringen wenn´s vor Gericht geht.

Ich an deiner Stelle würde folgende Dinge tun
- wiedersprechen
- den Unterzeichner wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen
- Bundesnetzagentur informieren

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #2 am: 18. Februar 2008, 18:26:46 »
@Fidel
Ich glaube gar nicht mal, das es bös gemeint ist. Das ist wieder mal die übliche \"Planlosigkeit\", die wir von Avacon kennen. Mit einem Anruf oder einer Mail dürfte das zu klären sein. Übrigens gibt es bei \"Classic\" kein Kündigungsrecht. Der Kunde wurde ohne Unterschrift in dieses \"Sonderabkommen in der Grundversorgung\" (so nennt es Avacon) eingestuft. Die GVV gelten nicht, AGBs wurden nicht vereinbart. Was wollen die überhaupt ?

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #3 am: 18. Februar 2008, 18:59:01 »
@ Fidel

Ich glaube , dass Christian Guhl recht hat. Um rechtlich aber auf der sicheren Seite zu sein, würde ich zusätzlich wie bjo vorschlägt vorgehen.

Offline Fidel

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #4 am: 19. Februar 2008, 20:56:34 »
Moin:

@alle: danke für die guten Tipps

@bjo
Zitat
Ich an deiner Stelle würde folgende Dinge tun
- wiedersprechen
- den Unterzeichner wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen
- Bundesnetzagentur informieren

Widerspruch habe ich eingelegt.

Ist die \"Vortäuschung falscher Tatsachen\" tatsächlich ein Straftatbestand? Macht es wirklich Sinn, dass ich der hiesigen Staatsanwaltschaft davon Mitteilung mache?

Welche Person oder Abteilung wäre denn bei der Bundesnetzagentur anzusprechen?

Mit freundlichen Grüßen
Fidel

Offline bjo

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #5 am: 19. Februar 2008, 22:58:34 »
Zitat
Original von Fidel
Moin:

@alle: danke für die guten Tipps

@bjo
Zitat
Ich an deiner Stelle würde folgende Dinge tun
- wiedersprechen
- den Unterzeichner wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen
- Bundesnetzagentur informieren

Widerspruch habe ich eingelegt.

Ist die \"Vortäuschung falscher Tatsachen\" tatsächlich ein Straftatbestand? Macht es wirklich Sinn, dass ich der hiesigen Staatsanwaltschaft davon Mitteilung mache?

Welche Person oder Abteilung wäre denn bei der Bundesnetzagentur anzusprechen?

Mit freundlichen Grüßen
Fidel

Bundesnetzagentur - Ansprechpartner auf der Homepage!
Vortäuschen falscher Tatsachen ist eine meines Wissens eine Straftat
genaueres - Rechtsanwalt fragen!

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #6 am: 20. Februar 2008, 00:02:27 »
@bjo

Vortäuschen falscher Tatsachen in Form von Lügen führt möglicherweise  ungesühnt ins Fegefeuer. Strafbar ist das Lügen als solches - bis auf Ausnahmen (Aussage unter Eid) - im Übrigen nicht. Nicht auszudenken, was die Staatsanwälte zu tun hätten, wenn jede Lüge strafbar wäre....

Viele Eltern unterlägen in der Weihnachtszeit der Strafverfolgung wegen der Aussage, dass der Weihnachtsmann die Geschenke gebracht habe. Mancher hätte wohl Strafverfolgung zu besorgen, weil er dem Chef unehrlich einen \"Guten Tag\" gewünscht hat.

Strafbar ist der Betrug. Aber der hat neben der Täuschung viele weitere Tatbestandsvoraussetzungen.

Offline bjo

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #7 am: 20. Februar 2008, 20:41:44 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

Vortäuschen falscher Tatsachen in Form von Lügen führt möglicherweise  ungesühnt ins Fegefeuer. Strafbar ist das Lügen als solches - bis auf Ausnahmen (Aussage unter Eid) - im Übrigen nicht. Nicht auszudenken, was die Staatsanwälte zu tun hätten, wenn jede Lüge strafbar wäre.... Strafbar ist der Betrug. Aber der hat neben der Täuschung viele weitere Tatbestandsvoraussetzungen.

