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Autor Thema: Durchmesser für Mauerdurchführung  (Gelesen 3934 mal)

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Offline Mia76

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Durchmesser für Mauerdurchführung
« am: 14. Februar 2008, 20:00:09 »
Hallo,

mal eine Frage:

Gibt es eine Norm für den Durchmesser der Mauerdurchführung für die Flüssiggasleistung in der der Kellerwand?

Wir bauen ein Haus mit Fertigkeller - im Fertigkeller wird eine Öffnung für die Flüssiggasleitung vorgesehen. Gibt es hier ein Standardmaß für die Durchführung für die Leitung? Von einem Anbieter (TEGA) habe ich die Vorgabe von 70mm bekommen - allerdings haben wir uns noch nicht final entschieden, ob wir tatsächlich bei diesem Anbieter den Kaufvertrag (Kauftank mit Erstbefüllung) unterschreiben oder bei einem anderen Anbieter - leider muss das Maß nun bestimmt werden für den Kellerbauer.

Kann uns jemand weiterhelfen?

Gruß und Danke
Mia

Offline Ready XL

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Durchmesser für Mauerdurchführung
« Antwort #1 am: 15. Februar 2008, 13:55:40 »
@Mia76,

...besorge Dir die TRF 1996, da steht alles drin!

Ready XL

Offline Watzl

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Durchmesser für Mauerdurchführung
« Antwort #2 am: 15. Februar 2008, 16:11:35 »
Die Frage des Durchmessers kann man wohl ganz einfach klären. Dazu erfolgten schon Hinweise
link: http://www.gfue.org/grundlagen_trf.htm
oder http://www.dvgw.de/gas/netze-und-anlagen/verlegetechniken/
oder http://www.dvfg.de/index.php?session=26efl1jbh3hss266befr9rn3s2&entryid=81#rohrleitung

Suchmaschine anfragen!

Neben diesem technischen Detail, das mit Sicherheit zufriedenstellend beantwortet werden kann gibt es in ihrem Fall aber noch ein viel größeres Problem.
Sie wollen evtl einen \"Kauftank mit Erstbefüllung\" unterschreiben.

Was soll das werden? Ein Tank, der ihr Eigentum ist? Dazu müssen sie keinen Vertrag unterschreiben. Sie bestellen Gas, bekommen das geliefert und bezahlen die Rechnung. Das war´s dann auch schon.

Alles, was mit Vertrag zu tun hat, ist auch mit Vorsicht zu genießen oder besser gesagt, davon sollte man tunlichst die Finger lassen. Warum? Weil man später, wenn man die ganze Wahrheit dieser Verträge kennt, sich fragen wird, wieso man jemals so einen Vertrag unterschrieben hat.

Konkret: klären sie die Frage des Eigentums.
Eigentum heißt: es ist ihr Tank, sie können das Gas dazu kaufen, wo und bei wem sie wollen. Alles andere ist kein Eigentum und sie lassen sich nur auf irgendwelche Wartungs-, und Lieferverträge ein.

Übrigens: auch freie Händler bieten Beratungsservice und wollen dafür keine Unterschrift. Jeder Heizungsbauer mit einer entsprechenden Zulassung f+ür Flüssiggas wird sie hier auch beraten können.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht was bess´res findet.

Guten Erfolg!

H. Watzl

Offline Mia76

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Durchmesser für Mauerdurchführung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2008, 23:58:20 »
Hallo,

Danke für die Antworten. Aber scheinbar habe ich Tomaten auf den Augen, aber über ein Maß für den Durchmesser für die Kernbohrung durch die Kellerwand konnte ich bei den Links nichts finden???

Die Suchfunktion hier im Forum hatte ich genutzt, aber ebenfalls keinen Durchmesser für das Loch für den Kellerdurchlaß entdeckt.

Es ist ein freier Händler (z.B. H&H Flüssiggas bzw. Fluessiggas Profis). Das Angebot über einen Kauftank (Eigentümer wäre dann ich) ist nur gültig in Verbindung mit der Erstbefüllung - ansonsten keine Bedingungen oder Vertrag.

Gruß
Mia

Offline Watzl

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Durchmesser für Mauerdurchführung
« Antwort #4 am: 16. Februar 2008, 18:03:09 »
Kernbohrung klingt nach Kellerwand aus Beton. Evtl. sogar WU-Beton.
Die Bohrung ist sicher kein Problem. Das für das Gas notwendige Rohr hat keinen sonderlich großen Durchmesser- etwa 20mm schätze ich.
Das eigentliche Problem ist folgendes:
Bei einer Betonwanne will man in erster Linie Wasserundurchlässigkeit erreichen. Liegt die Bohrung unterhalb des \"Wasserspiegels\", so muss die Druchführung wieder absolut dicht werden. Hierfür gibt es im Fachhandel ganz spezielle Einsätze, die in diese Öffnung eingebaut werden können. Im Einsatz wird das Rohr durchgeführt. De Einsatz selbst muss wieder dicht verpresst werden. Für Fachleute überhaupt kein Problem.

Für die Rohrdurchführung selbst muss evtl. gewährleistet sein, dass dieses nicht abgeschert wird. Das könne passieren, wenn man den Rohrleitungsgraben außen wieder verfüllt und verdichtet. Hier ist also wieder Sachverstand angesagt. Für den Fachmann aber wiederum kein Problem.

Vermutlich ist das deshalb nicht in den einschlägigen Bestimmungen geregelt, weil es da nichts zu regeln gibt. Das Rohr liegt ohne Hohlraum im Boden. Im Keller wird es vermutlich offen sichtbar geführt. Die Leitung wird nach dem Verlegen abgerückt. Alle paar Jahre wird das überprüft. Ein ganz normaler Vorgang. Einem Heizungsbauer und Baufachmann sollte das keine schlaflosen Nächte bereiten.

Die Sache mit dem Tankkauf (Eigentum) und der Erstbefüllung ohne weiteren Vertrag ist in Ordnung.

Guten Erfolg.

H. Watzl

 

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