Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Berechnung der Abschlagsbeträge  (Gelesen 6722 mal)

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Offline Majue

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« am: 25. November 2007, 17:46:09 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage und hoffe, jemand kann sie beantworten:

wie berechnet Gelsenwasser den Abschlag für Gas?

Die Summer aller Abschlagsbeträge für die neue Abrechnungsperiode 2007/2008 liegt fast 20 % über dem Rechnungsbetrag für die Abrechnungsperiode 2006/2007.

Komisch ist: beim Wasser liegt die Summe der geforderten Abschläge unter dem Rechnungsbetrag für 2006/2007.

Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

Offline Christian Guhl

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #1 am: 25. November 2007, 19:34:47 »
@Majue
Wie Gelsenwasser den Abschlag berechnet kann ich nicht sagen. In den GVV steht folgendes : § 13.1 ....Diese (die Abschlagzahlung) ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagzahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. D.h. die letzte Abrechnung geteilt durch 11 (weil 11 Abschläge und 1 Abrechnung)ergibt den neuen Abschlag. Unser Versorger hier (Eon-Avacon)hat sich etwas ganz Tolles einfallen lassen : Es wird einfach behauptet, der letzte Winter wäre nicht normal gewesen und hat die Abschläge trotz Guthaben in den Abrechnungen drastisch erhöht. Es soll ja immer noch Leute geben, die zahlen, was der Versorger verlangt und so zinslose Kredite in Millionenhöhe vergeben.

Offline eislud

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #2 am: 25. November 2007, 22:52:20 »
@Christian Guhl
Ich glaube Du meintest die letzte Jahresabrechnung geteilt durch 12 (weil 11 Abschläge und 1 Abrechnung).
Gruss eislud

Offline Majue

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #3 am: 26. November 2007, 11:25:06 »
Die Abschläge an Gelsenwasser sind alle zwei Monate fällig. Also wäre ja die Berechnung folgendermaßen:

Gesamtsumme letzte Abrechnung / 6 = Abschlagsbetrag

Der erste ist mit der Nachzahlung/Erstattung fällig, danach dann alle zwei Monate bis zur neuen Jahresrechnung.

Da ich bereits seit 2004 Einspruch wegen Unbilligkeit eingereicht habe, akzeptiere ich auch nur die damals gültigen Preise. Somit zahle ich per Überweisung nur den Abschlag auf Preisbasis 2004 und Verbrauch 2007. Die Einzugsermächtigung habe ich Gelsenwasser schon lange entzogen!
Gruß
Jürgen Markert

Offline Christian Guhl

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #4 am: 26. November 2007, 17:35:44 »
@eislud
Nein, 11 war schon richtig. In dem Monat, in dem die Abrechnung kommt, zahlt man ja keinen Abschlag.

Offline eislud

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #5 am: 26. November 2007, 20:17:17 »
@Christian Guhl
Das würde dann bedeuten, dass man, bei gleichem Verbrauch wie im Vorjahr, mit der Jahresabrechnung nichts mehr zahlen müßte. Oder anders ausgedrückt, man würde dem Versorger in jedem der ersten 11 Monate ein kleines Darlehen gewähren, dafür, dass man im letzten Monat nichts mehr zahlen muß.

Zitat
GasGVV § 13 Abschlagszahlungen
(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen ....
Die GasGVV spricht insofern auch von anteilig, also dem anteiligen Verbrauch, für den Zeitraum, für den die Abschlagszahlung gilt (also 1 Monat, oder wie bei @Majue 2 Monate). Es gibt normalerweise 11 monatliche Abschlagszahlungen, für die insgesamt 11 von den 12 Monatsverbräuchen eben anteilig zu entrichten sind.  

Gruss eislud

Offline userD0010

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #6 am: 13. Januar 2008, 09:52:23 »
Dass die GasGVV wieder die deutliche Handschrift der Energieversorger trägt, dürfte unstreitig sein, insbesondere auch bei den dehnbaren Formulierungen, auch zu den Abschlagzahlungen.
Der Energieverbrauch meines Haushaltes geht nachweislich von Jahr zu Jahr zurüc, dagegen steigt Jahr für Jahr der Energiepreis überproportional.
Dem bin ich durch den Unbilligkeitseinwand entgegengetreten und zahle den jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage der Preise Sept. 2004 zuzügl. einer zuerkannten Preiserhöhung von 2 % p.A.
Natürlich nehme ich dann den zuletzt ermittelten Jahresverbrauch als Grundlage für die Kalkulation meiner Abschlagzahlungen für den künftigen Verbrauchszeitraum plus der Nebenkosten, dividiere dies durch 11, um daraus meine Abschlagzahlungen zu errechnen, die ich natürlich meinem Energielieferanten plausibel schriftlich darlege.
Da die Verordnungen und Bedingungen hier eine Auslegung für jede der beiden Parteien ermöglicht, frage ich nach den eventuellen Risiken, denen ich mich gegenüber meinem Versorger hier aussetzen könnte, insbesondere, da mein Versorger zu den Abschlagzahlungen auf die \"einschlägigen GESETZLICHEN Vorgaben der für mich geltenden Verordnungen\" verweist.
Will mich der Versorger mit dem Hinweis auf GESETZLICHE Vorgaben nur beeindrucken, meint aber in Wirklichkeit nur die Allgemeinen Bedingungen, die er durch seine Lobbyarbeit im Ministerium absegnen ließ ?

Offline Cremer

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #7 am: 13. Januar 2008, 12:50:46 »
@h.terbeck,

die 2% Aufschlag brauchen Sie nicht zu zahlen, wie bereits ausführlich hier im Forum im Jahr 2005 behandelt.

Den Clip \"Energieriesen vom NDR 3 schon gesehen? Köstlich !

Da fällt der Gesetzestext der Energieriesen den Politikern auf den Tisch !!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Christian Guhl

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #8 am: 13. Januar 2008, 13:22:11 »
@h.terbeck
Risiken setzen Sie sich durch die eigene Festlegung der Abschläge nicht aus.
Erstens kommt bei einer einseitigen Festsetzung durch den Versorger der § 315 zur Anwendung.Zweitens ist der Verstoß gegen die GVV nicht strafbewehrt.
Das machen sich die Versorger zunutze und setzen völlig unbeeindruckt von
§ 13 GVV die Abschläge willkürlich fest. Einer Beschwerde deswegen beim Niedersächsischen Umweltamt (Energieaufsicht) folgte das, was alle erwartet hatten - nämlich nichts !Nicht einmal der Eingang der Beschwerde wurde bestätigt !

Offline eislud

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #9 am: 13. Januar 2008, 14:42:29 »
@h.terbeck
Du warst oder bist immer noch Sondervertragskunde. Guckst Du hier.
Deshalb mußtest Du nicht die Billigkeit rügen, sondern die Wirksamkeit der  Preisanpassungsklausel bestreiten. Du mußtest auch nicht die Preise von Sept. 2004, weder mit 2% noch mit 5% Aufschlag, zahlen. Du mußtest den Anfangspreis aus deinem Sondervertrag von 1990 zahlen, sonst nichts.

Gruss eislud

Offline Majue

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Berechnung der Abschlagsbeträge
« Antwort #10 am: 14. Januar 2008, 08:12:32 »
Hallo,

ich habe die Abschlagszahlungen nach meinem Ermessen angepaßt und hierüber Gelsenwasser informiert. Gestern erhielt ich die schriftliche Bestätigung.

Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

 

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