Danke wieder was gelernt!

Gleich mal eine Frage.
Ist es möglich gegen den Unterzeichner (Handschriftlich) einer Sperrandrohung mit Fristsetzung vorzugehen?
Der / die Betroffene hat natürlich vorher Wiederspruch eingelegt!

Offline Fidel

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #8 am: 23. Februar 2008, 22:20:28 »
Moin, Zusammen:

Heute erhalte ich also vom Gasversorger meines Vertrauens ein Antwortschreiben auf meinen Widerspruch gegen die in meinem Original-Posting zitierte Kündigung:

\"Helmstedt, 21.02.2008

Preise der E.ON Avacon AG

Sehr geehrter Herr Gasverbraucher,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Preiswiderspruchsschreiben vom 17.02.2008 und 19.02.2008.

Bezüglich Ihres Schreibens vom 19.02.2008 welches wir per Fax erhalten haben, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

Nach Überprüfung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes, bitten wir Sie, unser Schreiben vom 13.02.2008 als \"nichtig\" zu betrachten.

Auf der 2. Seite Ihres Schreibens zeigen Sie uns Ihre Abrechnung für Erdgas (Zeitraum 15.03.2007 bis 31.01.2008 ) an. Für die Sparte Strom merken Sie nur an, dass Sie wegen Anbieterwechsel zum 28.02.2007 zu einem anderen Versorger gewechselt sind. Hier handelt es sich leider um einen Lesefehler.  Hierfür möchten wir uns entschuldigen.

Selbstverständlich wird Ihr Verbrauch für die Sparte Erdgas weiterhin zu den Konditionen des Vertrages ErdgasClassic abgerechnet.

Ihr Vertragskonto weist derzeit eine offene Forderung von EUR xxx,xx auf. Wir bitten um Überweisung des Betrages. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Damit besteht für Sie die Möglichkeit, die aus den Preisanpassungen resultierenden Mehrbeträge Gegebenenfalls zurückzufordern.

Da wir bezüglich der Offenlegung der Kalkulation und unserer Forderungsansprüche inzwischen mehrfach schriftlich Stellung genommen haben, bitten wir Sie um Verständnis, dass zu diesen Fragen bei unveränderter Sachlage keine Antwortschreiben mehr von uns verfasst werden.

Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir für Sie in der beiliegenden Broschüre zusammengestellt.

Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie im Internet unter http://www.eon-avacon.com.

Wertvolle Tipps, wie und wo Sie in Ihrem Haushalt überall Energie einsparen können, finden Sie unter http://www.energieeffizienz.eon-avacon.com.

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Avacon AG
i.v.
André Dreyer
i.A.
Edith Fierlej\"

Zu der in diesem Schreiben erwähnten Seite 2 wäre noch folgendes zu erklären:

Ich zahle halbmonatlich Abschlagsbeträge, die sich aus meinem jeweils durch eigene Zählerablesung ermittelten Energieverbrauch ergeben. E.ON Avacon erhält dazu von mir jeweils eine detaillierte Abrechnung. Bis zum 28.02.2007 enthielt diese Abrechnung die Beträge für Strom und Gas.

Seit meinem Wechsel des Stromversorgers zum 01.03.2007 (Lichtblick) ist der Betrag für Strom jeweils 0,00 EUR. In meiner Abrechnung dazu dann jeweils der Hinweis auf den Versorgerwechsel.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt bereitete dieser Hinweis meinem EVU keinerlei Probleme.  Möglich also, dass es sich diesmal tatsächlich um einen Irrtum handelte.

Den Vorschlag, doch den ausstehenden Betrag unter Vorbehalt zu zahlen werde ich wohl nicht aufgreifen.  ;)

Gruß
Fidel

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon bezieht sich auf fiktives Schreiben
« Antwort #9 am: 25. Februar 2008, 10:27:38 »
Hallo und guten Tag,
hat die die Avacon bis zum Termin des Stromwechsels für Gas den Duett-Tarif berechnet?

 

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