Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe  (Gelesen 9946 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline 555whole

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe
« am: 15. Februar 2008, 10:27:25 »
folgende situation.
Seit Juni letzten Jahres wohne ich mit 3 weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft. Schon immer gab es Probleme bei Miet/Stromzahlungen etc. bei ihnen. Der Vermieter kündigte zum 31.12. und ich wohne nun ab 1.3. mit 3 neuen Personen in der selben Wohnung.
Jetzt hat unser Versorger den Strom abgestellt, da ich eine endabrechnung machen wollte für uns 4, die wir bis zum 31.12. hier gewohnt haben. 1200 EUR forderte die KEVAG und ich war nicht in der lage diesen Betrag alleine in 2 tagen zu zahlen.
Ab dem 1.3. wirkt der neue Mietvertrag mit den 3 neuen Personen und mir. Ist es rechtens das die KEVAG sagt:

So lange ein Mieter aus dem Vorvertrag ( ich in dem Falle) weiter in dieser Wohnung wohnt, ist es egal ob ein neuer Mietvertrag existiert. Strom wird erst dann wieder in diese Wohnung geliefert wenn entweder niemand der Vormieter mehr hier wohnt oder die Rechnung komplett bezahlt ist. Die 3 neuen Personen die jetzt hier einziehen können doch nichts dafür???

Würde mich über eine Antwort freuen...
Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe
« Antwort #1 am: 15. Februar 2008, 11:35:28 »
Hallo,
Ein Strommietvertrag im Privathaushalten ist an zumindest eine Person geknüpft. Und solange wie diese Person in der Wohnung wohnt bleibt der Vertrag bestehen.

Offline 555whole

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe
« Antwort #2 am: 15. Februar 2008, 11:56:12 »
ja aber wie sieht es aus wenn zum 01.03.08 insgesamt 4 Personen in der WG wohnen ( 3 neue und ein \"alter\" der auch in der alten rechnung mit aufgeführt ist)
kann der energieversorger dann ab dem 1.3. für alle personen die jetztr hier wohnen und nichts mit der vergangenheit zu tun haben (ausser eine person) den wiederanschluss verweigern??

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe
« Antwort #3 am: 15. Februar 2008, 13:30:34 »
Wer ist alles im ursprünglichen Vertrag gelistet ?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe
« Antwort #4 am: 15. Februar 2008, 13:40:09 »
@bjo

Womöglich Annette, Undine, Fred, Klaus und Herbert. ;)

@555whole

Die Sache sollte von einem Rechtsanwalt darauf geprüft werden, mit wem der ursprüngliche Stromlieferungsvertrag wann auf welcher Grundlage  zustande kam, wer ggf. als Gesamtschuldner haftet und ob der so geschlossene Vertrag überhaupt schon wirksam beendet wurde, was Voraussetzung dafür ist, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 VIII ZR 144/06). Zudem wäre zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Einstellung der Stromversorgung überhaupt vorlagen.

Offline maul

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Stromsperre rechtmässig , bitte lesen, brauche hilfe
« Antwort #5 am: 18. Februar 2008, 16:22:29 »
Hallo!!!

Der Netzbetreiber hat schon das Recht, den Strom abzustellen wenn einer der alten Vertragspartner noch in der Wohnung ist. Und mal ehrlich - die wollten die 1200 Euro sicher nicht innerhalb von 2 Tagen. Da gab es vorher sicher die eine oder andere Mahnung, oder?

Red doch einfach mal mit den Leuten. Frag nach einer Ratenzahlung... die meisten machen da mit...

Gruß
Maul

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz