Energiepreis-Protest > ENTEGA
Strom - Anbieterwechsel
marlukan:
Hallo,
habe mich im November 2007 über die \"autom. Umstellung\" in einen neuen Tarif geärgert, und darauf hin Widerspruch gegen den Tarifwechsel eingelegt und einen Anbieterwechsel eingeleitet.
Jetzt habe ich die Abrechnung (Abrechnungszeitraum bis 30.01.2008) erhalten und stelle fest, daß ich ab 01.01.2008 in den teureren Basistarif eingestuft wurde.
Was soll das, und...dürfen die das ?
RR-E-ft:
@markulan
\"Automatischen Umstellungen\" hat der BGH im Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 eine klare Absage erteilt.
Ein abgeschlossener Vertrag gilt für beide Seiten zu den vereinbarten Konditionen, bis der Vertrag wirksam gekündigt ist.
Energierebell:
Und wie verfährt man dann in einem solchen Fall? Einspruch gegen die Tarifumstellung und den alten Grund- und Arbeitspreis weiter für die Jahresabrechnung zugrunde legen?
Was passiert, wenn EVU dann den Tarif kündigt und man in den Basistarif eingestuft wird?
Bei mir war es so, dass ich in den Basistarif umgestuft wurde und die Preise erstmal identisch blieben. Mittlerweile ist der Grundpreis um ca. 70,-EUR! und der Arbeitspreis um 5,3ct/kwh! gestiegen!
Lege ich also Widerspruch gegen die Tarifumstellung ein oder einfach Billigkeitseinwand gegen GP und AP?
Gruß
Energierebell
eislud:
@Energierebell
Einer Tarifumstellung muß man nicht widersprechen, weil der abgeschlossene Vertrag solange gilt, bis er wirksam gekündigt ist oder sich die Parteien auf einen neuen Tarif geeinigt haben. Mit einem Widerspruch gegen eine Tarifumstellung würde man dem Versorger nur eine Kündigung nahelegen.
Für die automatische Tarifumstellung in einen wiederum anderen Tarif bei Widerspruch gegen die eigentliche Tarifumstellung, so wie es offensichtlich bei @marlukan der Fall ist, gilt das gleiche.
Gehört man zu den Widersprüchlern, zahlt man weiter die Arbeits- und Grundpreise wie bisher.
Gehört man noch nicht zu den Widersprüchlern, sollte man sich dann wohl ab sofort dazugesellen.
An der Stelle von @marlukan könnte man die Abschlußrechnung um die Differenz zwischen dem bisherigen Tarif und dem teureren Basistarif kürzen, eine eigene Jahresrechnung aufmachen und dies dem Versorger mitteilen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn sich die Arbeit auch lohnt. Ein Monat im Basistarif reicht dafür wohl nicht.
Also keinen Widerspruch gegen Tarifumstellung einlegen und weiter mit Billigkeitseinwand...
Gruss eislud
Cremer:
@Energierebell,
was war denn der grund, dass der versorger Ihnen den Vertrag/Tarif umgestellt hat?
Widerspruch gemäß § 315?
Ohne Anlass machen die sotwas nicht.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln