Hallo zusammen,
gestern haben wir den Schock unseres Lebens erhalten: ins Haus flatterte eien Nachzahlung von Primagas iHv 748,62 EUR. Was nun? Hierzu ist zu sagen, dass wir in dem Haus , aus dem wir jetzt ausgezogen sind, mit Flüssiggas versorgt wurden. Laut Liefervertrag kann der lieferant \"bei eienr nicht unwesentlichen Erhöhung der Einstandspreise, Transportkosten, Löhne u/o ör Abgaben die Preise entsprechend der sich daraus ergebenden prozentualen Änderung des Selbstkostenpreises pro 100 l erhöhen\". Die uns zugesandte Rchnung ergibt, dass sich der Preis innerhalb kurzer Zeit 3x erhöht hat: von 1,38 EUR im Sept. 04 auf 1,52 EUR im Dezember 04 und schließlich auf 1,60 EUR im März 05 (Erhöhung jeweils pro cbm).
Könnne wir uns nun auf § 315 BGB berufen? Ich habe gelesen, dass bei iener korrekten Preisänderungsklausel im Vertrag ein solches Vorgehen nutzlos ist. Nur was ist eien \"korrekte Klausel\"?
Gruß udn in Hoffnung auf veiel Antworten
Juliane