@bjo
Womöglich Annette, Undine, Fred, Klaus und Herbert.
@555whole
Die Sache sollte von einem Rechtsanwalt darauf geprüft werden, mit wem der ursprüngliche Stromlieferungsvertrag wann auf welcher Grundlage zustande kam, wer ggf. als Gesamtschuldner haftet und ob der so geschlossene Vertrag überhaupt schon wirksam beendet wurde, was Voraussetzung dafür ist, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 VIII ZR 144/06). Zudem wäre zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Einstellung der Stromversorgung überhaupt vorlagen.