Energiepreis-Protest > ENTEGA

Strom - Anbieterwechsel

<< < (2/2)

Energierebell:
@Cremer
Der Tarif Entega Family wurde abgeschaft und der Tarif Clever eingeführt. In einer telefonishcen Werbeaktion hießes, das der neue Tarif ja viel günstiger sei und ich gegenüber dem jetzigen bis zu 200EUR/Jahr sparen könne. Blauäugig habe ich damals zugestimmt, aber als die Unterlagen kamen sah alles ganz anders aus. Somit habe ich dem Wechsel widersprochen und die Wiedereinstufung in den Familytarif verlangt. Da es diesen aber ja nicht mehr gibt, hat man mich in den Basis-Tarif eingestuft, eine Kündigung des alten Tarifs habe ich nie erhalten. Da der Preis des Basis-Tarifs am Anfang aber mit dem des Family identisch war (GP&AP), fand ich es nicht so dramatisch (war damals noch nicht so mit der (Strom)Materie beschäftigt). Aber jetzt drehen die gewaltig am (Finanz)Rad und ich weiß noch nicht, wie ich mich genau wehren soll, vor allem auch gegen den Grundpreis, der jetzt fast 3x so hoch ist. Der AP ist ja auch ca. 45% gestiegen!

Energierebell

Cremer:
@Energierebell,

es stellt sich die Frage, ob der alte Vertrag bei der  Vorlage des neuen wirksam gekündigt wurde.

Es komt auf den Wortlaut drauf an.

Energierebell:
@Cremer

Es gab lediglich ein Begrüßungsschreiben für den neuen Vertrag/Tarif, inkl. Hinweis, dass dieser innerhalb 2 Wochen widerrufen werden kann, was ich auch per Einschreiben getan habe. Der alte Tarif wurde in diesem Schreiben weder erwähnt noch gekündigt.

Gruß
Energierebell

Energierebell:
@Cremer

Welchen Möglichkeiten hat man denn nun als Stromkunde in der Grundversorgung ( unabhängig davon wie man in diese geraten ist). Muss man die drastischen und teils willkürlich erscheinenden Erhöhungen (auch GP!) hinnehmen oder kann/sollte man hier §315 ziehen? Es kann doch nicht sein, dass man innerhalb 6 Monaten eine Verdreifachung des GP und das 1,5-fache des AP hinnehmen muss, oder?

Was rät denn hier der Bund der Energieverbraucher?

Energierebell

Cremer:
@Energierebell,

in dem Schreiben muss ausdrücklich hingewiesen/zum Ausdruck gebracht werden, dass der alte vertrag gekündigt wurde.

Preissteiegerungen kann man mit § 315 widersprechen, Musterbrief verwenden, andere Möglichkeit hgibt es nicht, außer Anbieterwechsel  ;)

Aber da komt man vom Regen in die Traufe

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln