Energiepreis-Protest > MVV Energie
Stromrechnung kürzen ja/nein Sondervertragskunde
marten:
@willy crest
Es reicht nicht aus, wenn nicht der Versorger schreibt er hat nur gestiegene Bezugskosten weitergegeben.
Als Kunde kann ich das doch gar nicht nachprüfen, ob diese Aussage den Tatsachen entspricht.
Die Billigkeit einer Preiserhöhung bzw. des Gesamtpreises wird durch ein Gericht festgestellt und nicht durch den Versorger.
Also ich glaube nicht alles was mein Versorger mir schreibt.
gruss
marten
willycrest:
@marten
natürlich glaubt hier niemand an etwas, das ein EVU verlauten lässt!
Dann wären wir nicht hier.
Es geht lediglich um die Frage, wie ich und sonstige Stromkunden auf Schreiben der genannten Art reagieren sollen!!!
Beste Grüße
WP
taxman:
--- Zitat ---Original von willycrest
Auf unsere Antwort vom 03.12.2007, indem wir mitteilten, das wir die Rechtsauffassung der MVV betreffend das Urteil des BGH vom 28.03.2007
(AZ VIII ZR 144/06) nicht teilen, da der BGH festgestellt hat, dass § 315 BGB auf Tarifkundenverträge und Verträge der Grundversorgung uneingeschränkt Anwendung findet, schrieb man uns am 01.02.2008, der BGH habe entschieden, dass die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an die Tarifkunden \"im Grundsatz\" der Billigkeit entspricht.
Damit sehe man die MVV-Position bestätigt.
Auch wurden noch LG Urteile angeführt (LG Freiburg und LG Frankfurt/Main vom 03.08.2007), allerdings ohne Angabe von Aktenzeichen.
Es wurde uns nun eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung des zurückgehaltenen Betrages gesetzt, ansonsten man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten werde.
Wie also verhalten, was schreiben?
--- Ende Zitat ---
Unbedingt dringend mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen! Du hast gute und konsequente Vorarbeit geleistet!
willycrest:
@taxman
Danke für die Lorbeeren, doch eigentlich wäre es mir z. Zt. lieber, noch ein wenig mit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu warten, da wir uns zusätzlich noch in einem Rechtsstreit mit unserem Vermieter befinden und diese Angelegenheit zunächst einmal erledigen möchten.
So wie es ausschaut, werde ich wohl das letzte Musterschreiben des BdE bezüglich Gaskunden umbauen und für Stromkunden passend machen müssen.
Auf diesem Wege möchte ich noch andere MVV-Stromkunden aus Mannheim, die den gleichen Weg wie wir beschreiten, um Kontaktaufnahme bitten, da gemeinsames Entgegentreten wohl wirksamer ist.
Für jeden weiteren Tipp bezüglich Widerstand gegen die EVU bin ich dankbar...
Beste Grüße
WP
marten:
@willycrest
Auch wenn Du lieber mit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes warten möchtest, schließe ich micht dem Rat von Taxman an unbedingt dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Es könnte nämlich ein Problem werden wenn Du damit noch länger wartest, dann kurzfristig einen versierten Anwalt für Energierecht zu bekommen.
Ein neuerliches Musterschreiben wird vermutlich gegenüber dem Versorger nicht viel nützen, wenn dieser schon ankündigt für den Fall der Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
gruss
marten
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