Dass die GasGVV wieder die deutliche Handschrift der Energieversorger trägt, dürfte unstreitig sein, insbesondere auch bei den dehnbaren Formulierungen, auch zu den Abschlagzahlungen.
Der Energieverbrauch meines Haushaltes geht nachweislich von Jahr zu Jahr zurüc, dagegen steigt Jahr für Jahr der Energiepreis überproportional.
Dem bin ich durch den Unbilligkeitseinwand entgegengetreten und zahle den jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage der Preise Sept. 2004 zuzügl. einer zuerkannten Preiserhöhung von 2 % p.A.
Natürlich nehme ich dann den zuletzt ermittelten Jahresverbrauch als Grundlage für die Kalkulation meiner Abschlagzahlungen für den künftigen Verbrauchszeitraum plus der Nebenkosten, dividiere dies durch 11, um daraus meine Abschlagzahlungen zu errechnen, die ich natürlich meinem Energielieferanten plausibel schriftlich darlege.
Da die Verordnungen und Bedingungen hier eine Auslegung für jede der beiden Parteien ermöglicht, frage ich nach den eventuellen Risiken, denen ich mich gegenüber meinem Versorger hier aussetzen könnte, insbesondere, da mein Versorger zu den Abschlagzahlungen auf die \"einschlägigen GESETZLICHEN Vorgaben der für mich geltenden Verordnungen\" verweist.
Will mich der Versorger mit dem Hinweis auf GESETZLICHE Vorgaben nur beeindrucken, meint aber in Wirklichkeit nur die Allgemeinen Bedingungen, die er durch seine Lobbyarbeit im Ministerium absegnen ließ ?