Die Frage des Durchmessers kann man wohl ganz einfach klären. Dazu erfolgten schon Hinweise
link:
http://www.gfue.org/grundlagen_trf.htmoder
http://www.dvgw.de/gas/netze-und-anlagen/verlegetechniken/oder
http://www.dvfg.de/index.php?session=26efl1jbh3hss266befr9rn3s2&entryid=81#rohrleitungSuchmaschine anfragen!
Neben diesem technischen Detail, das mit Sicherheit zufriedenstellend beantwortet werden kann gibt es in ihrem Fall aber noch ein viel größeres Problem.
Sie wollen evtl einen \"Kauftank mit Erstbefüllung\" unterschreiben.
Was soll das werden? Ein Tank, der ihr Eigentum ist? Dazu müssen sie keinen Vertrag unterschreiben. Sie bestellen Gas, bekommen das geliefert und bezahlen die Rechnung. Das war´s dann auch schon.
Alles, was mit Vertrag zu tun hat, ist auch mit Vorsicht zu genießen oder besser gesagt, davon sollte man tunlichst die Finger lassen. Warum? Weil man später, wenn man die ganze Wahrheit dieser Verträge kennt, sich fragen wird, wieso man jemals so einen Vertrag unterschrieben hat.
Konkret: klären sie die Frage des Eigentums.
Eigentum heißt: es ist ihr Tank, sie können das Gas dazu kaufen, wo und bei wem sie wollen. Alles andere ist kein Eigentum und sie lassen sich nur auf irgendwelche Wartungs-, und Lieferverträge ein.
Übrigens: auch freie Händler bieten Beratungsservice und wollen dafür keine Unterschrift. Jeder Heizungsbauer mit einer entsprechenden Zulassung f+ür Flüssiggas wird sie hier auch beraten können.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht was bess´res findet.
Guten Erfolg!
H. Watzl