Energiepreis-Protest > MVV Energie

Stromrechnung kürzen ja/nein Sondervertragskunde

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willycrest:
Hallo miteinander,

ich bin momentan etwas verunsichert, was den Protest gegen die überhöhten Strompreise angeht, da es in fast allen Beiträgen um Gaspreiserhöhungen geht. Auch das letzte Musterschreiben gegen das BGH-Urteil vom 13.06.2007 ist im Wortlaut für Gaskunden passend.
Da wir aber Gas über den Vermieter abrechnen (Preise sind schon gerügt, aber noch keine Stellungnahme erhalten), beschäftige ich mich momentan mehr mit den Strompreisen.

Was muss ich ändern bzw. weglassen, um ein Schreiben an den Stromversorger abzufassen? Was sollte hinzugefügt werden, um auf die Problematik der Stromkunden einzugehen?

Mit Schreiben vom 01.02.2008 hat unser Versorger (MVV Mannheim) dargelegt unter Bezugnahme auf das o. g. Urteil (AZ VIII ZR 36/06 siehe insbes. Tz 21. des Urteils), der BGH habe entschieden, dass die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an die Tarifkunden im Grundsatz der Billigkeit entspricht.

Es wäre sehr hilfreich, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich ein entsprechendes Musterschreiben fnde bzw. auf was ich bei einem selbst gefertigten Schreiben zu achten habe.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus und grüsse alle Mitstreiter

Wilfried Plum

Mannheim

Zottel:
@willycrest

Zu aller erst musst du mal herausfinden ob du Kunde in der Grundversorgung bist oder über einen so genannten Sonderkundenvertrag (\"Tarif XY Plus ...\") beliefert wirst.

Danach richtet sich der Paragraph, der in deinem  Schreiben an den Versorger zur Anwendung kommt.

Grundversorgung: §315
Sonderkundenvertrag: §307

willycrest:
@Zottel

ich bin mir zu 95% sicher, dass es sich hier um Grundversorgung
(Strom \"Classica\") handelt.
Meine Freundin wohnt seit 20 Jahren hier in dieser Wohnung und sie kann auch nichts gegenteiliges sagen.
Die MVV spricht uns ja auch als \"Tarifkunden\" in Ihren Schreiben an.
Aber ich werde das morgen durch einen Anruf klären...
Nichtsdestotrotz muss ich bis 15.02. entweder zahlen oder ein entsprechendes Verweigerungs-Schreiben an die MVV senden...

Zottel:
Ich habe eben mal gegoogelt und habe folgendes gefunden:

MVV Classica

Scheint als Grundversorgung zu gelten, also ist der 315er relevant.

Wenn du nen Sondervertrag hast und dich auf den 315er in deinem Schreiben beziehst, dann kommt im Antwortschreiben des Versorgers ein Satz wie etwa: \"Der Paragraph 315 findet auf Ihren Vertrag keine Anwendung.\"

Schau mal ob du es ganz genau heraus bekommst, ein Anruf ist sicher sehr hilfreich.

willycrest:
Hallo Zottel,

ich habe mich heute morgen bei der MVV erkundigt. Es ist definitiv ein Vertrag über Grundversorgung. Er besteht seit dem 07.05.1988.

Wir haben mit Schreiben vom 25.10.2006 erstmalig die Unbilligkeit der Strompreiserhöhungen mit dem Musterbrief BdE gerügt. Seitdem sind schon mehrere Schreiben hin und her gegangen. Auch wurden Jahresabrechnungen korrigiert und Mahnschreiben zurückgewiesen.

Zum 21.11.2007 bekamen wir den \"hilfreichen\" Tipp, es stehe uns frei, jederzeit den Anbieter zu wechseln. (Entsprechende Schreibenwerden wohl schon öfter hier diskutiert worden sein)

Auf unsere Antwort vom 03.12.2007, indem wir mitteilten, das wir die Rechtsauffassung der MVV betreffend das Urteil des BGH vom 28.03.2007
(AZ VIII ZR 144/06) nicht teilen, da der BGH festgestellt hat, dass § 315 BGB auf Tarifkundenverträge und Verträge der Grundversorgung uneingeschränkt Anwendung findet, schrieb man uns am 01.02.2008, der BGH habe entschieden, dass die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an die Tarifkunden \"im Grundsatz\" der Billigkeit entspricht.
Damit sehe man die MVV-Position bestätigt.

Auch wurden noch LG Urteile angeführt (LG Freiburg und LG Frankfurt/Main vom 03.08.2007), allerdings ohne Angabe von Aktenzeichen.
Es wurde uns nun eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung des zurückgehaltenen Betrages gesetzt, ansonsten man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten werde.

Wie also verhalten, was schreiben?

Beste Grüße
WP

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